e-Bay Streit - Bitte um eure Meinung ;)

Caliban86

Lieutenant
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Juli 2007
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608
Hallo,

Ich hoffe ich bin hier mit dem Thema richtig und will ja auch nur mal eure Meinung dazu wissen.

Also ich habe einen Scanner bei eBay Verkauft und der Käufer hat ihn bekommen und meint nun das dass Gerät so abgenutzt wäre das die Scheibe verkratzt ist und der Scanner vergilbt wäre. Und außerdem wäre er älter als ich angeblich angegeben hätte.

So nun habe ich den Scanner vorher begutachtet und es waren KEINE Kratzer zu sehen. Und die Vergilbungen habe ich alle entfernt so das er aussah wie neu. So nun hat der Angeboten die Scheibe durch eine andere zu ersetzen und ich solle ihm dafür 7,50€ zurück überweisen oder er schickt den Scanner zurück und ich soll ihm den Kaufpreis UND alle Versandkosten rückerstatten. Ich habe ihn dann darauf hin geschrieben das ich mit der 7,50€ Variante einverstanden bin WENN er eine kopie von der Rechnung schickt oder einscannt und per Mail schickt. Nun hat er zurück geschrieben das er bei dieser Summe keine Rechnung bekommt.

Der Herr wird jetzt auch so langsam unfreundlich und unhöflich deswegen bitte ich euch mal um schnellen rat wie ich vorgehen soll...

ACHJA ganz WICHTIG noch, im Angebot stand drin das der Artikel vom Umtausch ausgeschlossen ist und das ich keinerlei Garantie übernehme das dass Gerät funktioniert. Was bringt mir das jetzt genau? Er meinte ich hätte falsche angaben gemacht in der Form von das er 5 Monate alt wäre. Er meint auf dem Scanner steht 2005. Aber Baujahr ist ja nicht gleich Kaufdatum?! Der ist nämlich wirklich nur 5 Monate alt und fast nie benutzt.

Ich hoffe ihr habt einen Rat dazu!
Vielen Dank im vorraus! :)
 
Er meint auf dem Scanner steht 2005. Aber Baujahr ist ja nicht gleich Kaufdatum?!

Nein, natürlich nicht.

Wenn alle deine Angaben korrekt waren und du auch erwähnt hast, dass es keine Garantie gibt, kann er dich solange zuflamen wie er will. Ich denke mal dass der Scanner ihm doch nicht gefallen hat..

Sein pech. Ich würd ihm nicht mal 1 Cent geben.
 
Ja es ist alles korrekt angegeben... Habt ihr vielleicht irgentwo was schriftliches wo ich ihm das zeigen kann das er da keine Rechte hat? Ich suche schon die ganze zeit was in der eBay Hilfe um ihm das direkt zu zeigen aber die ist ja so umfangreich =/
 
1. Würde ich Angeboten von Käufern niemals zustimmen, damit gibst du indirekt zu was er beanstandet.

2. Wie kann ein Gerät nach 5 Monaten "nicht Nutzung" so vergilben das man es richtig entfernen muss?

Gruß
 
der Scanner stand im raum von einem Raucher... Die vergilbungen hab ich aber mit einem Mirkofasertuch PROBLEMLOS abgekriegt. Also vermute ich mal das er sich mehr Gebrauch einbildet als wirklich da ist. Und ich hab von den Kratzern ja auch nichts gewusst. Wer weiss ob der die da nicht rein gemacht hat...
 
Hast Du Fotos gemacht? Sind sehr hilfreich in einem solchen Fall.

Gibt meiner Erfahrung nach immer wieder Käufer bei eBay, die auf diese Art und Weise versuchen, ihr Geld zumindest teilweise wieder zu bekommen. Mit Fotos des Verkaufsgegenstands aus allen Richtungen und bei einem Scanner auch geöffnet tritt man solchen Problemen immer wieder gut entgegen.
 
Leider nur ein Foto.. Aber auch mit geschlossener Klappe. Da kostet ja jedes Foto Geld was man da extra rein stellt. Von daher war nur ein Bild drin... fürs nächste mal jedenfalls schlauer. Also seit ihr der Meinung das der kein Recht hier hat?!
 
Wenn der Scanner erst 5 Monate alt ist, hast Du bestimmt auch die Rechnung noch davon. Mach eine Kopie davon und sende sie ihm zu. Sonst würde ich gar nichts machen. Wenn ich das ganze Verhalten von Ebay Kunden so beobachte, habe ich immer mehr den Eindruck als wollten sie den gebotenen Preis immer so weit drücken, dass sie sogar noch Geld rausbekommen. :lol:
 
Ebay ...

ich habe da vor gut einem jahr immer gerne was gekauft ... inzwischen verkaufe ich nur noch.
Ich habe den größten mist da angeboten(zeug was ich eigentlich weck schmeißen wollte) und ich habe manschmal echt verdammt viel geld rausgeholt ... aber bei dem vogel da .... ich würde dem garnix zurück überweisen ! Gekauft wie gesehen ! ende der durchsage ! ;)
 
Gekauft wie gesehen ! ende der durchsage !
Hat er es denn beim Kauf gesehen? Er hat doch nur auf etwas geboten, was bei Ebay angeboten wurde mit Bild.
 
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