little-endian
Cadet 1st Year
- Registriert
- Feb. 2025
- Beiträge
- 15
Danke für deine Ausführungen. Ich sag ebenfalls mal so:
Dass das eBay-System hier faktisch hiesiges BGB-Recht aushebelt, dürfte sogar von den "selbst schuld!"-Zynikern in vielen Foren, die bislang von derlei Unfug verschont geblieben sind (schön für sie), kaum bestritten werden. Nach denen darf man die Plattform dann eben nicht nutzen, sofern zu "wehleidig".
Die Frage, die sich mir stellt, ist, was konkret rechtlich daraus folgt. Beispielsweise, welchen Erfolg eine Klage eBays hätte, wenn man den im Zweifel entstehenden Negativsaldo einfach nicht ausgleicht mit Verweis auf Willkür und ungerechtfertigte Bereicherung des Käufers ohne Möglichkeit der Gegenwehr.
Als Nebeneffekt hat man aber ebenfalls das praktische Problem der sehr wahrscheinlichen Kontensperrung sowie der faktisch erstmal verlorenen Verkaufsfunktion, da ja weitere Einnahmen ebenfalls sofort "geschluckt" würden.
Hier tun sich für mich dann weitere Rechtsfragen auf, etwa Privatautonomie (eBay darf sich seine Kunden grundsätzlich aussuchen) vs. Marktbeherrschung. Obwohl ich sehr für freie Märkte bin - irgendwann ist das dann auch virtuell so wie der einzige Supermarkt weit und breit, der einen mit Verweis auf sein Hausrecht nicht mehr einkaufen lässt.
Erstaunlich ist jedenfalls, dass es hierzu bislang anscheinend weder zu einer Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen gegen eBay kam, noch Urteile zu Fällen wie diesen auffindbar sind. Das meiste dreht sich im Zweifel eher um Bewertungen und Ansprüche gegen (Ver)käufer direkt, nicht jedoch zwischen diesen und eBay.
Ergänzung: zumindest im Falle ebenso undurchsichtiger Bedingungen bei Paketdiensten gibt es nun immerhin mal einen Vorstoß. Nach Logik so mancher hier freilich völlig unnötig, da man ja auch hier selbst schuld ist, wenn man derlei Dienste in Anspruch nimmt oder gar blöd genug ist, für Nachbarn netterweise was anzunehmen. Ja, so einfach kann man sich die Welt auch stricken.
Dass das eBay-System hier faktisch hiesiges BGB-Recht aushebelt, dürfte sogar von den "selbst schuld!"-Zynikern in vielen Foren, die bislang von derlei Unfug verschont geblieben sind (schön für sie), kaum bestritten werden. Nach denen darf man die Plattform dann eben nicht nutzen, sofern zu "wehleidig".
Die Frage, die sich mir stellt, ist, was konkret rechtlich daraus folgt. Beispielsweise, welchen Erfolg eine Klage eBays hätte, wenn man den im Zweifel entstehenden Negativsaldo einfach nicht ausgleicht mit Verweis auf Willkür und ungerechtfertigte Bereicherung des Käufers ohne Möglichkeit der Gegenwehr.
Als Nebeneffekt hat man aber ebenfalls das praktische Problem der sehr wahrscheinlichen Kontensperrung sowie der faktisch erstmal verlorenen Verkaufsfunktion, da ja weitere Einnahmen ebenfalls sofort "geschluckt" würden.
Hier tun sich für mich dann weitere Rechtsfragen auf, etwa Privatautonomie (eBay darf sich seine Kunden grundsätzlich aussuchen) vs. Marktbeherrschung. Obwohl ich sehr für freie Märkte bin - irgendwann ist das dann auch virtuell so wie der einzige Supermarkt weit und breit, der einen mit Verweis auf sein Hausrecht nicht mehr einkaufen lässt.
Erstaunlich ist jedenfalls, dass es hierzu bislang anscheinend weder zu einer Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen gegen eBay kam, noch Urteile zu Fällen wie diesen auffindbar sind. Das meiste dreht sich im Zweifel eher um Bewertungen und Ansprüche gegen (Ver)käufer direkt, nicht jedoch zwischen diesen und eBay.
Ergänzung: zumindest im Falle ebenso undurchsichtiger Bedingungen bei Paketdiensten gibt es nun immerhin mal einen Vorstoß. Nach Logik so mancher hier freilich völlig unnötig, da man ja auch hier selbst schuld ist, wenn man derlei Dienste in Anspruch nimmt oder gar blöd genug ist, für Nachbarn netterweise was anzunehmen. Ja, so einfach kann man sich die Welt auch stricken.
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(Ergänzung)