EBay - doppelt bezahlt. Was tun?

Justin_Sane

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Hi,

folgendes hausgemachtes Problem:

Gute Freundin von etwas weiter weg hat bei EBay so 'ne Relax-Liege ersteigert und dem Typ gleich Abends per PayPal die 63€ überwiesen. Was er auch so in einer Mail gesagt bekommen hat und sich daraufhin für die schnelle Bezahlung bei ihr bedankte.

Ich hab das Teil in ihrem Namen dann drei Tage später bei dem Typen abgeholt - und ihm die 63€ natürlich nochmal bar auf den Tisch gelegt. Er hat das ohne zu zögern auch angenommen. Klar...grosser Fehler...wir waren Null abgestimmt.

So...jetzt geht er natürlich nicht mehr an's Handy ran.

Soll ich das jetzt grad unter "Lehrgeld" abhaken oder gibt es eine berechtigte Chance, wieder an die 63€ zu kommen?
 
Mhhh nen Nachweis für die Übergabe gibts nicht oder?
Bin jetz kein Experte aber dann steht Aussage gegen Aussage...und das wegen 63€...?
Ich würds als Lehrgeld verbuchen und gelernt habt ihr ja schon ;)
 
Neee...ein Beleg über die 63€, welche ich ihm bar gegeben habe, gibt's (natürlich) nicht.
 
Heretic Novalis schrieb:
.... Ein Beweis muss sein, sonst kann jeder alles behaupten ;)...

Ab und zu reichen (z.B. vor Gericht) auch Zeugenaussagen ;). Und es gibt Sachverhalte bei denen ein Rechtsgeschäft auch ohne Beweis gültig ist, z.B. mündliche Kaufverträge (Ware gegen Geld ohne schr. Vertrag).

Hier wurde eindeutig zweimal bezahlt und der Verkäufer muss den zuviel bezahlten Betrag zurückerstatten. Es gab einen Kaufvertrag über 63 Euro, nicht 2x 63.

Ich würde weiterhin versuchen das Geld zurück zu erhalten, noch mal per Email anfragen oder schriftlich (als Brief, die Adresse dürfte ja bekannt sein) eine Aufforderung zusenden, das Geld per PayPal zurückzuerstatten.

Jace schrieb:
Nach Buch kannst du nix machen.....

Welches Buch? Das kannst du dann bestimmt auch zitieren. ;)
 
..Hier wurde eindeutig zweimal bezahlt..
Nur kann der TE das eben nicht beweisen oder wolltest Du den TE anstiften, sich für den Streitfall einen fiktiven Zeugen zu basteln ?
Und ohne Beweis, wenigstens einem Anscheinsbeweis, ist im Bestreitensfall nichts zu gewinnen. Der Verkäufer kann doch durch den Paypal-Zahlungseingang beweisen, dass der Käufer bereits bezahlt hat. Was ist also wahrscheinlicher? Das Rechtsgeschäft ist doch durch Zahlungseingang PayPal und Aushändigung der Ware rechtsgültig, also was soll der Hinweis auf die Rechtsgültigkeit?

Klarer Fall für Lehrgeld.
 
Wie ist denn das?

Wenn ich jetzt nochmal zu ihm fahre und ihn tzur Rede stelle und er verplabbert sich und ich nehme das ganze mit dem Smartphone auf - bringt mir das irgendwie was?

Ich würde dann nichteinmal vor einer Anzeige zurück schrecken, weil ich seine Art und Weise einfach nur assozial finde.
 
sowas wäre wahrscheinlich in unserem tollen rechtsstaat vor gericht eh nicht verwertbar da heimlich aufgenommen^^
 
Audioaufzeichnungen müssen angekündigt werden, heimliche Aufnahmen werden IMO nicht anerkannt.

Kannst du PayPal nicht zurükholen? Der Käufer hat doch immer so viele Rechte. Einfach angeben, das bereits Bar gezahlt wurde, der Verkäufer soll sich dann kümmern wenn er will.

Und ja, manchmal kann man Zeugen auch herbeizaubern ;).
 
Und was ist, wenn der Empfänger des Bargeldes genauso chaotisch strukturiert war, wie Ihr oder Du? Er von der PayPal Zahlung auch nichts wusste?

Wie auch immer. Den Bock hast Du geschossen. Bis auf Drohungen wirst Du da nichts machen können.
 
Hi,

wird schwierig da etwas zu machen.
Wobei immer Aussage gegen Aussage steht.
Du hast vermutlich keinen Beweis dafür ihm das Geld gegeben zu haben, allerdings stellt sich die Frage ob er einen Beweis hat dir die Liege gegeben zu haben...

Gruß
 
telefonisch erreichst du ihn ja nicht, hast du es schon per mail probiert?
 
Naja...chaotisch strukturiert waren wir nicht...würde eher sagen, wir waren gar nicht strukturiert! :D

Mail ging von meiner Bekannten raus. Ohne Reaktion bisher.

Er von der PayPal Zahlung auch nichts wusste?

Nein...er hatte sich ja ausdrücklich für den schnellen Geldeingang per Paypal bedankt. Die Ausrede zählt also nicht.
 
Justin_Sane schrieb:
Nein...er hatte sich ja ausdrücklich für den schnellen Geldeingang per Paypal bedankt. Die Ausrede zählt also nicht.

Woher weißt Du, dass der Bargeldempfänger auch die Dankesmail geschrieben hat? Du warst ja auch nicht bei der Mailkommunikation dabei. Bist nur Abholer gewesen. So wenig wie Du über PayPal wusstest, so wenig kann auch der Herausgeber der Ware an der Tür darüber gewusst haben.

Das wollte ich nur sagen. Ist ja auch egal. Weil es sicher Unfug ist. Der Herausgeber wird von der Zahlung gewusst haben. Aber genau so musst Du als Abholer es gewusst haben. Es war eben eine sehr dumme Sache von Euch.
 
wow so ein ramba-zamba wegen 63€. ein ehrlicher mitmensch gibt das doppelt gezahlte zurück. aber nachdem ihr ja keinen beweis habt, wirds schwer werden zu beweisen, dass ihr doppelt bezahlt habt.

klar ist es beschi**en wenn man doppelt zahlt, aber da seid ihr ja auch selber schuld.

abhaken und daraus lernen.
 
Also ich möchte mal eines kurz klar stellen: Mir ist durch aus bewusst, dass der Fehler bei uns (in der Kommunikation) lag. Ist doch keine Frage. Und ich denke, dass kommt auch im Eröffnungspost so rüber.

Ich denk mir halt auch, dass es einfach keine feine Art ist, so zu handeln. Vllt. liegt es auch an meiner Erziehung und die Werte die ich von meinen Eltern so vermittelt bekommen habe. Aus dem Grund bin ich auch einfach nur baff und erstaunt, wie man so 'ne Show abziehen kann.

Und eines könnt ihr mir glauben...ich bin echt keiner, der dem geld hinter her rennt. Fragt mal meine Kumpels! ;)

Aber bei so Sachen tut mir jeder einzelne Cent weh!
 
Käuferschutz gibt´s bei PayPal eh nicht wenn der Artikel abgeholt wurde. Der Artikel MUSS an die bei PayPal hinterleghte Adresse versendet werden um so einen Nachweis zu haben wegen Rückzahlung. Abholung und denn auch noch nicht mal der richtige Empfänger = Kein Käuferschutz.

Lehrgeld also.
 
man kann generell, auch bei nicht ebay zahlungen, bei paypal auf details klicken und dann auf konfliktlösungen gehen. kommt dann drauf an wie der verkäufer reagiert. ist er dann einsichtig und gibt an das er das geld bar erhalten hat bekommt man die paypal kohle evtl. wieder, ist er nicht einsichtig siehts mau aus.

man hat aber eben auch nur folgende möglichkeiten:

- Der Artikel ist anders als vom Verkäufer beschrieben.
- Ich habe meinen Artikel nicht erhalten.
- Jemand anderes hat ohne meine Genehmigung eine Zahlung von meinem PayPal-Konto gesendet.
 
Ich denk mir halt auch, dass es einfach keine feine Art ist, so zu handeln. Vllt. liegt es auch an meiner Erziehung und die Werte die ich von meinen Eltern so vermittelt bekommen habe. Aus dem Grund bin ich auch einfach nur baff und erstaunt, wie man so 'ne Show abziehen kann.Und eines könnt ihr mir glauben...ich bin echt keiner, der dem geld hinter her rennt. Fragt mal meine Kumpels!

In dem Falle haben dir deine Eltern bei deiner Erziehung nicht beigebracht, was das Geld wert ist, welches du ausgibst, denn ansonsten hättest du dich vorher abgesprochen, und du würdest das nicht locker ausm Ärmel schütten. Da kann man ebenfalls nur erstaunt sein, was du jetzt eigentlich möchtest von uns?

Soll ich das jetzt grad unter "Lehrgeld" abhaken oder gibt es eine berechtigte Chance, wieder an die 63€ zu kommen?
Wenn es dir also bewusst ist, wieso fragst du noch?
 
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