Ebay: Defekte/Gefälschte SDXC Karte gekauft - Ware tauschen oder Geld zurück?

NXR

Lt. Junior Grade
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Hallo Leute,

ich habe bei Ebay eine Micro SDXC Karte gekauft, die nach Prüfung durch h2testw leider nur einen Bruchteil an Speicherkapazität bereitstellt als angegeben.

Kann ich den Händler zum Tausch gegen eine funktionstüchtige Micro SDXC Karte zwingen oder kann er es selbst entscheiden und mir unter Umständen nur das Geld erstatten, mir wäre nämlich eine funktionstüchtige Karte viel lieber.

Ich Frage, weil ich ja den Teil des Kaufvertrages erfüllt habe, aber er nicht.

Vielleicht hat da jemand Erfahrung

LG
 
Das laut GH die billigste Karte ab 156€ beginnt hat dich nicht stutzig gemacht?

Ich würde mir einfach nur die Kohle zurück holen und eine richtige Karte kaufen. Versuchen von Betrügern etwas einzufordern halte ich für ein sinnloses Unterfangen.
 
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knoxxi schrieb:
Das laut GH die billigste Karte ab 156€ beginnt hat dich nicht stutzig gemacht?

Ich würde mir einfach nur die Kohle zurück holen und eine richtige Karte kaufen. Versuchen von Betrügern etwas einzufordern halte ich für ein sinnloses Unterfangen.
Ich dachte mir schon, dass die ein Fake ist, aber wollte es trotzdem drauf ankommen lassen. Ist doch nur fair, wenn der Verkäufer mir nun eine echte 1TB SDXC Karte senden müsste. Jetzt ist halt die Frage, ob ich Ihn dazu verpflichten kann.
 
knoxxi schrieb:
Was sagt denn sein Impressum?
Umm worauf genau soll ich achten? Ich möchte keine Personenbezogenen Daten Preisgeben.

In seinem Impressum findet sich Name, Anschrift, Umsatzsteuer ID und eine Emailadresse
 
Ruf doch einfach mal an und konfrontiere ihn damit? Vllt hat er selber keine Ahnung was er da für einen Kram vertickt.
 
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Hat er die als Sandisk Speicherkarte (oder sonst seriöse Marke) ausgegeben oder war das als Noname Fantasiemarke beworben?

Die offiziellen Hersteller interessieren sich ggf. für Produktfälschungen. Manchmal schlupfen die auch bei Amazon & Co. durch.

Ansonsten wird da nichts bei herumkommen, schau daß du dein Geld wieder bekommst.
 
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knoxxi schrieb:
Ruf doch einfach mal an und konfrontiere ihn damit? Vllt hat er selber keine Ahnung was er da für einen Kram vertickt.
Ich stehe bereits in Kontakt. Das er das nicht wusste bezweifele ich (reine Spekulation meinerseits), da es auch schon eine negative Bewertung dies bzgl. gab.

Ich möchte wissen, ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt, die den Händler verpflichtet seinen Teil des Kaufvertrages einzuhalten und eine Ersatzkarte zu liefern die wirklich 1TB Speicherkapazität hat.

kieleich schrieb:
Hat er die als Sandisk Speicherkarte (oder sonst seriöse Marke) ausgegeben oder war das als Noname Fantasiemarke beworben?

Die offiziellen Hersteller interessieren sich ggf. für Produktfälschungen. Manchmal schlupfen die auch bei Amazon & Co. durch.

Ansonsten wird da nichts bei herumkommen, schau daß du dein Geld wieder bekommst.
In der Beschreibung steht Zitat "Marke: Je nach Verfügbarkeit (Samsung, SanDisk, ...)"

Angekommen ist eine Toshiba pro plus 1tb
1Tb-Toshiba-Pro-Plus-Micro-Sd-Card-W-Adapter.jpg
 
NXR schrieb:
ob es eine Gesetzliche Grundlage gibt, die den Händler verpflichtet seinen Teil des Kaufvertrages einzuhalten
Natürlich gibt es diese. Wenn Wohlgesonnen dem Händler gegenüber: Es handelt sich um einen Sachmangel nach § 434 III BGB
 
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Und § 437 BGB sowie § 439 BGB sind dann der nächsten spannenden Paragraphen.

Sollte jeder kennen - auch Nichtjuristen! Einfach mal lesen.
 
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Was für eine geheime gesetzliche Grundlage suchst du denn?

pacta sunt servanda

Natürlich muss er den Vertrag erfüllen. Ob dein Recht bequem durchzusetzen ist, liegt natürlich auch an deinem Durchhaltevermögen und Elan sowas durchzuziehen.

@Idon

Bitte kaufe auch so eine Karte bei dem Händler ;-)
 
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