simoron schrieb:
Diese Asymmetrie zwischen Käufer und Verkäufer habe ich ja auch zu spüren bekommen.
Auch hier lässt sich bereits kritisieren, dass das auch nicht wirklich transparent dargestellt wird, sondern man sich bei eBay durch mehrere Texte wühlen muss, um dann so langsam einen Eindruck davon zu bekommen, dass sich der zunächst gepriesene Verkäuferschutz im Grunde auf die Abwehr negativer Bewertungen beschränkt.
simoron schrieb:
Allerdings sehe ich diejenigen genauso im Recht, die sagen die Plattform sollte sich da kümmern.
Nun, insbesondere bei internationalen (Ver)käufen, bei dem grundsätzlich beide Seiten ein besonderes Schutzbedürfnis haben, würde man sich hier mehr Engagement von der Plattform erwarten, denn während der Verkauf nun schon seit langem innerhalb Deutschlands - jedenfalls für private Verkäufer - kostenlos ist, hält eBay international weiterhin die Hand auf, und das nicht zu knapp.
simoron schrieb:
Ich denke man kann da beiden recht geben. Zum einen sollte man sich den Käufer besser aussuchen können.
Mir erschließt sich auch nicht, warum man sowas spätestens bei hochpreisen Waren nicht feingliedriger einstellen kann, beispielsweise hinsichtlich selbst erfolgter Verkäufe bei potentiellen Käufern, denn ein paar dutzend Bewertungen als Käufer über Erwerb von Billigsartikeln einsammeln kann jeder Dulli und tut das natürlich auch; die Anzahl als Käufer kann daher schonmal kein wirksames Ausschlusskriterium sein.
Denkbar wäre bei Sofort-Kaufen-Artikeln auch, dass ein Kaufinteressent nicht sofort kaufen, sondern lediglich ein Angebot auf Kaufabschluss abgeben kann, das der Verkäufer dann akzeptieren kann oder nicht, analog zur "Preis vorschlagen" - Option (welche nebenbei bemerkt durchaus ein potentieller Vorteil dieser Variante ist, unter der Prämisse, dass die meisten eher Angebote abgeben, statt zum Vollpreis zu kaufen und man so als Verkäufer mehr Einfluss auf die Entscheidung hat).
simoron schrieb:
Zum anderen sollte die Plattform sich genauso kümmern. Das tut ein reales Auktionshaus auch. Die Prüfen auch echthheit, Funktion, die Bieter etc.
Dem wirklich völlig kranken eBay-System entsprechend wäre das so, als bekäme ein Einlieferer trotz erfolgreicher Auktion keine Auszahlung, da der Gewinner hinterher per Einzeiler mitgeteilt habe, es handle sich um eine Fälschung. Man hätte als Verkäufer dann gerne die Möglichkeit, den Kram auf eigene Kosten wieder abholen zu lassen oder auf das Geld ohne Rücknahme zu verzichten. Juhu.
Homeboy12 schrieb:
Hat jemand von euch die AGB/ den Grundsatz gefunden in denen eBay festhält, dass der Verkäufer die Haftung für den gesammten Versandweg trägt?
Es ist eBay-typisch schwammig und indirekt
formuliert. So soll das eher unbekannte Wesen namens Verkäuferschutz bei Problemen auf dem Versandweg schonmal nur dann greifen, wenn man einen Nachweis über die Paketzustellung erbringen könne, was bei verschlampten Sendungen wie im hier beschriebenen Fall freilich unmöglich ist. Dass das mitunter deutschem Recht widerspricht, das eBay in seinen
Rechtsartikeln ja aberwitzigerweise auch noch selbst zitiert, interessiert niemanden.
Homeboy12 schrieb:
Es bleibt fraglich wieso eBay die Entscheidungen dann immer zum Vorteil der Käufer fällen.
Man sollte meinen, dass eBay eigentlich auch ein Interesse daran hätte, Verkäufer nicht zu vergraulen, denn ohne sie ist eBays Plattform auch nutzlos.
Homeboy12 schrieb:
Ich glaube die machen es sich relativ einfach und lassen das Gesetz erst einmal außen vor und lassen dem Verkäufer dann den Rechtsweg.
Richtig und zunächst auch vermeintlich einleuchtend, denn wie von einigen Zynikern hier ja auch formal korrekt angemerkt, hat man verschiedene Ebenen - das Vertragsverhältnis mit eBay und das mit dem (Ver)käufer. Diese Betrachtung ist meiner Meinung nach aber unvollständig.
Homeboy12 schrieb:
Sie werden sich darauf berufen dass sie ohne berücksichtigung und bewerung irgend einer Gesetzeszeile das Geld so hin und her buchen wie man es mit den AGB und Grundsätzen halt eingewilligt hat. Es ist sehr irreführend.
Nicht nur das, mir jedenfalls erscheint auch fraglich, ob das rechtlich zulässig ist, schwingt eBay sich hier doch als Staat im Staate auf, bei dem der Plattformbetreiber Legislative, Judikative, und Exekutive vereint. Dem Einwand, man müsse eBay ja nicht nutzen, lässt sich mit der praktischen Realität begegnen, Stichwort: Marktmacht.
Zwar wird einem - wie wohl vor einiger Zeit herzallerliebst
festgestellt wurde - nominell nicht das Recht genommen, außerhalb der Plattform und unabhängig von der Entscheidung gegen seinen Vertragspartner vorzugehen (allein die Auslegung der Vorinstanzen war vollkommen absurd), doch spätestens international ist das oft derart aufwändig bis unmöglich, dass ich hier eine konkrete überraschende Benachteiligung, meist des Verkäufers, sehe, die in der Praxis dem Länderrecht widerspricht.
Ich bleibe dabei - wenn eBay sich diesen wirklich extremen Käuferschutz, bei dem man als Käufer offenbar nur behaupten und nicht das geringste beweisen muss, leisten will, dann sollen sie das konsequenterweise bitte aus eigener Tasche tun und im Zweifel beide Leute auszahlen und die Ware meinetwegen vernichten lassen oder wohltätig spenden.