Ebay: DHL verliert Paket / Käuferschutz entscheidet gegen Verkäufer

Danke für deine Ausführungen. Ich sag ebenfalls mal so:

Dass das eBay-System hier faktisch hiesiges BGB-Recht aushebelt, dürfte sogar von den "selbst schuld!"-Zynikern in vielen Foren, die bislang von derlei Unfug verschont geblieben sind (schön für sie), kaum bestritten werden. Nach denen darf man die Plattform dann eben nicht nutzen, sofern zu "wehleidig".

Die Frage, die sich mir stellt, ist, was konkret rechtlich daraus folgt. Beispielsweise, welchen Erfolg eine Klage eBays hätte, wenn man den im Zweifel entstehenden Negativsaldo einfach nicht ausgleicht mit Verweis auf Willkür und ungerechtfertigte Bereicherung des Käufers ohne Möglichkeit der Gegenwehr.

Als Nebeneffekt hat man aber ebenfalls das praktische Problem der sehr wahrscheinlichen Kontensperrung sowie der faktisch erstmal verlorenen Verkaufsfunktion, da ja weitere Einnahmen ebenfalls sofort "geschluckt" würden.

Hier tun sich für mich dann weitere Rechtsfragen auf, etwa Privatautonomie (eBay darf sich seine Kunden grundsätzlich aussuchen) vs. Marktbeherrschung. Obwohl ich sehr für freie Märkte bin - irgendwann ist das dann auch virtuell so wie der einzige Supermarkt weit und breit, der einen mit Verweis auf sein Hausrecht nicht mehr einkaufen lässt.

Erstaunlich ist jedenfalls, dass es hierzu bislang anscheinend weder zu einer Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen gegen eBay kam, noch Urteile zu Fällen wie diesen auffindbar sind. Das meiste dreht sich im Zweifel eher um Bewertungen und Ansprüche gegen (Ver)käufer direkt, nicht jedoch zwischen diesen und eBay.

Ergänzung: zumindest im Falle ebenso undurchsichtiger Bedingungen bei Paketdiensten gibt es nun immerhin mal einen Vorstoß. Nach Logik so mancher hier freilich völlig unnötig, da man ja auch hier selbst schuld ist, wenn man derlei Dienste in Anspruch nimmt oder gar blöd genug ist, für Nachbarn netterweise was anzunehmen. Ja, so einfach kann man sich die Welt auch stricken.
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
little-endian schrieb:
Erstaunlich ist jedenfalls, dass es hierzu bislang anscheinend weder zu einer Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbraucherzentralen gegen eBay kam, noch Urteile zu Fällen wie diesen auffindbar sind.
Ich war auch etwas erstaunt und hab nach deinem Hinweis hin das ganze Internet umgekrempelt. Man findet wenig öffentliche Verfahren. Ich nehme an eBay verkauft eigene Ansprüche hauptsächlich an Inkassounternehmen oder so um weniger im Vordergrund zu stehen. Bei kleinen Fischen lohnt sich der Aufwand zudem nicht ein Gerichtsverfahren anzustreben. Viele Leute werden warscheinlich einfach einkicken und Entscheidungen hinnehmen.

Und folgendes hat mich noch viel mehr erstaunt:
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eBay sollte den Käuferschutz auf einer einzelnen Seite definieren und nicht in 3 verschiedenen Artikeln grob umreißen. Ich für meinen Teil ziehe meine Lehre und werde auf eBay künftig verzichten.

Aber ist es die Lösung der Geschichte? Ich werde jetzt noch ein paar Tage abwarten. Der Käufer hat sich bisher nur sehr sporadisch und wenig kooperativ gemeldet, aber wird jetzt sicher auf mich zu kommen und Geld oder Grafikkarte haben wollen (eBay wird Ihm das Geld nach dem Grundsatz vermutlich wieder abziehen).
 
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Danke für deinen Bericht. Ich gehe schwer davon aus, dass du es wenigstens "nur" mit eBay Deutschland zu tun hast, während bei mir ja auch noch eBay US drinhängt und laut Kollegen an der Hotline das Ganze auch autark entscheiden - wie putzig.

Zwecks Einordnung und Vergleich zu deinem Fall - mit welcher Begründung hatte dein Käufer einen Antrag gestellt? Wenigstens vorher mal nachgefragt/kontaktiert? Sofort die Rücknahme angeboten oder erst diese paar Tage abgewartet? Direkt über das System Einspruch einlegen konnte ich zumindest in meinem Fall ja beknackterweise erst gar nicht.

Es wurde also eine Grafikkarte verschickt, die flöten ging? Versichert und wenn ja, wie hoch, wie war der Angebotstext?

Wie auch immer - dieses in Teilen sicherlich auch noch illegale "Schlichtungssystem" bei eBay ist des Wahnsinns fetteste Beute.
 
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