[Ebay] Angebot beendet, Bieter will das Produkt jetzt haben

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DrGenn

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Guten Tag,
ich habe ein Objektiv bei Ebay zum verkauf angeboten. Hab aber dann gemerkt, dass ich nicht die Einstellung Sofortkauf gewählt hatte und dass die Beschreibung des Artikels nicht korrekt war. Hab das Angebot dann beendet und es anschließend korrigiert und wieder Online gestellt.
Nun fordert der einzige Bieter mich auf ihm das Objektiv zu überlassen, obwohl das Angebot nur ein paar Tage online war.
Sein Gebot waren 2€ und der Wert des Artikels beträgt aber ca. 15€.

Muss ich ihm jetzt den Artikel für 2€ überlassen? Hab auch schon gelesen, dass es da unterschiedliche Rechtssprechungen gibt.

Einmal musste der Verkäufe, verkaufen und ein anderes mal nicht???
 
Wieso solltest du? Ich nehme mal an das du als Grund für die vorzeitige Beendigung der Auktion angegeben hast das dir ein Fehler unterlaufen ist? Aber selbst wenn nicht: Die Auktion ist nicht zum Abschluss gekommen, also hat der "Käufer" kein Anrecht auf den Artikel.

Sag ihm einfach das wenn er ihn haben will, einfach mitbieten soll. Erklär ihm vielleicht aus Höflichkeit noch weshalb du das Angebot beendet hast ;)




cya
cr@zy
 
Einfach zurückschreiben, dass die Auktion aufgrund eines Fehlers vorzeitig beendet wurde und damit basta.

Solche Spinner sollte man nicht ernstnehmen, soll er doch wieder auf den Artikel bieten, wenn er ihn haben will.
 
@ Crazy
Genau das habe ich bereist getan! Jedoch behautet der Bieter, dass der Kaufvertrag zustande gekommen sei!
Hab auch im Netz bereits gelesen, dass sobald man einen Artikel rein gestellt hat es gilt.
Wie ist es nun, muss die Auktion abgelaufen sein, oder reicht ein Gebot bereits um es als Vertrag anzusehen.
Was vor allem nervt ist, dass mir so ein Stress gemacht wird obwohl es nur 2€ waren die der Bieter geboten hat.
Hab den Artikel jetzt erstmal wieder raus genommen, wenn ich ihn doch abgeben muss.
 
Da ist nichts zustande gekommen.

Ein Kaufvertrag kommt erst mit korrekten Ende einer Auktion zustande.

Die Artikelbeschreibung enthielt einen Fehler und damit hast Du das Recht, sie vorzeitig zu beenden.
 
Lass dich nicht verarschen, ein Vertrag kommt erst zustande wenn eBay das sagt ;) In diesem Fall bekommst du eine Mail ("Herzlichen Glückwunsch, ihr Artkel XY wurde verkauft") mit den Kontaktdaten des Käufers. Da du die Auktion abgebrochen hast kann sowas aber nicht passieren~

Jetzt übt er Druck aus um ein Schnäppchen zu machen... aber er hat rechtlich nichts in der Hand, also lass ihn schreiben was er will ;)

Und an deiner Stelle würde ich da nicht als Auktionen beenden. Schon beim ersten Mal hätte ich das Gebot des Käufer streichen lassen, die Sofort-Kauf Option eingefügt und die Fehler beseitigt. So hast du nämlich Kosten sofern du Zusatzoptionen wie Fettschrift oder Rahmen gewählt hast.




cya
cr@zy
 
Es wurde schon alles gesagt. Und Gerichte können unterschiedliche Urteile fällen. Ich an deiner Stelle würde ihm schreiben das dir ein Fehler in der Auktion passiert ist und du sie deshalb vorzeitig beendet hast. Wenn er dann noch was schreibt - einfach ignorieren.

Und wegen womöglich 13 gesparten €uro wird dich keiner Anklagen...




cya
cr@zy
 
>Lass dich nicht verarschen, ein Vertrag kommt erst zustande wenn eBay das sagt

Das ist vollkommen FALSCH! Verträge kommen in Deutschland natürlich unter Rückgriff auf unsere Gesetze zustande. Die Firma eBay selbst hat keinen Einfluss auf Verträge, die zwischen Ihren Mitgliedern auf Ihrer Plattform geschlossen werden!

Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Bereits 2001 hat der BGH hierzu mit einem Grundsatzurteil Rechtssicherheit geschaffen. Demnach ist das Angebot bei eBay als vorweggenommene Annahmeerklärung des Höchstgebotes zu qualifizieren - "Ich verkaufe ein Objektiv ab einem Euro an den Höchstbietenden". Indem diese Annahmeerklärung per Gebot durch den Käufer angenommen wurde - "Ich biete dir für dein Objekt zwei Euro" - besteht eine vertragliche Bindung, von der sich keine der beiden Parteien "einfach so" lösen kann.

Wer das nicht glaubt, kann sich das Urteil des BGH vom 03.11.2004 durchlesen. Dort heißt es:

"Mit der Festlegung der Laufzeit der Internet-Auktion bestimmte der Kläger gemäß § 148 BGB eine Frist für die Annahme seines Angebots durch den Meistbietenden. Die vertragliche Bindung der Parteien beruht nicht auf dem Ablauf dieser Frist, sondern auf ihren innerhalb der Laufzeit der Auktion wirksam abgegebenen Willenserklärungen. Der bei der Internet-Auktion geschlossene Vertrag kam mithin nicht, wie die Revision meint, durch einen Zuschlag "unmittelbar durch Zeitablauf" zustande, sondern durch die Abgabe des Höchstgebots, mit dem der Beklagte das befristete Angebot des Klägers annahm. Daß dessen Angebot an den Meistbietenden gerichtet war und damit erst nach Auktionsende feststand, wer als Meistbietender Vertragspartner des Klägers geworden war, berührt die Wirksamkeit des Angebots nicht (vgl. BGHZ 149, 129, 135)."

Die Rechtslage ist damit sogar ziemlich eindeutig. Es besteht ein Vertrag über Verkauf des Objektivs zu 2 Euro. Ob der Käufer nun tatsächlich juristische Schritte wegen 15 Euro einleiten wird, das steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Solange nichts schriftlich passiert ist passiert eh nix.
 
Genau darum meide ich ebay , weil nur komische kaufer oder verkaufer unterwegs sind .
 
Genau, selbiges Problem hatte ich vor Jahren mit nem Dachgepäckträger, da hatte auch schon einer einen Euro geboten, ich habe die Auktion vorzeitig beendet, da ich noch was wichtiges ändern musste, was genau, weiss ich nicht mehr. Jedenfalls wurde der "Höchstbietende" rotzfrech und wollte auch das ich ihm den Dachgepäckträger für einen Euro überlasse. Seine Argumentation: Ich hätte Angest gehabt das dieser nur für einen Euro weggeht und deshalb beendet. Die Restlaufzeit war aber mind. noch 5 Tage.

Natürlich habe ich mich nicht drauf eingelassen. ;)
 
>Natürlich habe ich mich nicht drauf eingelassen.

Es ist halt immer die Frage ob jemand, der im Recht ist, auch den Weg gehen würde, sein Recht zu bekommen. Bei einem Objektiv lohnt es nicht, einen Rechtsstreit wegen 15 Euro zu beginnen. Bei einem PKW oder einem teuren Notebook kann das aber schon ganz anders aussehen.

Ich war mal Höchstbietender auf einen MAC (Wert ~1500 Eur, Höchstgebot 20,50 Eur), den hat der Verkäufer vorzeitig beendet um Ihn einige Tage später wieder einzustellen, zusammen mit der Erklärung, dass der Kauf in der ersten Auktion außerhalb von eBay geschlossen wurde und der Käufer dann abgesprungen sei - diesmal wolle er die Auktion aber auslaufen lassen.

Als ich dann das Notebook von ihm für 20,50 Euro haben wollte war das Gelächter groß. Das Notebook habe ich natürlich nicht bekommen, stattdesssen einige Anschriften von psychiatrischen Anstalten in denen ich mich mal untersuchen lassen solle. Der Verkäufer war sich - auch nachdem er sich in einem Forum fehlinformiert hatte - felsenfest davon überzeugt, jederzeit Auktionen abbrechen zu könnne. Schließlich bietet eBay diese Möglichkeit ja an, und das würden Sie ja nicht, wenn das rechtlich keine Relevanz hätte. Und Überhaupt: Es wäre ja sein Eigentum und er könne damit machen, was er wolle.

Tja, ich habe ernst gemacht und die Kiste ging vor Gericht. Der Verkäufer durfte dann neben der Differenz zwischen meinen Gebotenen 20,50 Eur und dem Verkaufspreis aus der zweiten Auktion, also 1500 und ein paar Zerquetschte, als Schadensersatz löhnen. Dazu kamen dann nochmal Prozesskosten von ebenfalls um 1000 Eur.

Fazit: Wer etwas bei eBay einstellt geht damit einen Vertrag ein, und von diesem Vertrag kann man sich nicht mal eben lösen indem man ein paar Knöpfe drückt. WENN der Höchstbietende es darauf anlegt, dann kann das richtig, richtig teuer werden.
 
Alles halbweisen hier oder was ?
Ebay ist klar geregelt, es ist eine "Handelsplattform" wo bereits das Einstellen eines Artikel RECHTSVERBINDLICH ist, diesen hat der Verkäufer bzw. der Käufer die AGB's bestätigt, sonst wäre er kein Mitglied.
Wenn ein Verkäufer seine Auktion ab 1.- startet ist selbst schuld wenn es nicht den gewünschten Erfolg bringt Der Verkäufer kann auch einen höheren Startpreis wählen. Dementsprechend ist auch eine Gebotsabgabe verbindlich. Verkürzt der Verkäufer die Laufzeit durch ein vorzeitiges Beenden und meldet sich dann der Höchstbieter auf Herausgabe der Ware ist auch selbst schuld, da helfen die fadenscheinigen Begründungen nicht wie es ist ein Fehler aufgetaucht oder Artikel zerstört o.ä. Während der Auktion ist der Verkäufer verpflichtet mit diesen Artikel behutsam umzugehen so dass dieser keinen Schaden nimmt. Der Verkäufer steht in der Pflicht den Artikel im beschriebenen Zustand auszuliefern, andernfalls ist er zu Schadenersatz verpflichtet. Zur Erinnerung: Es ist ein Kaufvertrag gemäß BGB entstanden. Wie wir alle bereits in der berufl. Ausbildung gelernt haben kann auch ein Kaufvertrag mündlich, schriftl. oder sogar per Handschlag besiegelt werden.

Ich bin ganz klar gegen betrügerische Verkäufer die Ihre Waren an Ebay vorbei verkaufen, ebenso auch gegen sog. Spaßbieter die die Ware nicht abnehmen gescheige denn bezahlen. Alles was nach Betrug aussieht wird ganz klar an Ebay gemeldet sowie an den Anwalt übergeben. In Ebay brauchen wir keine SCHWARZEN SCHAFE.
;)
 
justiziasgolem schrieb:
Tja, ich habe ernst gemacht und die Kiste ging vor Gericht. Der Verkäufer durfte dann neben der Differenz zwischen meinen Gebotenen 20,50 Eur und dem Verkaufspreis aus der zweiten Auktion, also 1500 und ein paar Zerquetschte, als Schadensersatz löhnen. Dazu kamen dann nochmal Prozesskosten von ebenfalls um 1000 Eur.

Das macht deine Aktion genauso spießbürgerlich wie die Seine. :rolleyes:
Aber zumindest sollte jetzt die Rechtslage eindeutig klar sein.
 
Was fürn Quatsch. Natürlich hat er ein Anrecht auf den Artikel.
Ich denke mal nicht, dass er wegen den paar läppischen Euro einen Rechtsanwalt einschalten wird, aber zumindest an seiner Stelle würde ich mich an eBay wenden und dann mal sehen was passiert.

Versuch dich gütlich mit ihm zu einigen und biete ihm einen Kompromiss an: 8 Euro oder so. Den Rest, den du mehr hättest bekommen können, schreib als lehrgeld ab.
Sowas macht mich echt rasend. Zu blöd sein und dann nicht mal die größe haben, für seine fehler gerade zu stehen.
 
Ich würde es auch wie dogio1979 sehen. Ausliefern 2€ kassieren und als neue Erfahrung ansehen. Bringen dich jetzt die verlorenen 5-10€ um? Siehe die ganze Situation mal aus der Sicht des Käufers, würdest du auf die Einhaltung des Vertrages bestehen?
 
Du musst nicht ausliefern bzw. ich würde das nicht machen, da dir ein Fehler unterlaufen ist.
Der Kaufvertrag ist lt. BGB anfechtbar.

§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
(1)

Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2)

Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Also bevor ihr hier irgendwelche dummer Kommentare abgebt, denkt erstmal nach.
 
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