Ebay Artikel gekauft --> Geld überwiesen Vorkasse --> Händler gehackt

gollum_krumen

Lt. Junior Grade
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Hallo liebe Leute,

Vorweg ein Klarstellung: Ich bin ein Idiot, dessen Alarmglocken nicht funktionierten, da mein HNO-Trakt durch die Sabber auf eine preiswerte PS4 Pro verstopft war. Ich habe mich wirklich dämlich angestellt und ich wäre Euch dankbar, wenn wir nicht darüber diskutieren, sondern darüber, ob ich eventuell noch an mein Geld komme.

Heute morgen fand ich bei Ebay eine PS4 Pro mit Controller für 240€ - ein sagenhafter Preis. Alarmglocke 1 ignoriert. Der Versandhändler hatte zwar 100%, verkaufte aber hauptsächlich Näh-Zubehör. Alarmglocke 2 ignoriert (zu meiner Verteidigung: allerlei Versandhändler, mit welchen ich erfolgreich Geschäfte gemacht habe, hatten ein sehr breites Portfolio). Nachdem ich den Artikel kaufte, wurde mir eine Bankverbindung angegeben - ich überwies das Geld.

Etwa 15 Minuten später erhalte ich eine Email vom Händler, dass sein Account gehackt worden sei, dass es ihm alles sehr Leid tue, aber dass sie weder den Artikel im Angebot hätten, noch über das Konto, auf das ich das Geld überwiesen habe, verfügen können. Ein Betrüger hatte sich also des Accounts bemächtigt, die Kontoverbindung geändert und falsche Artikel eingestellt. Ebay meldete dann per generische Nachricht, dass der Kauf abgebrochen sei und ich auf Rückerstattung warten könne. Ich rief sofort bei der Bank an, diese konnten die Überweisung (wie erwartet) nicht rückgängig machen.

Auf Rückfrage an den Verkäufer, wie ich nun vorgehen solle, antwortete er mir, ich solle zur Polizei gehen und gegen den Kontoinhaber Anzeige erstatten, er könne mir das Geld nicht zurückgeben. Ich rief beim Ebay Kundenservice an (30 Min Wartezeit...). Diese sagten mir, die sofortige Meldung des Verkäufers wäre gerechtfertigt, sein Account sei tatsächlich gehackt worden. Sie bestätigten seinen Vorschlag, zur Polizei zu gehen und widersprachen meiner Ansicht, der Verkäufer sei in der Verantwortung für die Rückerstattung meines Geldes.

Ich konnte das erstmal kaum fassen (wie gesagt, ich weiß schon, dass ich ein Idiot bin...), da ich ja rechtlich gesehen nichts falsch gemacht habe: Kauf, Überweisung, Kauf abgebrochen --> formal Rückerstattung durch Händler.

Was soll ich nun tun? Was soll ich bei einer Anzeige vorlegen? Ausgedruckte Emails des Verkäufers, des Angebots und Kontoauszug? Landet der Fall dann vor Gericht? Einen Anwalt zu bezahlen wäre bei der Summe ja absurder, als sie einfach abzuschreiben, den ganzen Stress mal ganz beiseite... Ich bin nun genau blank, weitere Kosten kann ich mir nicht leisten.

Oh man, das Leben ist echt der beste Lehrmeister...
 
Eine Strafanzeige ist für dich grundsätzlich kostenlos, sofern es denn tatsächlich einen Vorfall gab, der dich an der Rechtmäßigkeit der Handlung zweifeln lässt.

Der Staat übernimmt dann die Ermittlungsarbeit und -kosten (Staatsanwaltschaft, Polizei). Du wirst vielleicht als Zeuge gehört, vielleicht auch nicht.

Das bringt dir zwar erstmal dein Geld nicht wieder, allerdings kannst du die Ermittlungsergebnisse für weitere Schritte nutzen.


Juristische Hilfe benötigst du erst dann, wenn du dir auf dem Zivilweg dein Geld wiederholen möchtest.

(Es gibt Abwandlungen davon, aber das hilft dir jetzt erstmal nicht weiter)


Konkret also:
Anzeige bei der Polizei oder online zu stellen ist für dich kostenfrei. Alle Angaben müssen jedoch absolut wahr sein.
 
Wie hat der Shop dir denn geschrieben? Über Ebay? Aber dann hat der Shop doch Zugriff auf das Ebay Konto.

Wenn er keinen Zugriff auf das Ebaykonto hat, kann der Verkäufer doch gar nichts vom Verkauf erfahren haben. Die Hacker werden doch sicherlich die hinterlegte E-Mail Adresse geändert haben. Ansonsten könnte der Shopbetreiber einfach die "Passwort vergessen" Funktion nutzen und ein neues Passwort für den Ebay-Shop erstellen.

Für das nächste mal einfach mit Paypal zahlen. Mache ich bei Ebay immer und da hast du dann Käuferschutz.

Hat Ebay denn den Verkäufer nun gesperrt? Das ganze wirkt auf mich dubios bzw. deine Schilderung.
 
SOFORT einen Sepa Recall veranlassen!

Welche Bank soll dir das verwehrt haben? Wenn du heute morgen überwiesen hast, dann ist die Aussage deiner Bank bzw. deren Mitarbeiter Bullshit.
 
Ne, warum sollten sie was ändern? Reicht doch ein Angebot mit "neuer" Bankverbindung einzustellen und solange kassieren, bis der Händler es merkt.
 
smuper schrieb:
SOFORT einen Sepa Recall veranlassen! ...

Das ist kaum noch möglich. Früher, als Überweisungen mehrere Tage dauerten wäre das evtl möglich, aber heute kommen Überweisungen manchmal noch am selben Tag an, da ist keine Zeit mehr für einen Rückruf.
 
Recall ist nicht möglich, die Überweisung war schon aktiviert (ING DiBa).

Der Händler hatte einen Passus, dass ich eine Kopie der Überweisung an ihn per Mail schicken solle, wenn ich den Veraand beschleunigen möchte. Der Betrüger hatte diesen Passus nicht entfernt, wodurch der Händler aufmerksam wurde, da die angegebene Mailadresse unabhängig von Ebay war.

Es hat sich eine kuriose Wendung eingestellt: Der Händler hat mir eine neue Nachricht geschickt:

"Sie erhalten alles Geld zurück in Maxime 72 Stunden"

Aha, na da bin ich ja mal gespannt. :D

Was meint Ihr, die 72 Stunden abwarten oder dennoch morgen zur Polizei?
Ergänzung ()

Das Spiel geht weiter. Die Nachricht stammt nicht vom Händler (hatte gerade mit ihm nochmal Kontakt per Mail). Worum geht es hier? Hat der Betrüger kalte Füße bekommen oder geht es darum, Zeit zu gewinnen?

Wie würdet ihr damit umgehen?
 
Recall ist nicht möglich, die Überweisung war schon aktiviert (ING DiBa).

​Ist einfach Blödsinn. Einen Sepa Recall kann man immer starten und in diesem Fall wäre er sogar erfolgsversprechend gewesen, da wenig Zeit vergangen ist.

Schwache Leistung der Diba oder des Diba Mitarbeiters.

https://www.hettwer-beratung.de/sep...verarbeitung/r-transaktionen-sct-überweisung/
Ergänzung ()

Fu Manchu schrieb:
Das ist kaum noch möglich. Früher, als Überweisungen mehrere Tage dauerten wäre das evtl möglich, aber heute kommen Überweisungen manchmal noch am selben Tag an, da ist keine Zeit mehr für einen Rückruf.

Ich habe bis vor 2 Jahren bei einem Finanzinstitut gearbeitet und es war und ist immer noch ohne Probleme möglich. Natürlich muss man schnell sein, aber das ist ja hier der Fall gewesen.

Nach kurzer Recherche zeigt sich, dass die Diba überhaupt keinen Recall anbietet ... ohje.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ gollum_krumen

Du warst noch immer nicht bei der Polizei oder hast via Internet Anzeige erstattet?
 
Idon schrieb:
@ gollum_krumen

Du warst noch immer nicht bei der Polizei oder hast via Internet Anzeige erstattet?

Ich habe erst morgen einen Drucker zur Verfügung, um alle Emails und den Kontoauszug auszudrucken. Außerdem bin ich erst jetzt von Arbeit losgekommen.

Theoretisch kann ich ja auch ersteinmal abwarten, ob innerhalb der nächsten 72 Stunden das Geld eintrifft, oder? Machen die drei Tage bei der Anzeige einen Unterschied?
 
Zuletzt bearbeitet:
alex1515 schrieb:
Wie hat der Shop dir denn geschrieben? Über Ebay? Aber dann hat der Shop doch Zugriff auf das Ebay Konto.

Das Merkwürdige ist ja: Selbst nachdem eBay den Hack anerkannt hat, verschickt der Betrüger mir weiter Nachrichten über den eBay-Acc, von denen der Händler nichts weiß (siehe mein Post von 18:20 Uhr). Die Grammatik und Rhetorik der Nachrichten wirken aber Recht glaubwürdig wie zwei Personen.
 
Ich würde ihn trotzdem anzeigen, auch wenn er dir das doppelte erstattet. So Leute darf man damit nicht durchkommen lassen.

Ei gemorje
 
smuper schrieb:
​Ist einfach Blödsinn. Einen Sepa Recall kann man immer starten und in diesem Fall wäre er sogar erfolgsversprechend gewesen, da wenig Zeit vergangen ist.

Bei diesem Recall muss die andere Bank aber auch mitspielen. Bei einer Direktbank ist sowas eh schwieriger. Ohne Nachweise (Strafanzeige, Emailauszüge, usw) wird eine Bank nicht wegen Betrugsverdacht einen Recall starten.
Und bei einer Direktbank käme noch der Postweg dazu und schon ist es eh zu spät.


Anzeige würde ich auf jeden Fall stellen. Denn auch wenn er das Geld zurückzahlt, war es Betrug. Er hat dann zwar Reue gezeigt und den Schaden beglichen, die Straftat bleibt aber bestehen.
Zumal der wohl eher Zeit schinden will.

Ob du dein Geld wiedersiehst, ist fraglich. Mit Glück wird der Täter geschnappt und dessen Anwalt rät zur Rückzahlung (wirkt sich Strafmildernd aus) und du hast es in einigen Wochen wieder zurück.
Ansonsten bliebe am Ende nur der zivilrechtliche Weg, dazu bräuchtest du aber Namen und Adresse des Betrügers. Das muss aber erst ermittelt werden. Selbst wenn das klappt, kann der Betrüger zahlungsunfähig oder im Ausland sein.

Im Grunde kann man das schon mal als Lehrgeld abhaken und freut sich dann um so mehr, falls man sein Geld irgendwann vielleicht doch wieder sieht.

Das Merkwürdige ist ja: Selbst nachdem eBay den Hack anerkannt hat, verschickt der Betrüger mir weiter Nachrichten über den eBay-Acc, von denen der Händler nichts weiß (siehe mein Post von 18:20 Uhr). Die Grammatik und Rhetorik der Nachrichten wirken aber Recht glaubwürdig wie zwei Personen.
Das sehe ich auch als etwas eigenartig an. Ebay scheint ja bereits informiert zu sein. Warum der Account nicht gesperrt ist, ist mir unklar.
 
WhiteShark schrieb:
Im Grunde kann man das schon mal als Lehrgeld abhaken und freut sich dann um so mehr, falls man sein Geld irgendwann vielleicht doch wieder sieht.

Genau das ist derzeit meine Geisteshaltung...

Das sehe ich auch als etwas eigenartig an. Ebay scheint ja bereits informiert zu sein. Warum der Account nicht gesperrt ist, ist mir unklar.

Ich glaube, das funktioniert über die Ebay-PM-to-Mail-Funktion. Ebay verschickt ja qua default PMs zusätzlich als Mail. Absender ist dann eBay. Wenn man darauf im Mail-Client antwortet (=an eBay), schicken diese sie dann wiederum als Mail und PM zurück. Da ich zum Zeitpunkt des Hacks mit dem Betrüger so in Kontakt stand, antwortet er mir einfach per Mail-Antwort und eBay transformierte das zurück in Mail+PM - so zumindest meine Vermutung.
 
Bei diesem Recall muss die andere Bank aber auch mitspielen. Bei einer Direktbank ist sowas eh schwieriger. Ohne Nachweise (Strafanzeige, Emailauszüge, usw) wird eine Bank nicht wegen Betrugsverdacht einen Recall starten.
Und bei einer Direktbank käme noch der Postweg dazu und schon ist es eh zu spät.

Einen Recall kannst du komplett ohne Gründe starten bzw. universell mit Irrtum.

Und wieso spielt die Post eine Rolle?

Wenn das Geld gebucht ist machen viele Banken leider gar nichts mehr und lehnen direkt ab. Sparkassen und Volksbanken bemühen sich bei eingehenden Recalls in der Regel wenigstens ihren Kunden zu erreichen.
 
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Meine Meinung:

Vergiss das Geld ! Du handelst Dir sonst nur zusätzlichen Ärger ein, ohne dass Erfolgsaussichten bestehen.

Vergiss auch die Strafanzeige ! Im Moment weißst Du ja nicht einmal, ob Du wirklich betrogen wurdest und wer ggfls. überhaupt der Betrüger ist - deshalb könntest Du allenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt stellen !

Denn merke: Auch wer jemanden zu Unrecht einer Straftat bezichtigt, macht sich selbst zum Straftäter :

§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


Im Übrigen weißt Du ja nicht einmal, ob die Emails tatsächlich von einem Dritten geschrieben wurden oder ob der Händler sie selbst er5stelle, um Zeit zu gewinnen, und nur vorgibt, sie kämen nicht von ihm; aber trotzdem nimmst Du das sofort als bare Münze ! Auch daran solltest Du erkennen, wie verzwickt so ein Fall letzten Endes werden kann !
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, wer der Täter ist sollen die Ermittlungsbehörden ermitteln und das geht nur mit einer Strafanzeige. Wieso sollte er also diese vergessen?

Und belangt werden für falsche Bezichtigung einer Straftat kann er nur wenn sicher weiß das er von der angezeigten Person nicht betrogen wurde.

Lass also am besten die Polizei mal machen und oft sind die Täter sogar blöder als man vermutet. Oft nutzen die nämlich keinen VPN und lassen sich über die IP ermitteln.

Da spreche ich aus eigener Erfahrung.
 
Natürlich wäre das eine Anzeige gegen Unbekannt, trotzdem kann man die Mails, den Account usw. nennen. Den Rest macht eh die Polizei. Ich glaub du übertreibst hier ziemlich, solange er den Sachverhalt schildert sollte da nichts schief gehen können.

Dein Paragraph definiert übrigens sehr wohl das *wider besseren Wissens*, also eine begründete Vermutung dürfte kein Problem sein.
 
Das ist ja nur die eine Seite ! Die andere ist, dass man sich - so bedeutend der Schaden für den TE ist - bei den Staatsanwaltschaften wegen Arbeitsüberlastung, Personalmangel und wegen der Notwendigkeit in anderen wirklich bedeutenden Strafsachen zu ermittlen, um solche aus ihrer sich als Lappalie erscheinende Dinge heutzutage gar nicht mehr kümmern kann und die Sache auf die Lange Bank schieben oder schnell niederschlagen wird bzw. keinen Riesenaufwand betreiben kann und wird, um so was gründlich oder überhaupt zu ermitteln !
 
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