eBay-Ärger mal anders rum! Tipps?

Hmmmm, gut, deswegen frage ich ja.

So sieht dann geänderte Version aus:

Werter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Abgabe bei der Post,
in einem einwandfreien Zustand. Dieses kann ich auch bezeugen lassen, da ich für das Gerät schon mehrere Kaufinteressenten hatte,
die aber nach persönlicher Begutachtung abgesprungen sind, da ihnen das Gerät für ihre Bedürfnisse zu langsam war.
Daher kann ich die von Ihnen bennanten Defekte ausschliessen.

Zu einer Preisminderung oder Rückerstattung bin ich nicht bereit da das Gerät von mir unbeschädigt versendet wurde und ich nicht weiß was Sie damit gemacht haben.
Außerdem habe ich mit diesen Hinweisen: " Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."
und diesem Hinweis: " -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe" rechtsmäßig darauf hingewiesen.
 
Ich würde das so, oder so ähnlich schreiben:


Werter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Abgabe bei der Post, in einem einwandfreien Zustand. Dieses kann ich auch bezeugen lassen, da ich für das Gerät schon mehrere Kaufinteressenten hatte,
die aber nach persönlicher Begutachtung abgesprungen sind, da ihnen das Gerät für ihre Bedürfnisse zu langsam war.

Zu einer Preisminderung oder Rückerstattung bin ich nicht bereit, da das Gerät vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat und von mir ordnungsgemäß versendet wurde!

Wenn ich Sachen bei Ebay verkaufe, dann tue ich das ordnungsgemäß und gebe auch eventuelle Mängel mit an. Ich habe bis jetzt 348 Auktionen bei Ebay erfolgreich abgewickelt und bis jetzt gab es keinerlei Probleme!


Die Hinweise:

" Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."

und

" -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe"

sprechen für sich.


MfG

blub
 
Moin,
also erstmal muß man doch schauen wie der gute Mann zu seinen Bewertungen gekommen ist, schon ein wenig komisch oder?


Sowie ALCx dir das gepostet hat, hört sich das doch sehr gut an.
Laß dich auf jedenfall nicht ärgern und nimm das Gerät nicht zurück. Ich vermute einfach
a: Der Käufer hat sich Teile ausgebaut und träumt nun von einer Rückname...
b: Der Käufer möchte einfach etwas von seinem Geld zurück, da er vielleicht nach dem Motto "probieren geht über studieren" handelt.

Schreibe ihm die mail und dann brich den Kontakt ab und laß dich nicht weiter ärgern.
Im schlimmsten Fall bekommste halt ne negative Bewertung, die bekommt irgendwann jeder mal (musste meine Freundin auch überzeugen das es bei knapp 1000 Bewertungen normal ist das man auch mal an einen Idioxxx gerät).

Laß ihn man klagen wenn er mag, daß wird er sich sicher gut überlegen und Zeugen hast du ja auch..
mfg
 
Gibst so Leute, die versuchen dann im Nachhinein den Preis zu drücken. Habe das auch einmal erfahren. Angeblich seien alle Tintenpatronen ausgelaufen, jaja... So Leute sind nur auf Geld raus. Die Klagen nie im Leben, das ist nur ein Druckmittel. Manchmal klappt es eben und sie treffen auf Leute, die dann schuldbewusst nen paar Euro zurücküberweisen. Und der Käufer hat das dicke Geschäft gemacht. Gute Ware für unter Marktpreis.
 
@brenner. leider ist es so dass alle anwälte sofort geld haben wollen z.B. beim 1. gespräch bzw. info gespräch sind direkt mal 50-100€ fällig. aber mein anwalt (familien freund) nimmt erstmal garnicht bzw. von mir nix weil das bezahlt alles rechtschutz. rechtschutz ist das beste was man abschliessen kann.
 
Tokianer schrieb:
naja. ich mache es so! ich habe einen sehr guten rechtschutz! und wenn einer meint ohne ein recht mir forderungen stellen zu müssen, dann kann er direkt mit meinem anwalt reden. er ist im recht! er hätte nicht bieten soll wenn er solche effekte machen will. also pech für ihn sage ich da nur! ok dann soll sich brenner mit dem herren sich rum ärgern! die drohen ja auch mit weiteren schritten schon sofort mit der 1. mail und bei sowas geht mir der hut hoch! bei mir ist es so. wenn einer rechtstreit haben will kriegt er den auch so einfach


Und wenn du deinen Rechtschutz dauernd wegen irgendwelcher Kleinigkeiten brauchst wird Kurz über Lang die Kündigung des Rechtschutzes kommen. Und dann wirst du von keiner Versicherung mehr genommen. (Wenn dann mal wirkliche Probleme kommen haste einfach Pech gehabt) Und warum sofort mit dem Anwalt? Ich würde doch auch mal mit dem Typen reden, und wenn er meine Nummer will geb ich sie Ihm halt. Kommt mir vor wie einer bei EBay , der hat von mir PCX Teile ersteigert, und dann behauptet das Board und CPU defekt sind, er wolle sofort sein Geld zurück und werde seinen Anwalt einschalten usw.
Nach 2-3 E-Mails hat sich herausgestellt das die Geistesgröße den P4 Stecker nicht angeschlossen hat (Kannte er halt von AMD nicht) Also wenn er tatsächlich zum Anwalt gelaufen wäre :)) . Und so kann ja auch bei deinem Teil ein Defekt sein der nicht so tragisch ist, also quatsch das mit dem Typ am Telefon aus und die Sache hat sich.

Evtl. ist es ein Transportschaden und die Post haftet dafür ! Aber ohne ein Gespräch wirst du es nie erfahren.
 
Ich hatte mal genau das gleiche Sony Subnotebook, das Touchpad ging bei mir zeitweilen auch nicht, weil sich der Flachbandstecker im Inneren des Gehäuses gelöst hatte. Aber eigentlich sollte das nicht von alleine geschehen, ich gehe davon aus dass der Käufer dieser Auktion mit allen Mitteln versucht, den Preis zu drücken...Hast ja eine ganz ordentliche Summe noch dafür gekriegt.
 
Zuletzt bearbeitet:
wisst ihr was ich glaube?! ich glaube einer von denen hat das notebook gekauft obwohl er keine ahnung von notebooks hatte! deswegen auch 470€ für so ein dinosaurier NB. also einer von denen hat sich nach dem kauf angeguckt und bestimmt gesagt gibs zurück das ist sehr alt. und hat nen wert von z.B. 100€ deswegen haben die bestimmt was kaputt gemacht um es zurück zu geben
 
Naja, die Sony Subnotebooks sind halt teurer als vergleichbare, da sie erstens sehr klein sind (etwa DIN A4 Größe) und zweitens lässt man sich den Namen auch gerne bezahlen. Ich hatte selber so ein Teil und weiß, wie praktisch ein so kleines Gerät im Vgl. zu einem heutigen Notebook-Klopper ist. Und das Magnesium Gehäuse ist ja auch was wert :D
 
die neuen sind teuer aber nicht dieser. der kostet wenn überhaupt 100 € und das wenn überhaupt. damit kann man nix anfangen. als ich den preis sah war mir klar der käufer hat keine ahnung von notebooks. für 500€ mehr kriegt man nen centrino sytem oder einen p4 3ghz system!
 
hallo !

Frage: lief die Sache in Deutschland ab?
Falls Österreich könnte ich dir sicher helfen ;) ansonsten wennst ein wenig zeit hast ... :D

ciao
 
Ja, war in Deutschland.

Scheinst dich ja in österreicherischen Recht auszukennen.
 
Also ich würd das so formulieren:

" Sehr geehrter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich, zum Zeitpunkt der Übergabe bei der Post, in einem einwandfreien und funktionstüchtigen Zustand. Dies kann ich, durch diverse andere Interessenten bezeugen lassen, welche lediglich Aufgrund der, für Ihre Bedürfnisse, nicht ausreichenden Leistung des Notebooks abgesprungen sind.
Daher kann ich die von Ihnen gennanten Defekte definitiv ausschliessen.

Aus eben diesem Grund, bin ich weder zu einer Preisminderung noch zu einer Rückerstattung des Kaufbetrags bereit, da das Gerät von mir unbeschädigt versendet wurde.
Eine Haftung meinerseits, habe ich per Gesetz durch die folgenden Hinweise ausgeschlossen:
"Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."
" -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe".


Mfg

....."
 
also ich würde so formulieren:

Ey aldee machst du stress oda was?! kriegs ultra krasse box von Tokianer also hald de maul und hock disch still. :D

nee scherz bei seite einige formulierungen sind echt gut.

greetz
Tokianer(bischen fun muss sein, auch bei solchen ernsten sachen. ich habe auch versucht hier zu helfen) ;)
 
Die Formulierung ist gut so. Belasse es dabei und wenn er es auf einen Rechtsstreit ankommen lässt, was ich nicht glaube, dann bist du gut versichert und vorallem im Recht.

Ich denke jedoch, dass er nach dieser Email sich nicht mehr melden wird.
 
ALCx schrieb:
Ich würde das so, oder so ähnlich schreiben:


Werter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Abgabe bei der Post, in einem einwandfreien Zustand. Dieses kann ich auch bezeugen lassen, da ich für das Gerät schon mehrere Kaufinteressenten hatte,
die aber nach persönlicher Begutachtung abgesprungen sind, da ihnen das Gerät für ihre Bedürfnisse zu langsam war.

Zu einer Preisminderung oder Rückerstattung bin ich nicht bereit, da das Gerät vor dem Versand einwandfrei funktioniert hat und von mir ordnungsgemäß versendet wurde!

Wenn ich Sachen bei Ebay verkaufe, dann tue ich das ordnungsgemäß und gebe auch eventuelle Mängel mit an. Ich habe bis jetzt 348 Auktionen bei Ebay erfolgreich abgewickelt und bis jetzt gab es keinerlei Probleme!


Die Hinweise:

" Aufgrund des neuen EU-Rechts kann ich leider keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme gewähren."

und

" -Privatverkauf unter Ausschluß von Gewährleistung & Garantie & Rückgabe"

sprechen für sich.


MfG

blub

Ich wills auch mal versuchen:

Werter Herr XXX,

das von mir versandte Gerät befand sich zum Zeitpunkt der Abgabe bei der Post, in einem einwandfreien funktionstüchtigen Zustand. Dieses kann ich auch durch mehrere Personen bezeugen lassen, die das in Rede stehende Gerät aufgrund bestehenden Kaufinteresses begutachtet hatten. Da das Gerät jedoch nicht den entsprechenden Beürfnissen der Interessenten entsprach kam es nicht zum Verkauf und wurde via Ebay angeboten.

Da sich das streitgeständliche Gerät beim Versand wie bereits erwähnt in einem technisch wie optischen einwandfreien Zustand befand kann ich einer Preisminderung respektive Rückerstattung nicht zustimmen.

Darüber hinaus habe ich im Angebotstext mehrfach explizit darauf hingewiesen, dass aufgrund des neuen EU-Rechts keine Garantie, Gewährleistungen oder Rücknahme gewährt wird.

Weiterhin liegt die Beweislast, dass ich ihnen wissentlich ein defektes Gerät verkauft habe, bei ihnen. Sollten bei ihnen diesbezüglich unabhängige Gutachten zum Zustand des Gerätes bei Öffnung der Postsendung gegenständlich sein, bitte ich Sie, mir diese zur Prüfung zu übersenden.

Mfg

......



Da es schon sehr spät ist und ich nur noch mit einem Auge gucken kann, bitte ich die Interpunktion in eigener Zuständigkeit zu vervollständigen.

Ansonsten lass dich nicht verarschen, dass Bewertungsprofil sagt doch alles. Du bist wohl nicht der Erste, der mit dieser Masche um seine Ware respektive sein Geld gebracht werden soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich habe in diesem zusammenhang auch mal ne frage. bin zwar in sachen ebay nicht ganz doof, bin mir aber bei einer Ersteigerung nicht sicher, ob das nicht "gefälschte Fussballkarten" sind. möchte mir fussballkarten kaufen, habe das aber noch nie gemacht. BVB-H96. weil normal bekommt man ja nur 2 pro person oder so und der bietet 50 stück an. ist das seriös? mit welcher begründung bekommt der 50 karten?
 
Mängelbeanstandung

Sehr geehrter Herr XXX!

In Bezug auf das von Ihnen bei Ebay am XXX ersteigerte Produkt, welches von mir persönlich am XXX per Post an Ihre angegebene Adresse übermittelt wurde und dort Ihren Angaben zufolge unversehrt eingelangt ist, jedoch Mängel aufweisen soll, erlaube ich mir folgendes festzuhalten:
1. Das betreffende Produkt (XXX, Seriennr. XXX) wurde in einwandfreiem Zustand übermittelt. Diesbezüglich kann ich auf mehrere potentielle Kaufinteressenten verweisen, welche gegenständliches Produkt vor Ort begutachtet haben und selbstverständlich auf seine volle Funktionsfähigkeit hin geprüft haben. Hiebei sind keine Beanstandungen erfolgt.
2. Falls das Gerät durch den Transport Schäden genommen hat, wäre dies sofort nach Übernahme bekannt zu machen. Im vorliegenden Fall, aufgrund der von Ihnen beschrieben Mängel, können jedoch mechanische Transportschäden ausgeschlossen werden.
Aus oben genannten Gründen und der Tatsache, dass es sich beim gegenständlichen Kaufvertrag um ein privatrechtliches Rechtsgeschäft gem BGB handelt, kann ich keinerlei Garantieleistung zusagen.
Die beschriebenen Mängel sind aus meiner Sicht nicht nachvollziehbar und das Produkt war zu Zeitpunkt des Versands mit keinerlei Mängeln behaftet. Aus diesem Grund ersuche ich Sie nochmals eine genaue Auflistung bzw Sachverhaltsdarstellung, der von Ihnen beschriebenen Unzulänglichkeiten des Produktes an folgende Emailadresse zu übermitteln
xxx@xxx.com

Als Termin hiefür darf ich aufgrund der Bedeutsamkeit
Freitag, den 6.8.2004
in Vormerk nehmen.

Mit dem Ersuchen um Ihre geschätzte Kenntnisnahme und Rückäußerung verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen


Falls ich irgendwas noch vergessen hab bitte melden.

Edit #1:
hab dir eine PN gesendet
 
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