Um "law" noch zu ergänzen...
der "berühmte Satz" bei Ebay unter vielen Auktionen
"neues EU Recht, Garantie und Gewährleistung deswegen ausgeschlossen" ist immer gern genommener Unsinn. Einer hat damit angefangen, alle anderen schreiben ohne nachzudenken ab.
Kurze Aufklärung. Es gibt kein neues EU Recht. Die Bundesrepublik hat nur mit ihrem neuen Schuldrecht vom 01.01.02 eine alte EU Richtlinie (2 Jahre Gewährleistung) umgesetzt. Desweiteren wird "Gewährleistung" und "Garantie" ständig durcheinandergehauen. Beides ist nicht dasselbe. "Gewährleistung" ist Pflicht, "Garantie" freiwillig. Ein Händler gibt "Gewährleistung", der Hersteller "Garantie".
Nun das Wichtigste...eine Privatperson braucht und kann natürlich keine Garantie bei Ebay oder sonstwo geben. Dies hat das BGB ausgeschlossen. Logisch. Ich verkaufe als Privater eine 500 Euro Grafikkarte. Die geht nach 3 Monaten wegen Materialfehler kaputt. Soll ich als Privater dann eine 500 Euro Karte als Ersatz liefern ? Völlig ausgeschlossen. Sieht das BGB auch so. Aber..als Privater kann ich auch bei Ebay
Gewährleistung nicht ausschließen. Warum der oben genannten Ebay Satz deswegen für Rechtskundige lustig ist erklär ich kurz...
"Gewährleistung" heißt wie "law" schon aus dem BGB zitiert hat, dass ich als Privater dafür sorgen muss, dass die Ware im vereinbarten Zustand an die Spedition (Gefahrenübergang) übergeben werden muss. Das kann niemand ausschließen. Täte man das, sagt man damit im Umkehrschluß, dass man vorhat, in der Auktion als funktionierend beschriebene Ware als defekte Ware zu versenden, denn schließlich will man die Funktion bei Verkauf/Gefahrenübergang nicht mehr gewährleisten. Ergo..würden viele das so meinen was sie bei Ebay schreiben, täte ich bei keinem Privaten mehr kaufen

. Und in der Tat muss man als Privater auch bis zu 2 Jahre Gewährleistung geben. Aber das nicht etwa nach Versand sondern davor !
Beispiel:
Am 10.08.04 verkaufe ich als Privater eine Grafikkarte. Der Käufer bittet mich, diese Karte erst am 17.07.06 zu ihm zu schicken. In diesem Fall muss ich bis 17.07.06 gewährleisten, dass die Karte im wie in der Auktion beschriebenen Zustand bleibt. Schicke ich aber wie üblich die Karte bereits am 15.08.04 ab, endet meine Gewährleistung mit dem Gefahrenübergang (Übergabe an Spedition) am 15.08.04 und nicht etwa erst am 10.08.06.
Der vorliegende Fall ist ziemlich heikel. Man könnte vermuten, dass der Käufer nachträglich den Preis drücken will und Fehler reklamiert die nicht vorhanden sind und vom Verkäufer nicht verifiziert werden können. Als Verkäufer bleibt einem nicht viel....zunächst mal ist der Käufer in der Pflicht. Er muss
nachweisen, (nur der Spruch dass es so ist reicht nicht) dass der von ihm reklamierte Mangel
arglistig verschwiegen wurde, sprich dem Verkäufer im Moment des Kaufes bekannt war, aber nicht erwähnt wurde. Der sagt ja, dass alles o.k. war. Sollte der Fehler bspw. auch durch unsachgemäßen Transport entstehen können, ist der Käufer dumm dran. Kann er aber arglistige Täuschung nachweisen, ist man als Verkäufer in Schwierigkeiten, denn jetzt braucht man Zeugen, die erstens die Funktion bestätigen und dies bis zum Gefahrenübergang bezeugen können. Dürfe schwierig werden.
Es gibt aber noch eine Möglichkeit, eine negative Bewertung zu vermeiden. Bitte ihn die Ware auf deine Kosten (das muss sein) an Dich zurückzusenden. Du checkst das Teil durch und schaust, ob da wirklich was defekt ist. Falls ja und der Defekt ist nicht durch den Käufer verursacht, würde ich den Kaufpreis zurückerstatten oder wenn es möglich ist, reparieren und wieder zurücksenden. Der Käufer hat zwar ein Problem, dass erstmal die Ware weg ist und sein Geld auch, aber er hat ja Belege dafür was abgelaufen ist. Ausserdem....wenn er so auf Mängelfreiheit besteht, kann er doch nichts dagegen haben, wenn Du dich um die Beseitigung derselbigen bemühst. Kritisch wird es aber wieder, wenn Du feststellst, dass der Käufer an dem Gerät manipuliert hat. Dann müssen Sachverständige und Anwälte ran, weil dass dann höhere Wellen schlägt. Du kannst auch auf stur schalten..Ergebnis ist, dass der Käufer mit Anwälten kommt und natürlich eine negative Bewertung reindrückt.