Nehmen wir mal an, man war Freitag bei einem Computerladen um sich bestimmte Teile im Wert von fast 1000Euro zu bestellen. Es wurde einem versprochen, dass die Teile Dienstag bzw. Mittwoch abholbereit wären (SPÄTESTENS). Nun teilt der Verkäufer allerdings (AUF NACHFRAGE) mit, dass es wohl doch erst Freitag wird. Dies ist aber unmöglich, da man Donnerstag schon längst auf einer LAN im Ausland sein möchte.
Problem ist, der Verkäufer hat bereits die Teile auf einer "Rechnung?" ausgedruckt mit der dicken Überschrift "BARVERKAUF".
Ich sagte auch bereits, dass ich die Teile nehmen würde.
Frage:
Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich die Bestellung, die ja schon längst raus und die Ware auf dem Weg, storniere und mir woanders schneller meine Hardware hole ?
Geht im Grunde darum, ob der mündliche Kaufvertrag ohne Unterschrift hier gültig ist und inwiefern sich das nicht eingehalten Versprechen des Verkäufers darauf auswirkt.
Bitte um schnelle Hilfe
mfG ruffy
Problem ist, der Verkäufer hat bereits die Teile auf einer "Rechnung?" ausgedruckt mit der dicken Überschrift "BARVERKAUF".
Ich sagte auch bereits, dass ich die Teile nehmen würde.
Frage:
Bin ich rechtlich auf der sicheren Seite, wenn ich die Bestellung, die ja schon längst raus und die Ware auf dem Weg, storniere und mir woanders schneller meine Hardware hole ?
Geht im Grunde darum, ob der mündliche Kaufvertrag ohne Unterschrift hier gültig ist und inwiefern sich das nicht eingehalten Versprechen des Verkäufers darauf auswirkt.
Bitte um schnelle Hilfe
mfG ruffy