ebay - Absprachen zwischen Usern?

STreLA schrieb:
...Die Regeln hat ein Unternehmen selbst erstellt die du freiwillig annimmts, was gibt dir das Recht sich in einem Unternehmen einzumischen und die Regeln zu ändern.

Wenn du mir 100%ig versichern kannst noch NIE Regeln gebrochen zu haben, dann nehme ich deine Belehrung an.
... im Auto IMMER an Geschwindigkeit gehalten? ... ;)

STreLA schrieb:
...nur sollten Leute die von Auktionen nichts verstehen oder keinen Arsch in der Hose zum zocken haben...

Darum geht es ja nicht, sondern um ernste Folgen für den Verkäufer (mich in dem Fall). Ich hatte, als ich das eine Mal die Regeln von Ebay zu meinen Gunsten gebrochen habe, einen Verlust von knapp 2000,- Euro vor mir. Es ging um eine E-Gitarre, die knapp auf 1000,- Euro kam, obwohl ähnliche Instrumente über 3000,- bringen. Das konnte ich nicht zulassen - und ich wette, du hättest diesen Arsch auch nicht in der Hose gehabt, das hätte wohl niemand hier. Ein Trauminstrument von PRS zum Ramschpreis. Selbst wenn es nicht ums Geld geht darf man das nicht zulassen, das wäre Sünde :D.

STreLA schrieb:
Am schönsten war es noch vor einigen Jahren zu Ricardo-Zeiten.

Wie die alten Leute, früher war alles besser :D
 
Man kann es doch auch anders sehen oder drehen wie mans will, so dass man nicht mehr gegen die eBay Regeln verstößt.
Zum Beispiel: Man stellt einen Artikel hinein. Der Kumpel ersteigert sich den. Er kommt drauf, dass er ihn doch nicht haben möchte und verkauft ihn dir um den selben Preis zurück.
 
Fu Manchu schrieb:
...
Ich hatte, als ich das eine Mal die Regeln von Ebay zu meinen Gunsten gebrochen habe, einen Verlust von knapp 2000,- Euro vor mir. Es ging um eine E-Gitarre, die knapp auf 1000,- Euro kam, obwohl ähnliche Instrumente über 3000,- bringen. Das konnte ich nicht zulassen - und ich wette, du hättest diesen Arsch auch nicht in der Hose gehabt, das hätte wohl niemand hier. Ein Trauminstrument von PRS zum Ramschpreis.
...

Dafür gibt es die Möglichkeit, einen Sofort-Kauf-Preis und einen vernünftigen Startpreis zu setzen. Wenn der Verkäufer Einstellgebühren sparen will und das Objekt für 1,- Euro einstellt, dann darf das meiner Meinung nach nicht zum Nachteil potenzieller Käufer gereichen. Wenn man das Objekt also nicht für unter X Euro verkaufen will, dann muss man es eben mit einem Mindestpreis von X Euro einstellen. Alles andere finde ich nicht in Ordnung und zeugt von fehlender Reife bzw. mangelnder Geschäftsfähigkeit.
 
Fu Manchu schrieb:
Bei Absprachen wird ja im Grunde niemand geschädigt außer dem Verkäufer (er zahlt die Gebühren).

Nicht mal das! Wenn der Verkäufer schlau ist, einigen sich beide, den Kauf doch nicht durchzuführen und die Ebay Gebühren werden erstattet. Dann kann auch der Verkäufer ohne Probleme die Artikel sofort wiedereinstellen, denn wenn er die Gebühren bezahlt dann ist ja der Verkauf scheinbar problemlos gewesen und der Verkäufer dürfte den Artikel nicht mehr haben. (bei individuellen Artikeln)
 
10tacle schrieb:
...@Fu Manchu, findest du es auch okay wenn in der Stadt jemand an dir vorbei läuft und dir volle Kanne auf die 12 schlägt. Hat sich halt mal nicht an die Regeln gehalten, was solls also :evillol:

Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich ;).
Körperverletzungen sind schon etwas anderes als die Absprache bei einer Auktion. Bei Schlägen gibt es direkt einen körperlichen Schaden. Außerdem bricht man ein Gesetz nach dem BGB und Strafgesetzbuch und es zieht eine Haft-/Geld-Strafe nach sich. Ist also schon was anderes. Bei einer Auktion bekommt ein potenzieller Käufer halt das Produkt nicht, mehr ist da nicht dran.

--Sirius-- schrieb:
...und die Ebay Gebühren werden erstattet. ...

Man muss es ja nicht übertreiben. Das habe ich dann nicht gemacht.

Tankred schrieb:
...Alles andere finde ich nicht in Ordnung und zeugt von fehlender Reife bzw. mangelnder Geschäftsfähigkeit.

Oder dafür, das man auch mal Fehler macht und sie nicht mit mehreren tausend Euro bezahlen möchte.

Und hier scheint es ja einige Leute zu geben die noch nie Regeln gebrochen haben :D.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fu Manchu schrieb:
E-Gitarre, die knapp auf 1000,- Euro kam, obwohl ähnliche Instrumente über 3000,- bringen. Das konnte ich nicht zulassen - und ich wette, du hättest diesen Arsch auch nicht in der Hose gehabt, das hätte wohl niemand hier. Ein Trauminstrument von PRS zum Ramschpreis. Selbst wenn es nicht ums Geld geht darf man das nicht zulassen, das wäre Sünde :D.

Bei solchen Summen sollte man nicht auf ein paar Euro Einstellgebühren achten, sondern das Teil gleich für 1500€ oder meinetwegen 2000€ reinstellen:rolleyes:
Entweder die Gitarre geht weg oder nicht. Wenn nicht, stell sie einfach wieder rein. Tut doch nicht weh;)

Stefus:jumpin:
 
Natürlich war das ein dummer Vergleich geb ich auch zu, aber für mich ist das bei ebay ein Betrug und das ist auch ein Straftatbestand und wenn dir ebay auf die Schliche kommt ist der Account weg und je nachdem vieleicht mit ner Anzeige am Hals.

Aber gut, du und ich haben ne andere Meinung. Kann ja vorkommen. Ich mach eh nichts mehr bei ebay deshlab is mir das hier jetzt eh wurscht. Ich hoffe nur das alle die mit solchen und anderen (Artikel als unversichert verkaufen und dann nicht absenden, usw.) "Tricks" arbeiten mindestens einmal selber davon betroffen sind.
 
Stefus1 schrieb:
Bei solchen Summen sollte man nicht auf ein paar Euro Einstellgebühren achten, sondern das Teil gleich für 1500€ oder meinetwegen 2000€ reinstellen:rolleyes: ...

Ich denke wir alle haben bei Ebay mal als unerfahrene Verkäufer angefangen und sind nicht gleich als Profis und Kenner ins Rennen gegangen. Diese und andere Tips sind zwar hilfreich, aber längst bekannt bzw. waren mir damals vor einigen Jahren nicht bekannt.

10tacle schrieb:
...einmal selber davon betroffen sind.

Ich denke nicht das man erkennt ob eine Absprache vorliegt oder nicht, wenn der Verkäufer sicht nicht saudumm anstellt. Von daher nehme ich sogar an das ich ab und an auch auf solche Absprachen hereingefallen bin - das stört mich aber weiter nicht, ich habe ein Preislimit, und wenn der Verkäufer nicht mit meiner Preisvorstellung übereinstimmt ist mir das auch egal.

Tankred schrieb:
Die Fehler anderer Leute sollten nicht die Rechtfertigung der eigenen sein. ;)

Ich rechtfertige das damit nicht, sondern die anderen sollen nicht so scheinheilig tun und sich als jemand hinstellen, der nie irgendwelche Regeln gebrochen hat. Einige hier tun so, richtige Heilige. :D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Fu Manchu schrieb:
Ich denke wir alle haben bei Ebay mal als unerfahrene Verkäufer angefangen und sind nicht gleich als Profis und Kenner ins Rennen gegangen. Diese und andere Tips sind zwar hilfreich, aber längst bekannt bzw. waren mir damals vor einigen Jahren nicht bekannt.

Nein, ich wollte jetzt auch nicht den :king: raushängen lassen.
Kam mir bei den Zeilen nur logischerweise in den Sinn. Aber klar, auch ich hab irgendwann auch mal meine erste Bewertung bekommen und war da noch ziemlich feucht hinter den Ohren:D
Und selbst heut geht´s manchmal noch schief. Beispiel gefällig?

Vor einer Woche ein Kinderhochbett reingestellt. Ging für 30€ weg. Käufer meldet sich und meint, nicht gesehen zu haben, dass der Artikel ausschliesslich für Selbstabholer bestimmt sei (wohnte 450km entfernt). Nun gut, ich bin ja kein Tyrann. Also das Teil nochmal rein und heut für 1€ weggegangen:headshot:
Was soll´s. Das Bett hat seinen Dienst getan. Und da sage noch einer, es gäbe keine Schnäppchen. Nur heut eben nicht für mich:schaf:

Gut´s Nächtle;
Stefus.
 
Passt nicht ganz:

- weil der Höchstbietende ja in unserem Fall oben auf den Kauf verzichtet
- weil derjenige, der überboten wurde, ja keinen Kaufvertrag abgeschlossen hat


Die Beweislage später ist schwierig, ich kann einem Freund ja nicht verbieten auf meine Angebote zu bieten, auch wenn es öfters vorkommt. Ich könnte später sogar beweisen, das alle Verkäufe so stattgefunden haben. Ich übergebe die Ware und behaupte das Geld in bar bekommen zu haben.
Bewertungen haben wir vergessen, die sind ja wohl nicht Pflicht (im Sinne einer Regel), sondern ein Kann-Instrument.
 
Okay ich hätte es beschreiben sollen was gut passt. Ich meinte das man wertvolle Sachen halt nicht für 1€ bei ebay rein setzen sollte und sich dann nicht beschweren sollte wenn es für kleines Geld weg geht. Siehe auch Stefus1 mit dem Bett, das ist dann leider PP.
 
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10tacle schrieb:
eBay-Verkäufer muss 60.000 Euro Schadensersatz zahlen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/83415

passend zum Thema.
So is richtig.

Ähnlich ging es mal einem Autoverkäufer, der die Auktion frühzeitig beendet hatte und verdonnert wurde, das Auto an dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden zu verkaufen bzw. Schadenersatz zu leisten, da mit einstellen des Angebotes bereits der Verkäufer den Kaufvertrag im weitesten Sinne für seine Seite unterschrieben hat, sprich...er gewillt ist, an den Höchstbietenden zu verkaufen und es nicht mehr darum geht ob er verkauft sondern nur noch an wen.
 
Das ist aber auch wieder Ansichtssache. Der Autoanbieter kann das Fahrzeug ja auch zurückziehen, wenn nach Einstellen Beschädigungen auftreten wie z. Bsp. Ast bei Sturm draufgefallen:cool_alt:

Stefus
 
Stefus1 schrieb:
...wenn nach Einstellen Beschädigungen auftreten wie z. Bsp. Ast bei Sturm draufgefallen:cool_alt:

Stefus

Jain: wenn es ein besonders Gebrauchtmodell ist (z.B. Oldtimer), dann geht das. Sollte es ein Neuwagen oder ein typischer Gebrauchtwagen sein (so wie er tausendfach vorkommt), muss Ersatz geliefert werden. Hat was mit Stückschuld (der Oldtimer, ein Einzelstück nur nur der) oder Gattungsschuld (ein Produkt aus der Gattung z.B. VW Golf irgendwas). da wird unterschieden. Bei Privat könnte ich mir Stückschuld vorstellen, weil es ja um ein Produkt direkt geht, nur um dieses eine was man selber verkaufen will. Ist aber immer wieder ein Streitthema, auch vor den Gerichten.
 
Ja klar mein ich privat. Ein Autohändler hat da mit Sicherheit den Hut auf, wenn er sowas durchzieht und an den Falschen gerät:evillol:

Stefus:D
 

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