Ebay Artikel verkauft, Verkäufer will Rückgabe obwohl nicht angeboten

deinsgate

Ensign
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Jan. 2018
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Guten Morgen liebe CB gemeinde,

Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Anliegen ein wenig helfen.
Undzwar habe ich mein Handy auf ebay verkauft und der Verkäufer will es zurückgeben weil kein Garantiebeleg bei ist.
Der Lieferumfang war aber eindeutig angegeben, und dort war nichts von einen Garantiebeleg angegeben. Ich habe lediglich angegeben, das sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet. Ebenfalls handelt es sich um ein Indisches Modell welches nicht in Deutschland vetrieben wird und hier auch keinen Garantiesupport bekommt.

Wegen dieser 2 Fälle möchte der Verkäufer den Artikel zurückgeben und hat auch eine Rückgabe eingeleitet (wieso geht sowas wenn gar nicht Angeboten ?!).

Dieser hat angegeben die Ware würde der Beschreibung abweichen, worauf ich geantwortet habe das er genau den Lieferumfang erhalten hat welcher angegeben war und er sich vorher über das Modell hätte Informieren müssen.

Nun das Geld bei Paypal ist noch eingefroren für 7 Tage (wenn Sie es mir mit rückgabeantrag überhaupt gutschreiben?!)


Ich wollte mal eure einschätzung wie gut die Chancen für den Verkäufer stehen, da was durchzuboxen weil eigentlich bin ich doch im Recht oder? Es war alles eindeutig angegeben.
 
Du hast aber geschrieben
Ich habe lediglich angegeben, das sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet.

Und da gehe ich als Käufer davon aus, es hat hier im Land des Kaufes noch eine Herstellergarantie. Da hast Du Dich sehr mißverständlich ausgedrückt. eBay wird dem Käufer recht geben.

Du hättest sagen müssen, kein DE / EU Gerät. Keine Garantie hier möglich. Das wäre eindeutig gewesen. Hast Du aber wohl nicht aus gutem Grund. So stand der Artikel besser da, als er es wirklich ist.

Du musst keine Rückgabe anbieten. Auch als Privatverkäufer musst Du Dinge zurücknehmen, wenn Du sie einfach falsch beschreibst und ihr Eigenschaften fehlen.
 
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Nun tut mir leid, aber es war eindeutig das Modell angegeben welches eben nicht in Deutschland vetrieben wird, das ist doch seine schuld wenn er sich da nicht schlau macht?
 
Ich habe lediglich angegeben, das sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet.

Und in dieser Formulierung liegt der Hase begraben, bzw. hast du dir deine eigene Grube gegraben, in die du jetzt hereinfällst. Er muss sich nicht mehr schlau machen, da du dem Gerät eine Eigenschaft zugeschrieben hast, die es tatsächlich nicht hat.

Um die Rückgabe kommst du nicht herum. Pass nur auf, dass es auch wirklich dein "altes" Smartphone ist, was du widerkriegst. Nicht dass er dir ein kaputtes Gerät unterschieben will.
 
Nein. Warum sollte es? Du bist dafür zuständig, den Artikel so gut es geht zu beschreiben. Und Dir war das zu 100% bewusst, was Du da verkaufst und durch Deine Beschreibung hast Du die Leute in die irre geführt.
 
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Wenn du das wusstest und es doch so klar war, warum hast du dann angegeben:
deinsgate schrieb:
das sich das Gerät noch im Garantiezeitraum befindet
Doch nur um die Leute zu täuschen die nicht wussten das es in Deutschland dafür keine Garantie gibt. Das hättest du dann nämlich mit angeben sollen.
Für mich ist das ganz klar der versuch Leute zu bescheißen um nen besseren Preis rauszuholen
 
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deinsgate schrieb:
das ist doch seine schuld wenn er sich da nicht schlau macht?
Es ist Deine Schuld wenn Du etwas nicht richtig angibst, als Käufer hat er dann eben das Rückgaberecht, dafür ist es ja da. Wenn es doch ein so tolles Teil ist, nimm es einfach zurück.
 
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BlubbsDE schrieb:
m sollte es? Du bist dafür zuständig, den Artikel so gut es geht zu beschreiben. Und Dir war da zu 100% bewusst, was Du da verkaufst und hast durch Deine Beschreibu


Es hat Garantie bei LG , das habe ich angegeben nur nicht bei LG Deutschland sondern bei LG Indien.

NVMD ihr habt wahrscheinlich recht, war mein fehler
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehe hier auch eindeutig den Käufer im Recht. Du hast den Artikel mit einem Zustand beschrieben den er nunmal hier nicht hat und genau das hätte man genau beschreiben müssen. Das der Artikel offiziell nicht in Deutschland verkauft wird, ist dabei völlig irrelevant.
 
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Selbst im Zweifel ließe sich da kaum etwas durchboxen. Im schlechtesten Fall für den Käufer muss er halt anfechten; damit wäre der Vertrag jedenfalls nichtig.

Im besten Fall für den Käufer verlangt er Ersatz für das, was gekauft wurde: Ein Gerät mit (deutscher) Garantie.
 
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Droitteur schrieb:
Im besten Fall für den Käufer verlangt er Ersatz für das, was gekauft wurde: Ein Gerät mit (deutscher) Garantie.
Deshalb nimm es lieber zurück ohne zu Murren.
 
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deinsgate schrieb:
Es hat Garantie bei LG , das habe ich angegeben nur nicht bei LG Deutschland sondern bei LG Indien.
Genau dies hättest Du so auch ins Angebot schreiben müssen, dann wäre es jetzt kein Problem, aber vermutlich hättest Du nicht den gleichen Preis erzielt und hast es daher eben nicht gemacht und bist nun auf die Nase gefallen.

Da es das Gerät ja so nicht in Deutschland gibt, kann der Käufer auch kein gleiches Gerät mit deutscher Garantie erhalten, es bleibt also nur die Rückabwicklung.
 
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Droitteur schrieb:
Selbst im Zweifel ließe sich da kaum etwas durchboxen. Im schlechtesten Fall für den Käufer muss er halt anfechten; damit wäre der Vertrag jedenfalls nichtig.

Im besten Fall für den Käufer verlangt er Ersatz für das, was gekauft wurde: Ein Gerät mit (deutscher) Garantie.

Sehe ich nicht zwingend so (und damit anders, als wohl alle anderen hier...).

Wenn das Modell in Deutschland gar nicht vertrieben wird, dann kann der Verkäufer wohl kaum eine deutsche Garantie gemeint haben.

Gerade in einer globalisiersten Welt und im Smartphone-Bereich, bei dem durchaus auch dem durchschnittlichen Käufer bekannt sein dürfte, dass es regionale Marken und Geräte gibt, hat u. U. auch ein Käufer eine Informierungspflicht. Über andere Produkteigenschaften wird er sich ja auch selbst informiert haben können.

@deinsgate

Lässt sich die Garantie bei LG Indien von Deutschland aus in Anspruch nehmen?
 
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dann hätte er nix von Garantie schreiben brauchen!
… der wollte einfach sein Handy für möglichst viel kohle loswerden und hat gemeint es wäre besonders schlau die leute in die irre zu führen und nachher meckert sich schon keine... tja.. jetzt...schöne Scheiße :evillol:
 
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Wie wäre ein Link zu dem Angebot, damit man sich ein eigenes Bild davon machen kann.
 
Naja so stimmt das nicht,

Ich habe das Plus Modell verkauft , dieses ist grundlegend besser als die Deutsche Basis Version und die Garantie kann natürlich von Deutschland aus in Anspruch genommen werden, muss nur dahin geschickt werden. Ich bin nur nicht davon ausgegangen das jemand ein Ausländisches Modell kauft und sich dann wundert.

Sei es drum ich werd es zurücknehmen und einfach neu inserieren und es dann präziser angeben

Danke an alle
 
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Idon schrieb:
bei dem durchaus auch dem durchschnittlichen Käufer bekannt sein dürfte, dass es regionale Marken und Geräte gibt
deinsgate schrieb:
Ich bin nur nicht davon ausgegangen das jemand ein Ausländisches Modell kauft und sich dann wundert.
Ob beide Aussagen zutreffen wird letztlich ein Richter entscheiden müssen. Wie so eine Entscheidung aussehen würde, kann man natürlich nicht seriös vorhersagen, aber nach dem gerade erst vom Landgerichts München gefällt Urteil ("Amazon muss gebrauchte Artikel klar kennzeichnen") wonach "Refurbished" nicht als Hinweis für Gebrauchtware genügt, würde ich eher nicht davon ausgehen die Gerichte dem Käufer im zweifel die Pflicht auferlegen sich selbst umfassend zu informieren um ggf. vorhandene Widersprüche in einem Angebot zu erkennen.
deinsgate schrieb:
neu inserieren und es dann präziser angeben
Das kann man nur empfehlen, denn im Zweifel dürften missverständliche Formulieren immer eher zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt werden. Was da steht muss auch stimmen, dies ist letztlich ähnlich wie beim TÜV, da muss auch alles funktionieren was am Auto dran ist und wenn da z.B. nachgerüstete Nebelscheinwerfer dran sind, müssen diese funktionieren oder es gibt eben keine Plakette.
 
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