ebay Handy entspricht nicht angebot.

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

birdskywinter

Lt. Commander
Registriert
Juni 2019
Beiträge
1.069
Hallo,
ich habe ein Handy per Sofortkauf gekauft mit paypal gezahlt. Und dann festgestellt das es nicht das angegebene Pro Modell sondern das normale ist. Pro steht im Angebotstext und in der Überschrift dazu die automatische Tabelle mit technischen Daten die von ebay eingestellt wird. Der Verkäufer verweigert Abbruch und sagt ich hätte ja das Foto anschauen können. Daran kann man es auch erkennen da die Kamera anders angebracht ist aber das liegt ja wohl nicht an mir?

Wie weiter vorgehen, habe irgendwie ein ungutes Gefühl. Kann ich gleich die Annahme verweigern und das dann über paypal Regeln nicht das im Paket nacher etwas ganz anderes liegt.
 
Hallo,

heißt das, es wurde noch nicht versendet? Ich würde dann wohl Annahme verweigern. Wahrscheinlich würde ich das sowieso tun, wenn ich das Risiko vermeiden möchte, wie du sagst, dass mir der Verkäufer noch einen Strick daraus dreht. Und unkomplizierter erscheint es mir außerdem.

Ansonsten kannst du aber auch den Spieß umdrehen und auf das vereinbarte Pro-Gerät bestehen. Vielleicht wird der Verkäufer ja dann einsichtiger, wenn du ihm diese Pistole auf die Brust setzt.
 
Der Verkäufer sagt er hat versendet obwohl ich fünf Minuten nach Kauf um Abbruch bat. Es ist aber keine Sendungsnummer angegeben.

Ohne Sendungsnummer ist natürlich auch eine verweigerung der Annahme schwieriger.

Das wäre sowieso nur möglich wenn er sofort nach Kauf zu einer Paketbox gefahren wäre und es dort eingeschmissen hat.

btw: sieht der schwarze Punkt in der mitte des oberen Rand manipuliert aus? Damit es so aussieht als wäre dort eine Kamera?
https://i.postimg.cc/5yNXPLYC/22222.png
 
Ich weiß nicht, ob er die Versendung online schon in Auftrag gegeben haben könnte beziehungsweise inwieweit dieser Versandauftrag dann auch nicht mehr für andere Versendungen nutzbar wäre.

Bekommst du so viele Pakete, dass das Verweigern so schwierig ist, ohne Sendungsnummer?^^

Ich kann das Foto leider nicht einschätzen. Aber dass er ein Pro verkauft hat, aber dir nicht schicken wird, steht bereits fest, oder?
 
Ablagevertrag.
Das das auf dem Foto kein Pro ist steht ja fest oder? Und das wird er verschicken. Was stimmt mit den Leuten nicht man kann ja Fehler machen aber warum steht man dann nicht dazu?
 
Dann kannst du es immer noch zur Post bringen und dort die Annahme verweigern. Ist natürlich nicht mehr so wahnsinnig toll für die Beweiskraft, aber immerhin etwas … Andererseits kannst du auch anders für Beweise sorgen, und dass er nicht beabsichtigt, das zu schicken, was vereinbart war, steht ja sowieso fest. Dann ist es sogar relativ egal, ob du beweisen kannst, was dann im Paket ist.

Ich hab keine Ahnung, was das "Pro" können soll. Du meinst, weil das auf dem Foto eher … schlicht aussieht? 😅
 
ist die anzeige noch online, und wird ein pro angeboten?
wenn ja, ausdrucken, handy annehmen, wenns kein pro ist beim verkäufer reklamieren, wenn erfolglos einen fall bei PP aufmachen, wenn nicht mit freunde und familie bezahlt wurde.
so würde ich das machen.
 
Ich verstehe nicht so recht den Sinn der Annahmeverweigerung? Dann hätte der Verkäufer Geld und Handy und du bist in der schlechteren Position.

Vorweg: Rechtsberatung ist nicht erlaubt und ich bin juristischer Laie, aber folgende Ideen habe ich: Ich sehe zwei Möglichkeiten:

A) Es wurde ein Kaufvertrag geschlossen über ein iPhone Pro. In dem Fall würde der Verkäufer seine Leistung nicht erbringen wenn er das iPhone ohne Pro versendet und du kannst ein iPhone Pro nachfordern. Ich halte die Argumentation, man hat es auf den Bildern erkennen können für abenteuerlich, wenn gleichzeitig der Angebotstext und die technischen Details vom Pro Modell sprechen. Man kann kaum dem Käufer voraussetzen, die Modelle optisch unterscheiden zu können.

B) Der Kaufvertrag besteht über ein normales iPhone. In diesem Fall sollte es dir zustehen den Kaufvertrag aufgrund eines Irrtums anzufechten, da du davon ausgehen konntest ein iPhone Pro zu erwerben. Dann würde der Kaufvertrag ungültig und du erhältst dein Geld zurück.

Es kann aber nicht sein, dass du das nicht-Pro Modell zu dem Preis behalten musst, zumal es nicht dein Fehler war sondern der des Verkäufers.

Was würde ich in einem solchen Fall tun: Eine Eventualanfechtung des Kaufvertrages aufgrund Irrtums erklären. Das bedeutet, falls der Vertrag über das nicht-Pro Modell besteht, wird der angefochten, ansonsten behält der Vertrag seine Gültigkeit. Gleichzeitig würde ich auf Lieferung eines Pro-Modells bestehen, da du das ja laut Angebotstext erworben hast. Außerdem würde ich die Lieferung sowie das Angebot gut dokumentieren. Sollte der Verkäufer binnen angemessener Zeit nicht reagieren, würde ich den Paypal Käuferschutz (Falls vorhanden?) einschalten.

Die Annahme verweigern würde ich nicht, da das nichts am Rechtsgeschäft des Kaufs ändert.
 
Also ich würde das Paket annehmen und den Weg über Paypal gehen. Rechtlich gesehen ist der Kaufvertrag vermutlich nichtig. Da man offenbar keine Rechtsberatung geben darf führe ich das nicht weiter aus.
Paypal interessiert nur die Überschrift und ob das Erwähnte bei einem Käufer angekommen ist. Das Bild juckt nicht.

Gruss
 
Tech-Nick schrieb:
Ich verstehe nicht so recht den Sinn der Annahmeverweigerung? Dann hätte der Verkäufer Geld und Handy und du bist in der schlechteren Position.

Ja ebend nicht! Das Geld liegt nämlich noch bei eBay und genau da soll sich der TE auch melden und einen Fall aufmachen! Zuerst hat er 30 Tage Käuferschutz über eBay und danach weitere 130 Tage über PayPal.

Weis daher auch nicht warum @birdskywinter da so in Panik und Angst verfällt? Egal was der Verkäufer sagt bezüglich Rücknahme er muss es machen wenn ein Fall eröffnet wurde! Eher wird das Geld nämlich auch nicht an ihn ausgezahlt. Und wenn Du dort das genauso beschreibst wie hier (überall ist von der Pro Version die Rede (weil vielleicht die eBay Vorlage verwendet wurde) und nur beim Bild nicht) denn hat der Verkäufer nur die Option Rücknahme, Teilerstattung oder komplette Erstattung. Stellt er sich quer und braucht auch noch lange beim antworten ist dies sogar nachteilig für ihn. Einen Mängeleintrag bekomt er aber eh der sich denn auch auf zukünftige Verkäufe auswirkt bezüglich zurückhalten des Geldes ehe es ausgezahlt wird sowie die Auszahlung selbst.

Also mach einen Fall auf und sieh was passiert. Denn nun muss der Verkäufer handeln!
 
Du meintest du hast per Paypal bezahlt, da kannst du einfach dein Geld zurückziehen mit der Begründung, das du nicht das richtige Produkt erhalten hast.
Wenn nicht wende dich an Ebay und sag denen das du betrogen wurdest, da du nicht das in der anzeige erwähnte Gerät sondern ein anderes bekommen hast.
Am besten zuerst das mit Ebay versuchen und im Notfall Geld zurückziehen und annahme verweigern.
 
@Yiasmat Das hängt davon ab, welche Strategie man wählt. Man kann auch direkt einen Fall eröffnen, allerdings hat der Verkäufer ja noch nicht das Falsche Telefon geschickt (zumindest wissen wir es nicht, weil keins angenommen wurde). Wird die Annahme verweigert, ist der TE im Annahmeverzug; Rechtsgeschäfte werden nicht ungültig, nur weil man die Annahme verweigert. Davon ab kann man argumentieren, dass dem TE ein iPhone Pro zusteht, warum sollte er darauf verzichten?

Lainex schrieb:
Du meintest du hast per Paypal bezahlt, da kannst du einfach dein Geld zurückziehen mit der Begründung, das du nicht das richtige Produkt erhalten hast.
Dafür müsste der TE aber erstmal das falsche Produkt erhalten, das funktioniert nicht bei einer Annahmeverweigerung.
 
Ist mir übrigens neu, dass es um ein iPhone geht^^ TE hält sich dazu immer noch bedeckt.

Die Annahme zu verweigern vor dem Hintergrund des Gesamtverhaltens kann schon als Anfechtung angesehen werden. Davon abgesehen ist man aber auch einfach nicht gezwungen, etwas anzunehmen, dass das nicht vertragsgemäß ist. Und dass der Verkäufer nun doch das Pro verschickt hätte, ist nahezu ausgeschlossen und davon muss der Käufer jedenfalls auch nicht ausgehen.

Schlussendlich bringt die Verweigerung eine gewisse Beweiserleichterung mit sich. Auch wenn, zugegeben und wie oben schon gesagt, das hier nicht wirklich nötig sein dürfte. Allerdings müssen wir auch daran denken, dass es sich anscheinend nicht um einen unternehmerischen Verkäufer handelt, sondern einen privaten.

Auf die Lieferung eines Pro würde ich übrigens auch nicht unbedingt verzichten wollen^^
 
Ich wäre mit der Annahme verweigern vorsichtig, da beim Privatverkauf der Gefahrenübergang mit der Übergabe an das Versandunternehmen an den Käufer geht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Sofern es also ein Privatverkauf war, würde ich es trotzdem annehmen, zur Beweissicherung und damit es nicht noch verloren geht, denn das Verweigerte Paket dann noch von der Post verschludert wird, ist der Spaß richtig groß.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Tech-Nick
Den Gefahrübergang gerade nicht zur Geltung kommen zu lassen, ist ein wünschenswerter Effekt, wenn man die Annahme verweigert. Nach der Annahme landet man nämlich im Regime des Kaufrechts. Da beträgt die Verjährung beispielsweise meist nur zwei Jahre. Im allgemeinen Schuldrecht bekanntlich drei volle Kalenderjahre. Auch können gewisse geringfügige Mängel innerhalb des Kaufrechts nicht zum Rücktritt berechtigen. Dahingegen kann man aber die Annahme einer Sache verweigern, auch wenn sie nur geringfügig mangelhaft ist, solange man sich noch nicht im Kaufrecht befindet. Und auch die Beweislast kehrt sich nach der Annahme um: Der Käufer würde nach Annahme beweisen müssen, dass die Sache nicht vertragsgemäß ist/war. Hier ist das, wie gesagt, schon aufgrund der Äußerungen des Verkäufers wahrscheinlich weniger problematisch. Aber einfacher ist es grundsätzlich, wenn die Beweislast beim Verkäufer bleibt.

Ähnlich würde ich es hier mit dem 447 sehen. Wenn ich irgendwas Kaufrechtliches erreichen will, kann mir der wohl schon reingrätschen. Wenn es aber nur im Nachgang darum geht, dass der Verkäufer sagt, "ich will mein Handy wieder", hätte er wahrscheinlich keine guten Karten. Möglicherweise hat er nicht mal überhaupt einen Anspruch auf Rückgabe. Aber wenn man den Anspruch, gerne, bejaht, dann hat der TE das Ding ja einfach nur auf demselben Weg "zurückgeschickt", wie er es selbst "erhalten" hat. Ich denke, das kann man ihm nicht negativ anlasten.

Den 447 in seine Überlegungen einzustellen, finde ich aber gut.
 
@cbkk Nein. Der Gefahrenübergang tritt bereits in Erscheinung, sobald der Verkäufer das Gerät in die Post gibt. Im Kaufrecht bist du aber schon nach abschließen des Kaufvertrags (=sofort kaufen).
Auch geringfügige Mängel spielen hier keine Rolle; allenfalls ein anfichtbarer Kaufvertrag aufgrund Irrtums.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Fenkel
Das ist so nicht richtig, aber ich mag auch nicht darüber streiten, nachdem der TE sich hier rar macht :schluck:
 
Geht dabei ja nicht um streiten sondern das verbreiten falscher Informationen.

Würde hier ganz Stumpf die Lieferung des Paketes abwarten, dann haste die kontaktdaten des Verkäufers und dann mit den Informationen mich an ebay/Paypal wenden.

Im Anschluss vom Verkäufer die Kosten für den rückversand fordern und dann zurück damit.
 
Robert-Chase schrieb:
Im Anschluss vom Verkäufer die Kosten für den rückversand fordern und dann zurück damit.

Die brauch er gar nicht fordern denn der Verkäufer ist verpflichtet ihm ein Versandlabel zukommen zu lassen wenn der TE die Rückgabe wählt.
 
Robert-Chase schrieb:
Geht dabei ja nicht um streiten sondern das verbreiten falscher Informationen.

Würde hier ganz Stumpf die Lieferung des Paketes abwarten, dann haste die kontaktdaten des Verkäufers und dann mit den Informationen mich an ebay/Paypal wenden.

Im Anschluss vom Verkäufer die Kosten für den rückversand fordern und dann zurück damit.
das hatte ich gestern kurz vor 23.00 schon geschrieben. post 7. :D
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben