DSL selbst im Haus verkablen, Techniker notwendig?

Aber den Service, das jemand die FB anklemmt ist optional und muss extra gebucht werden. Für Leute, die nicht 2 Kabel reinstecken können^^.
 
Sagte ich ja. Ich unterstelle das, weil sich die meisten Techniker auf dem Markt kundenorientiert vehalten und neben dem gebuchten Paket zusätzliche Leistungen auf Zeit abgerechnet werden. Und Cervis hat viele Partner, die einfach selbständige ITler sind.
Oft reicht auch ein Verlängern ab TAE für so einen Umzug. Je nach Hausverkabelung.

*edit:
Was im Übrigen auch Elektriker machen. Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
Der Elektriker, der die Wand schlitzt, legt vielleicht nur das Kabel bis zum APL, aber wenn er offen ist und der Kunde das explizit wünscht klemmt er das wahrscheinlich auch an.
Knacken wird das keiner, aber die Hälfte derer die ich je sah waren offen.
Zumal man nach erstmaliger erfolgter Schaltung auch die Adern kennt...
 
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Nur leider haben Elektriker nicht den Hauch von Ahnung wenns um Telekommunikation geht. Machen nur Parallelschaltungen und drücken mit ihrem Schraubendreher die Litze in die LSA Leiste,um sie gleich zu zerstören. Macht man dann den Kunden klar, das sie hunderte von Euro ausgegeben haben, damit fünf Kupferadern zusammengedrillt in eine Lüsterklemme gesteckt wurden und deswegen sie alle drei Minuten kein Internet haben.
Und das du mit Cervistechniker, Techniker von Cervis meinst, kann ja niemand wissen. (Heißen Techniker von Bosch, dann "Boschtechniker"?)
 
Man muss ja nicht päpstlicher als der Papst sein.
Und das schützt dann wie vor einer Strafe? Da die meisten Elektriker kaum Ahnung von TK-Verkabelung haben*, werden sie erst recht keine Ahnung vom TK-Gesetz haben.

*) Biegeradien ist für viele Elektriker wohl ein Fremdwort. Die legen alle Kabel so, wie sie Eletrokabel legen würden. Das geht zwar bei Doppelader, aber bei LWL ists dann vorbei.
 
Solltest einen Techniker kommen lassen.
Klar es KANN funktionieren.
Aber was ist wenn er doch am Verteiler auf der Straße was machen muss.
Was ist im Falle einer Fehlpatchung oder anderen Fehlern.

Bei einem Technikerbesuch liegt der Fehler bei denen, nicht bei dir :)
Evtl. sagt 1und1 ja auch "Wir haben das nicht gemacht, es ist ihr Fehler, wir unterstützen sie hier nicht", falls du es selbst macht.

Ich gebe dir Recht, 89€ sind "viel" aber man nehme mal die Anfahrt + die Serviceleistung + der Fehler liegt nicht bei dir, das Geld ist OK.
 
Wir schweifen zwar ab, aber ich habe lange keinen Elektriker mehr gesehen, der keine IT-Verkabelung mit anbietet. Ich beauftrage die Kabel in der Wand auch und mache es nicht selber, im Gegensatz zum Auflegen.
@XMen:
Ja, ich dachte Worte kann man so kombinieren. Mir wäre nie in den Sinn gekommen, dass, egal welche Bildung, jemand Service als Cervis schreibt, daher war ich bei dem Kommentar raus. Meine Antwort bezog sich auch nicht auf den Satz sondern war zur Klarstellung allgemein.
Die letzten 2 Elektriker, die ich wegen dem Verlegen einer TAE sah, haben die Dosen mit LSA geschossen.
Entweder habe ich mehr Glück oder ihr mehr Pech mit Dienstleistern.

@TE: sofern du nicht den Techniker zum Anschluss der FritzBox meinst solltest du jedenfalls zahlen und die machen lassen. Immerhin prüfen die es bei Erstschaltung auch bis zur TAE. Sorry fürs OT.
 
Klar tun sie es anbieten, aber dass heisst nicht, das sie es können, denn viele einfachst Vorgaben werden nicht eingehalten und darauf angesproechen kommt dann ein verwundertes "?, wusstichnich".
 
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Kann ich nur bestätigen. Anbieten müssen sie es faktisch schon, wollen ja Geld verdienen, Ahnung haben die meisten aber nicht. Selbst aktuelle VDE Normen sind vielen Elektrikern fremd. Natürlich wird man auch echte Experten finden aber dann wundert sich der Kunde natürlich wieso dieser plötzlich ne ganze Ecke teurer ist.
Ich persönlich würde es selbst machen
 
XMenMatrix schrieb:
Das Öffnen des EVz (APL) ist als Eingriff ins Fernmeldenetz strafbar.

Das Forensystem hat leider den Link zum entsprechenden Gesetz verbummelt. Sei doch so nett und poste diesen Link noch einmal um den Eindruck zu zerstreuen das Du hier mit großem TamTam versuchst einen Beweis durch bloße Behauptung zu führen.
 
Ich nehme an, er bezieht sich hierbei auf §317StGB:

§ 317
Störung von Telekommunikationsanlagen

(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wobei in Absatz 1 ja ziemlich genau das genannt hat, was der TE vor hat.
 
Bild ist auch wieder weg. Mich irritieren nach wie vor die grünen Kabel, das ist nämlich ne KNX Standardbusleitung (sieht zumindest so aus). Sprich das Kabel ist falsch.
 
Bogeyman schrieb:
Mich irritieren nach wie vor die grünen Kabel, das ist nämlich ne KNX Standardbusleitung (sieht zumindest so aus). Sprich das Kabel ist falsch.

Gibt 4 graue und 4 grüne für 8 Parteien. Weiß nicht warum das so ist. Wird wohl einen Grund haben :D
 
Hägar Horrible schrieb:
Ich nehme an, er bezieht sich hierbei auf §317StGB:
[...]
Wobei in Absatz 1 ja ziemlich genau das genannt hat, was der TE vor hat.

Du hast ein Posting gelesen in dem der TE erklärt oder durchblicken läßt das er vorhat den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage zu verhindern oder zu gefährden? Dann allerdings geht es ihm um eine Straftat, das muss ich übersehen haben.
 
Ja, in dem Fall ist es eine Gefährdung des Betriebes, denn die Leitungen sind Teil der Anlage:
(1) Wer den Betrieb einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er eine dem Betrieb dienende Sache zerstört, beschädigt, beseitigt, verändert oder unbrauchbar macht oder die für den Betrieb bestimmte elektrische Kraft entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur das im rechtlichen Sinne eben keine Gefährdung per se durch die Veränderung gegeben ist sondern die Art wie die Arbeit ausgeführt wird darüber entscheiden wird ob sie den Betrieb gefährdet. Und übrigens wäre noch zu klären wo Du die öffentliche Telekommunikationsanlage siehst. Öffentlich wäre imA ein Funkmast, eine Telefonzelle etc. Der EVz ist ebenso wie das Innere eines DSLAM (wieder imA, ich bin kein Jurist) alles andere als öffentlich.
 
Nicht immer nur ein paar Wörter lesen, sondern mal alles zusammen.... der Versuch alleine und die Veränderung reicht aus. Nehmen wir mal an im MFH geht er dran und irgendein Adernpaar bricht, ich möchte nicht in seiner Haut stecken. Ganz zu schweigen von der Dokumentation dahinter, die weder bekannt noch verändert werden sollte.

Außerdem sollte das eigentlich klar sein, das abgeschlossene oder verschraubte elektrische Einrichtung nicht für jedermann gedacht sind.
 
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Kenneth Coldy schrieb:
Nur das im rechtlichen Sinne eben keine Gefährdung per se durch die Veränderung gegeben ist sondern die Art wie die Arbeit ausgeführt wird darüber entscheiden wird ob sie den Betrieb gefährdet.
Nur dass du da eine Vemutung als Tatsache hinstellst, weil du möchtest, dass du das darfst? Es ist ein seltsames Rechtsverständnis anzunehmen, dass nur wenn jemand etwas gut könnte, dass es dann automatisch für ihn erlaubt sei und für alle anderen verboten ist?

Nehmen wir nur mal an, dass sei so und denken den Gedanken auch mal zu Ende: er kann es gar nicht richtig machen, denn nach seiner Aktion stimmen die Dokumentationen mit dem Stand vor Ort nicht mehr überein und was eine gute Ausgangsbasis für Folgeprobleme ist. Ein passiertes Beispiel wurde in diesem Thread ja auch genannt.

Und übrigens wäre noch zu klären wo Du die öffentliche Telekommunikationsanlage siehst. Öffentlich wäre imA ein Funkmast, eine Telefonzelle etc. Der EVz ist ebenso wie das Innere eines DSLAM (wieder imA, ich bin kein Jurist) alles andere als öffentlich.
Diese Argumentation müsste dir doch jetzt selber komisch vorkommen: du vermutest EVz und DSLAM sind nicht-öffentlich. Kommt es dir nicht komisch vor, dass Veränderungen im DSLAM dann straffrei seien? So wie du dir das vorstellst, ist es eben nicht. Außerdem ist es irrelevant, was wir beide als öffentlich definieren, denn das macht der Gesetzgeber bzw. von ihm Beauftragte (Bundesnetzagentur).

Zudem, da steht nix von "öffentlicher Telekommunikationsanlage" sondern "einer öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsanlage". Öffentlicher Zweck heißt hier nicht gratis o.ä. sondern jeder kann es nutzen, egal ob gegen Geld an einer Telefonzelle oder gegen Vertragskosten an einem eigenen Anschluss. Alles was dazugehört, gehört zu dieser TK-Anlage, egal ob es ein passives Kabel oder eine aktive Komponente ist.

Die Grenze zwischen dir und der den öffentlichen Zwecken dienenden TK-Anlage ist die 1. TAE bzw. die Kabeldose bei einem Kabelanbieter. Erst dort endet die Verantwortung der Netzbetreiber und definiert wird das durch die Bundesnetzagentur. Als es letztes Jahr um die freie Routerwahl ging, war das doch ein zentraler Knackpunkt: darf ein Netzbetreiber mir einen Router vorschreiben, wenn doch sein Zuständigkeitsbereich mit der Dose endet?

https://www.bundesnetzagentur.de/DE...itereThemen/WLanRouter/routergesetz-node.html

tl;dr Die im oben genannten Paragraphen erwähnte Anlage endet an der 1. TAE bzw. der Kabeldose des Netzbetreibers. An der Dose und an den Einrichtungen dahinter, egal ob aktiver DSLAM, passiver Verzweiger oder Verkabelung darf nur der Netzbetreiber oder von ihm Beauftragte rumwerkeln, für alle anderen droht die juristische Keule. Du darfst an den ersten Dosen dafür vorgesehene Kabel anschließen und daran dann nach Belieben deine eigene Verkabelung und aktive Technik oder auch weitere eigene Dosen.
 
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Zitat:

Du darfst an den ersten Dosen dafür vorgesehene Kabel anschließen und daran dann nach Belieben deine eigene Verkabelung und aktive Technik oder auch weitere eigene Dosen.

Und danach selbstverständlich auch nur nach den anerkannten Regeln der Technik.

Liberalisierung heißt noch lange nicht wildes rumbasteln.

Ich als Vermieter/Eigentümer würde in diesem Fall nem Mieter ganz gewaltig auf die Finger hauen und die Instandsetzung voll in Rechnung stellen , damit das wilde Rumgefummel an der Haustechnik endlich ein Ende findet.

GrussGruss
 
XMenMatrix schrieb:
Nicht immer nur ein paar Wörter lesen, sondern mal alles zusammen.... der Versuch alleine und die Veränderung reicht aus.

Ich lese das anders. Strafbar ist die Veränderung nur dann wenn sie den Betrieb verhindert oder gefährdet. Der Versuch, nämlich der diese Straftat zu begehen, ist strafbar.


Atkatla schrieb:
Nur dass du da eine Vemutung als Tatsache hinstellst

Habe ich das? Ich schrieb [...] Öffentlich wäre imA ein Funkmast [...] wieder imA, ich bin kein Jurist [...]

weil du möchtest, dass du das darfst?

Bitte was? Hältst Du Deine Argumentationskette für so schwach das Du es für notwendig hältst hier auf die persönliche Ebene zu wechseln und mit Unterstellungen zu arbeiten? Bitte hör damit auf.



Es ist ein seltsames Rechtsverständnis anzunehmen, dass nur wenn jemand etwas gut könnte, dass es dann automatisch für ihn erlaubt sei und für alle anderen verboten ist?

Es ist eher ein seltsames Leseverständnis das zu solche abstrusen Behauptungen führt.

Kommt es dir nicht komisch vor, dass Veränderungen im DSLAM dann straffrei seien?

Das kommt mir keineswegs nicht komisch vor. Komisch kommt mir vor das Du hier scheinbar nicht beim Thema bleibst. Das Thema war die angebliche Strafbarkeit der Handlung am EVz. Ich habe um Belege für diese angebliche Strafbarkeit gebeten und dargelegt dass der genannte Paragraph meines Erachtens hier nicht anwendbar ist. Können wir bitte auf dieser sachlichen Ebene bleiben? Danke.

So wie du dir das vorstellst, ist es eben nicht.

Aha. Und weil Du das sagst ist das nun so?

Außerdem ist es irrelevant, was wir beide als öffentlich definieren, denn das macht der Gesetzgeber bzw. von ihm Beauftragte (Bundesnetzagentur).

Das ist wiederum korrekt. Und wer behauptet (das dieser Paragraph zutrifft) sollte sich hier in der Verpflichtung sehen zu beweisen (das der Gesetzgeber das so definiert, zum Beispiel durch eine Kommentierung oder ein Urteil).

Öffentlicher Zweck heißt hier nicht gratis o.ä. sondern jeder kann es nutzen, egal ob gegen Geld an einer Telefonzelle oder gegen Vertragskosten an einem eigenen Anschluss. Alles was dazugehört, gehört zu dieser TK-Anlage

Nachdem ich vergeblich versucht habe eine andere konkrete Definition für "öffentlicher Zweck" zu finden und einiges das zumindest für mich nicht so aussah als ob es Deiner Darstellung widerspricht: Ok, kann so sein. Damit wäre das Argument von mir erstmal hinfällig.

An der Dose und an den Einrichtungen dahinter, egal ob aktiver DSLAM, passiver Verzweiger oder Verkabelung darf nur der Netzbetreiber oder von ihm Beauftragte rumwerkeln

Möglicherweise ist bei Dir der Eindruck entstanden das ich dies bestreite. Habe ich nicht. Mein Einspruch bezog sich ausschließlich auf die angebliche Strafbarkeit gemäss TKG.

Damit war's das von mir zu dem Thema. Sorry dafür das ich den Thread unnötig weit vom eigentlichen Thema abgespalten habe, aber bei "Beweis durch wiederholte Behauptung" werde ich kribbelig. Vielleicht hat ja die Diskussion etwas zur Klärung beigetragen.
 
Ich frag mich gerade was anderes warum soll er den 89€ zahlen haben die jetzt die Service Gebühr erhöht? umzug kostet nur 60€ einmalig das war bei mir auch so da musste auch ein Techniker kommen.
 
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