eBay Auktion: Betrug oder wirklich ein "Versehen"?

Geotrupus

Cadet 3rd Year
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Juni 2001
Beiträge
60
Betrug oder wirklich ein "Versehen"?

Hallo Leute,

brauche mal dringend eure Meinung zu folgendem Fall:
Ich habe heute einen P4 2,53Ghz *boxed* für EUR 222,- bei eBay ersteigert und war recht froh doch ein ziemliches "Schnäppchen"
gemacht zu haben. Heute Abend dann, habe ich nachfolgendes
Mail vom Versteigerer (wohl ein Händler) erhalten.
Was haltet Ihr davon? Auf das Geschäft bestehen? Oder eher Nachsicht üben? Insgesamt hatte er wohl 20 Stück zu dem
Preis angeboten!

Danke für eure Meinung
Gruß
Geotrupus


Hallo und guten Abend aus Rottenburg,
Sie haben heute einen Intel Pentium 4 Prozessor bei meiner Ebay-Auktion erworben.

Ich hatte heute Mittag die Auktionen bei Ebay eingestellt und dann andere Dinge erledigt. Plötzlich wurde ich nacheinander von mehreren Kunden angerufen wegen der speziellen Auktion mit den 2,53GHz Prozessoren. Nach sofortiger Prüfung mußte ich feststellen, dass erstens alle Prozessoren verkauft waren (innerhalb von 3Std.) und dass ich mich heute Mittag vertippt hatte und anstatt 322Euro nur 222Euro reingeschrieben habe (bei 322Euro/Stk. hätte ich ca.7Euro Gewinn). Da ich ein sehr junges Unternehmen habe, und diese Auktion meinen finanziellen Ruin bedeuten würde, möchte ich Sie höflichst um Verständnis bitten, wenn ich dieses Angebot nicht aufrecht erhalten kann, bzw. von diesem Verkauf zurücktreten muß. Ein Paar Kunden, mit denen ich schon telefonischen Kontakt hatte, haben meine Situation verstanden und sind vom Kauf zurückgetreten. Ich möchte Sie nochmals höflichst bitten sich diesen Kunden anzuschließen, sonst würde ein frisch gegründetes 1-Mann Unternehmen schneller untergehen, als es gekommen ist. Bitte um Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
 
Is zwar nen tolles Schnäpchen aber ich glaube wenn ich ihn tel. geprochen hätte hätte ich auch gesagt ich steige aus.
Welche Grund hätte er denn schon das zu machen ???
Gib ihm ne neutrale Bewertung und schau weiter...
 
GANZ EINFACH!!!

Entweder du respektierst seine Bitte, ihn vor dem evtl.
Ruin zu bewahren, oder du bestehst auf deine CPU.

JEDENFALLS bist DU im Recht!
Steht schließlich auf JEDER Ebay Seite, das der Verkäufer
für das Reinstellen der Ware selbst verantwortlich ist.

Schließlich wurd ja auch damals der AudiA4 für 1000DM
per Gerichtsurteil verkauf (oder was das war) ;)

Rodger
 
Du bist im Recht!
 
Original erstellt von Loopo
Du bist im Recht!
Ja, Du hast einen gültigen Kaufvertrag, und nun liegt es ausschließlich an Dir, was Du daraus machst. Der Vorschlag von »|- $torm£orð- |« hat aber auch einiges für sich, denke ich. ;)

Cheers, Tiguar
 
Klar bist du im Recht.

Es ist gut möglich das er sich verschrieben hat, aber welches neu gegründete 1 Man Unternehmen stellt schon 20 CPU´s für fast 6500 € bei Ebay rein.

Ich würde zwar verzichten aber ihm klar machen das ich die geschichte mit dem neuen Unternehmen nicht abnehme. Oder er hat sich etwas übernommen und kaufmännisch nichts drauf.


cu

MeyerSchulze
 
Genau!

Sehe ich genau so! Exakt genau so!
Wie kann man denn so dämlich sein und mit Ebay seine
Existenz auf Spiel setzen?

Seltsam auch, das der Mann plötzlich seinen theoretischen Gewinn "zugibt" und das der MEHR Ware reingestellt hat, als
überhaupt verfügbar.

Tu dem Mann einen Gefallen und gib ihm (zusammen mit anderen Ebay-Usern) ne Denkpause.
Negative Bewertung!
Und verzichte auf die Ware im guten Glauben, das du dem Mann aus der Patsche geholfen hast.

Der gefährdet sich doch selbst und evtl. zieht du so auch
einen "Serien-Täter" aus Ebay raus.
 
mmmh, O.K. die rechtliche Frage wäre geklärt.

Aber das menschliche Gewissen ist echt ´ne blöde
Erfindung :rolleyes:

Naja, werde wohl nach einer nicht ganz so billigen
CPU Ausschau halten.
Wäre ja auch zu schön gewesen!


@MeyerSchulze
Da kann ich dir nur zustimmen.
Das Angebotsvolumen von € 6.500,- für ein "frisches" 1-Mann Unternehmen (und das nur mit ein und der selben CPU) fand ich auch recht ungewöhnlich, bzw. unglaubwürdig?!

Danke + Gruß
Geotrupus
 
Nicht im Recht

Der verkäufer hat ein Angebot gemacht, welches eigentlich verbindlich ist. Es gibt nur ganz wenige Gründe weshalb ein Händler von seinem Angebot zurücktreten kann und dazu zählt ein Irrtum. In diesem Fall handelt es sich ja eindeutig um so einen.

http://beckmann.jura.uni-sb.de/Webs...I 5 7 Anfechtbarkeit v. Rechtsgeschäften.htm

Ist zwar nicht so ausführlich wie man es in der Berufsschule lernt, aber immerhin.
 
Hi

Wenn Du vom Kauf Abstand nimmst, handele mit ihm für eine zukünftige Transaktion einen Sonderpreis aus.

Bewerte ihn neutral, besser negativ und teile ihm das vorher mit. Damit muß er leben.

Gruß

Sigma
 
§ 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

§ 142 BGB - Wirkung der Anfechtung
(1) Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochten, so ist es als von Anfang an nichtig anzusehen.

http://dejure.org/
______________

Wird der Preis als Inhalt der Willenserklärung angesehen? Ich glaube schon, oder? *nicht_sicher* :(
Ich würde mich mal bei nem Rechtsanwalt erkundigen, ob du im Recht bist oder nicht - oder einfach verzichten ;)

mfg,
wauwau
 
Hi,

ich würde mal schauen, wieviele bewertungen der Verkäufer schon hat, wenn es mehr als fünfzig sind, dann ist das nicht sein erster deal. Hast du den link noch zur hand, das man das angebot mal sehen kann?

Gruß

Toaster
 
Die Rechtslage ist einfach.

Es steht nicht in den AGB, dass Preisänderungen vorbehalten sind, für den Inhalt seiner Angebote ist der Auktionator selbst verantwortlich - wenn er sich vertippt ist das sein Eigenverschulden und kann nicht nachträglich geltend gemacht werden.

Du hast einen gültigen Kaufvertrag bei einem Gerätepreis von 222 Euro, den Du jederzeit geltend machen kannst. Er bittet ja auch nur darum, ein wenig Kulanz zu zeigen und entweder vom Kauf zurückzutreten oder aber den höheren, eigentlich gedachten Preis zu zahlen, mehr nicht.

Es liegt jetzt in Deinem Ermessensspielraum was Du machst - kauf die CPU und kein Mensch könnte etwas dagegen machen, dass Du die CPU für 222 Euro erwirbst oder aber trete vom Kauf zurück - was ich persönlich aus rein emotionalen Gründen machen würde.

Gruss,
TVZ
 
Hallo Leute,

erstmal vielen Dank für die große Resonanz.
Mmmh, die Rechtslage ist vielleicht wohl doch nicht sooo eindeutig. :confused_alt:
Naja, aber bevor ich jetzt die große Keule raushole und den riesen
Rechtsstreit vom Zaun breche, werde ich wohl meinem Gewissen
folgen und vom Kaufvertrag zurücktreten, in der Hoffnung dem
"1-Mann-Unternehmen" tatsächlich geholfen zu haben.
Tatsächlich geht´s ja um EUR 80,- Differenz zischem dem
"Schnäppchen" und dem z.B Snogard-Preis. Un ob´s das wert ist?

@Toaster

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2050987759&rd=1

Danke und Gruß
Geotrupus
 
die rechtslage ist klar. Der Verkäufer tritt ja auch nicht vom Verkauf zurück so wie ich die mail verstanden habe würde er wenn du drauf bestehen würdest die Cpu schicken. Er bittet dich ja nur vom Kauf zurück zutreten um seinen Untergang zu vermeiden.
Ich meine das musst du einfach mit deinem Gewissen ausmachen.

Gruss

RST2300
 
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