E-Bay Kauf und Definition von "NEU"

NeoHazard

Lieutenant
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Hallöchen,

ich hab da mal eine Frage an euch Profis :D und zwar habe ich bei e-bay einen MP3-Player ersteigert als Weihnachtsgeschnek für meinen Dad. Der MP3 Player wurde als NEU gekennzeichnet. Heute ist das Paket gekommen und was sehen ich da? Kopfhörer, Kabel, Handbücher und Player in einem Plastikbeutel, sprich ohne OVP. Der Player + Zubehör sehen wirklich NEU und unbenutzt aus, aber er ist ausgepakct und die Verpackung fehlt :( sprich das so zu verschenken ist irgendwie blöd.

Ich hab den Verkäufer angweschrieben und er schreibt: "Der Artikel entspricht genau der Beschreibung. Habe in der Beschreibung nur NEU(das können Sie ja sehen, daß es NEU ist) und nicht NEU und OVP(original verpackt)ausgeschrieben, somit entspricht alles der Artikelbeschreibung"

Hätte er in der Artikelbeschreibung nicht aufführen müssen, dass der Player NEU aber ausgepackt verkauft wird? Er hat nur "NEU" geschrieben und da geht man ja als OttoNormalVerbraucher davon aus, dass es unausgepackt und in der OVP verschickt wird, oder täusche ich mich da?
 
Ja ich weiß :D das man sowas nicht bei e-bay kauft.

Hätte er darauf hingewiesen, dass er es OHNE Verpackung, sprich ausgepackt verkauft, dann hätte ich natürlich den Player NICHT gekauft. Bin halt davon ausgegangen, dass"NEU" halt NEU heißt, sprich alles in der OVP und versieglt :) aber man lernt nie aus.
 
Habe schon erlebt, dass Kleinteile aus der Verpackung genommen wurden, um noch ein paar cent Versand zu sparen. Ob ds nun rechtlich einwandfrei ist oder nicht - such' dir eine kreative Verpackung (meinetwegen in einer Kaffe-/ Teetasse unter Pralinen versteckt, und er wird noch mehr Freude daran haben als mit einer langweilligen OVP :)
 
Du hast dich halt im Prinzip selbst getäuscht. NEU heißt nunmal unbenutzt und nicht unbenutzt und in Originalverpackung
 
Wenn du das Teil aber gut gepflegt hast, kann es auch nach ein paar Wochen noch "neu" aussehen. Woher will man wissen, wie lange das Ding schon in Betrieb war, wenns nicht grad über Monate hinweg der Fall war (das würde man sehen).

Wenn ich was Neues suche, dann entweder bei Händlern oder wenn extra dabei steht, dass die Verpackung ungeöffnet ist (wenn das der Fall ist, wirbt der Verkäufer da auch gerne mit).

Wobei ich eh eher selten was bei eBay kaufe.. So 1x pro Jahr wenns hoch kommt :D
Also nur, wenn ichs wirklich nirgends finde.
Ein UMTS Netbook vorkurzen beispielsweise. Im freien Handel kaum zu kriegen, viele Leute haben aber eins zuhause aus nem Vodafonevertrag ;)
 
Bei eBay wird "neu" wie folgt definiert:
Richtlinie für den Artikelzustand "neu"

Grundsätzlich kann ein Artikel als neu bezeichnet werden, wenn er unbenutzt und voll funktionstüchtig ist, keinerlei Mängel oder Gebrauchsspuren aufweist und eine bestimmte Lagerzeit nicht überschritten hat. Ausschlaggebend ist dabei, ob sich der Zustand des Artikels durch die Lagerung negativ verändert hat oder ob der Artikel aufgrund neuerer Modelle in diesem Bereich technisch veraltet ist (z.B. Audio & Hi-Fi, Elektrogeräte, Foto & Camcorder, Handy & Organizer, Computer, PC- & Videospiele).
OVP ist daher kein Muss.
 
Ich finde das man als Käufer bei Ebay immer auf der Hut sein sollte.
Persönlich Rate ich jedem, sich die Artikelbeschreibung genauestens durchzulesen, und bei Fragen auch nicht zu zögern den Verkäufer anzuschreiben.

Viel zu oft Versuchen Private als auch Händler mit rethorischen Finessen Käufern in die Irre zu führen. Und da ein Großteil der User bei Ebay eher die Artikelbeschreibung überfliegen, liest man fast täglich über "geprellte" Käufer. Da sie auf einmal nur die OVP bekommen habe. Oder doch nur die Beschreibung von dem Vermeintlich guten Produkt.

In deinem Fall, hat der Verkäufer recht mit seiner Aussage, auch wenn vielleicht nicht die Nette Art ist. Doch wie schon FidelZastro gesagt hat, verpacke es anderweitig und die Freude wird gleichermaßen groß sein als wie OVP.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Anspruch auf Wertersatz ist mit der neuesten Rechtsprechung des EuGH stark eingeschränkt. Eine sorgsam geöffnete Verpackung wird das wohl eher nicht auslösen.
 
Eine nicht mehr vorhandene aber wahrscheinlich schon ;)

Es hieß doch immer, dass man die Ware testen darf. Mit der Argumentation kam ich auch immer durch, solange sie normal geöffnet war.
Aber wenn man sie zerreißt, dürfte das wohl anders aussehen.
 
Wer sich das Urteil mal genauer durchliest, wird feststellen, dass die Verpackung nicht zur Ware gehört.
Deshalb gibt es auch keinen Wertersatz, da die Ware nach wie vor den gleichen Wert aufweist.

Die Verpackung hat nach neuestem Recht eben keinen Wert. Somit kann dir der Shop defekte Verpackung auch nicht in Rechnung stellen.

In dem Fall hatte der Kunde das Notebook sogar acht(!) Monate zur Probe (14-tägiges Rückgaberecht bei Fernabsatzgeschäften war wegen fehlender Angaben der Widerrufsbelehrung auf unbestimmte Dauer verlängert worden) und der Shop konnte AFAIR weder die fehlende Original-Verpackung noch Wertersatz für das Produkt in Rechnung stellen.

Manche Produkte kann man auch gar nicht testen, ohne die Original-Verpackung zu zerstören (Mäuse, USB-Sticks etc.). Daher wohl dieses Gesetz. Zudem würde mancher Hersteller den Shops zuliebe vielleicht nur noch Verpackungen auf den Markt bringen, die das Testen dann unmöglich machen würden....

Man kann zum zurückschicken somit die Verpackung frei wählen, solange sämtliches Zubehör sich beim Produkt befindet.
Das man sich damit bei Shops wohl nicht allzu beliebt macht, steht auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Originalverpackung ist zurückzugewähren (Palandt, Rn. 5 zu § 346 BGB), sie ist m.E. insoweit als Teil der Kaufsache zu betrachten. Ob für eine bei ordnungsgemäßer Öffnung beschädigte Verpackung Wertersatz zu leisten ist, steht aber in der Tat nach der Rechtsprechung auf einem anderen Blatt.

Bezüglich des Wertersatzes bei ebay hat der BGH i.Ü. ganz aktuell entschieden, dass ein solcher ohnehin wegen des Textformerfordernisses der Belehrung wohl nicht möglich sein dürfte.
 
Europäisches Recht geht AFAIK nur eben über nationales Recht. Somit ist die freie Wahl der Verpackung beschlossene Sache. Dafür gibt es ja das 14-tägige Rückgaberecht bei Nichtgefallen.

Und natürlich muss man es original-verpackt schicken, wenn man dies bei eBay dazu schreibt.
 
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