ebay Handy entspricht nicht angebot.

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Richtig, es ist im Prinzip schon alles gesagt worden, und ich verbreite keine natürlich falschen Informationen hust ^^ Ich kann mich höchstens irren, ja :D

Also nichts dagegen, natürlich, wenn noch mehr Leute schreiben, dass sie es so oder so machen würden. Ich finde den Weg nicht falsch, die Ware anzunehmen und dann das Geld zurückzuverlangen, womöglich auch noch via PayPal. Ich halte es nur auch nicht für verkehrt, es so zu machen, wie TE gefragt hat, und könnte mir auch vorstellen, dass es unkomplizierter ist. Ich persönlich hätte keine Lust auf das Geraffel, das Paket bei mir liegen zu haben und wieder wegschicken zu müssen. Dagegen käme mir der "Papierkram" relativ stumpf zu erledigen vor. Aber das kann natürlich für jeden anders sein.
 
cbkk schrieb:
Aber einfacher ist es grundsätzlich, wenn die Beweislast beim Verkäufer bleibt.
Die ist beim Privatkauf immer beim Käufer.
cbkk schrieb:
Das ist so nicht richtig, aber ich mag auch nicht darüber streiten, nachdem der TE sich hier rar macht :schluck:
Du willst vermutlich darauf hinaus, ob zwei übereinstimmende Willenserklärungen entstanden sind.
 
Du meinst die Beweislast, nachdem die Ware vom Käufer angenommen wurde, dafür, dass sie mangelhaft ist. Mangelhaft in dem Sinne, dass sie auch schon bei Übergabe mangelhaft war.

Diese Beweislage tritt allerdings erst dann ein, wenn die Kaufsache als Erfüllung angenommen wurde. Bis dahin obliegt es dem Verkäufer, nachzuweisen, dass er eine erfüllungstaugliche Sache angeboten hat. Wenn wir uns zum Beispiel auf den Kauf eines roten Autos einigen, und du willst mir jetzt ein gelbes übergeben, kann ich das ablehnen – und du müsstest dann, wenn du zum Beispiel später Kaufpreiszahlung verlangst, beweisen, dass du mir ein rotes Auto angeboten hast. Wenn ich das gelbe Auto annehme und mich ein paar Wochen später darauf berufe, dass du mir ein gelbes Auto geliefert hast, und du sagst, du hast ein rotes geliefert und ich hab es jetzt halt gelb lackieren lassen (bisschen dummes Beispiel, aber im Kern sicher verständlich^^), dann habe ich erst das Problem an der Backe, meine Behauptung beweisen zu müssen.

"Das ist so nicht richtig" bezog sich auf mehrere Aussagen; bei keiner ging es mir um Zweifel an den übereinstimmenden Willenserklärungen. Ich weiß jetzt nicht, welcher Punkt dich da interessieren würde, der mit den geringfügigen Mängeln (bin auch nicht ganz sicher, was Tech-Nick da meinte/ob wir uns da gegenseitig nicht vielleicht falsch verstehen) oder der, ab wann das besondere Kaufrecht anzuwenden ist.
 
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danke. Hat sich erledigt, habe eine Erstattung bekommen.
 
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Von eBay oder vom Verkäufer @birdskywinter ? Komplette Erstattung des Kaufbetrages oder Teilrückerstattung? Sprich Du hast das Handy + Betrag X.
 
Komplette Erstattung. Der Verkäufer hat bei ebay angerufen und der Sachbearbeiter hat dann wohl eine Erstattung direkt von ebay veranlasst.

Ebay hat daraufhin den Warenwert auf 0€ gesetzt. Komplett strange.

Nein ich habe keine Ware hier. Ich gehe davon aus das der Verkäufer einfach gelogen hat als er mir schrieb er hat es schon versendet. Ansonsten kommt es hier noch an.
 

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Diese ganze Rechtstheorien bringen imho gar nichts, wenn der privater Verkäufer zahlungsunfähig ist.

Sollte Paypal/Ebay die Kohle nicht zurück überweisen, was willkürlich immer möglich ist, dann bringt der Rechtsweg ggf. nichts außer verlorene Zeit/Nerven. Die Bilder sind übrigens ein wichtiger Teil der Beschreibung.

Ich würde das Gerät annehmen und versuchen das Geld über einen Fall bei Ebay/Paypal zurück zu bekommen. Nach erhalt dea Geldes ich das Gerät zurück senden. Dann kann der Verkäufer klagen oder es sein lassen.
 
Fenkel schrieb:
Die ist beim Privatkauf immer beim Käufer.
Wenn du privat das gekaufte (falsche) Produkt zurücksendest, befindest du dich da aber in einer Zwickmühle. Denn wo liegt bei der Paketabgabe mit dem falschen Produkt bei der Rücksendung der Gefahrenübergang und die Beweislast?

2777 schrieb:
Ich würde das Gerät annehmen und versuchen das Geld über einen Fall bei Ebay/Paypal zurück zu bekommen.
Das wäre ziemlich komisch, denn ca. 7 Stunden vor deinem Posting hatte er sein Geld schon wieder.
 
.one schrieb:
Das wäre ziemlich komisch, denn ca. 7 Stunden vor deinem Posting hatte er sein Geld schon wieder.
Ja, weil der Verkäufer nicht verschickt und es selbst geregelt hat.

Bei der ursprünglichen Annahme (verschickt), wäre mein Vorgehen wie oben beschrieben. Gibt ja noch Leute, sie aus Interesse lesen.
 
.one schrieb:
Denn wo liegt bei der Paketabgabe mit dem falschen Produkt bei der Rücksendung der Gefahrenübergang und die Beweislast?
Bei einer Falschlieferung ist der Verkäufer schadensersatzpflichtig, auch wenn er die Gewahrleistung wirksam ausgeschlossen hat. Ich meine mich zu erinnern, dass er in dem Fall auch das Risiko nach dem Gefahrenübergang trägt, sofern der Käufer die Abgabe nachweisen kann.
 
Nun befinden wir uns aber in Spitzfindigkeiten. :D
 
Das ursprüngliche Thema ist geklärt, ich mache dann hier zu.
 
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