eBay - Käufer hat möglicherweise Beschreibung nicht gelesen

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uincom schrieb:
Wieso steht das Wort Kühler ganz am Ende? Wieso ist davor fast alles Caps.

Weil der Hersteller die Bezeichnungen seiner Grafikkarte genauso formatiert, siehe:

https://www.gigabyte.com/de/Graphics-Card/GV-N207SGAMINGOC-WHITE-8GC#kf

uincom schrieb:
Der TE hat bewusst nicht das erste Bild gepostet beim erstellen des Threads.

Du spekulierst und das zu Ungunsten des TE. Du greifst ihn hier an obwohl er den Käufer bereits auf seinen Fehler hingewiesen hat. Das macht niemand der mit Absicht eine irreführende Auktion erstellt.

Schalte bitte einen Gang zurück.
 
Jemand der bereit ist mehrere hundert Euro auf etwas zu bieten, von dem erwarte ich, dass er mehr liest
als nur das erste Wort. Und sich nicht nur das erste Bild anschaut.

Ich wollte nur wissen, ob mein Angebot klar rüberbringt, was verkauft wird und ggf. Was ich am besten tun sollte.

Irgendwelche haltlosen Unterstellungen könnt ihr euch sparen. Der Käufer hat sein Geld wieder und die Sache ist erledigt.
 
Das interpretierst doch nur du so. Wo soll da ein Angriff sein?! Der TE hat folgendes behauptet:

Lipovitan schrieb:
Ja, das Angebot enthält evtl. einige Fehler. Dennoch finde ich, dass die Beschreibung und Fotos aussagekräftig
genug sind und nicht irreführend.

Und das waren die kritischen Fragen dazu.

Richtig, dass der Hersteller seine !Grafikkarte! so nennt. Deswegen sollte man sein Angebot auch " Kühler für XYYZ" nennen und nicht den gesamten Namen der Grafikkarte und dahinter "Kühler".
Das kann man auch so lesen, dass die Grafikkarte mit Kühler kommt. Das ist irreführend. Die 80 jährige Omi würde das nicht verstehen. Auch unerfahrene und weniger intelligente Personen sind vom Recht geschützt.

Ich verkaufe auch immer meine MERCEDES S KLASSE, kaum gefahren, NICHTRAUCHER 600 PS, BJ 2010, 50 000 km - Karosserie.
 
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Ich als Käufer häng mich doch nicht an Überschrift auf. Sondern lese mir die Artikelbeschreibung durch. Und in dieser ist genau aufgelistet was geliefert wird.
Die Beschreibung an sich ist eindeutig.
 
Du kannst das noch so oft wiederholen. Viele Käufer lesen die Beschreibung nicht. Das ist so und wird sich nicht ändern, nur weil du es gerne so hättest.

Ich weiß auch nicht worauf du hinaus willst? Im aller Besten Fall schluckt der Käufer den kack Vertrag. Zu 90% verlangt er sein Geld zurück nachdem er den Vertrag angefochten hat. Das Gesetz sieht dafür extra eine Anfechtungsmöglichkeit vor. Zu 1% landest du nach 10 solcher Aktionen vor dem Strafrichter.

Ob berechtigt oder nicht ist mir vollkommen egal. Es ist dein Leben.
Versetz dich einfach in einen Betrüger hinein. Der würde genau so vorgehen und denken höhöhöhö der Richter kann mir nichts weil Beschreibung.
 
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@uincom
So ein Blödsinn lese ich selten... ich schiebe das alles jetzt Richtung "Troll" ab... sonst machst Du Dich hier nur noch lächerlicher.

@Mastermind85
Nicht auf den/die/das uincom hören. Du hast alles richtig gemacht und hast auch ethisch gehandelt. Sache gegessen. Der Thread sollte geschlossen werden, da nichts mehr sinnvolles kommt...
 
3252 schrieb:
Nicht auf den/die/das uincom hören. Du hast alles richtig gemacht und hast auch ethisch gehandelt. Sache gegessen. Der Thread sollte geschlossen werden, da nichts mehr sinnvolles kommt...
Sehe ich auch so.
 
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