DSL selbst im Haus verkablen, Techniker notwendig?

Kenneth Coldy schrieb:
Ich lese das anders. Strafbar ist die Veränderung nur dann wenn sie den Betrieb verhindert oder gefährdet. Der Versuch, nämlich der diese Straftat zu begehen, ist strafbar.
Aber jegliche selbst vorgenommene Maßnahme ist aus juristischer Sicht bereits eine Gefährdung. Das Wort "gefährdet" wird doch deswegen verwendet, um die Tatbestände zu erfassen wo auch nur _möglicherweise_ sofort oder auch später ein Problem entsteht. Und nicht nur dann, wenn auch wirklich ein Schaden eingetreten ist.
 
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