Guten Tag,
ich habe ein Objektiv bei Ebay zum verkauf angeboten. Hab aber dann gemerkt, dass ich nicht die Einstellung Sofortkauf gewählt hatte und dass die Beschreibung des Artikels nicht korrekt war. Hab das Angebot dann beendet und es anschließend korrigiert und wieder Online gestellt.
Nun fordert der einzige Bieter mich auf ihm das Objektiv zu überlassen, obwohl das Angebot nur ein paar Tage online war.
Sein Gebot waren 2€ und der Wert des Artikels beträgt aber ca. 15€.
Muss ich ihm jetzt den Artikel für 2€ überlassen? Hab auch schon gelesen, dass es da unterschiedliche Rechtssprechungen gibt.
Einmal musste der Verkäufe, verkaufen und ein anderes mal nicht???
ich habe ein Objektiv bei Ebay zum verkauf angeboten. Hab aber dann gemerkt, dass ich nicht die Einstellung Sofortkauf gewählt hatte und dass die Beschreibung des Artikels nicht korrekt war. Hab das Angebot dann beendet und es anschließend korrigiert und wieder Online gestellt.
Nun fordert der einzige Bieter mich auf ihm das Objektiv zu überlassen, obwohl das Angebot nur ein paar Tage online war.
Sein Gebot waren 2€ und der Wert des Artikels beträgt aber ca. 15€.
Muss ich ihm jetzt den Artikel für 2€ überlassen? Hab auch schon gelesen, dass es da unterschiedliche Rechtssprechungen gibt.
Einmal musste der Verkäufe, verkaufen und ein anderes mal nicht???