[ebay] Käufer schickt Artikel zurück, wie vorgehen

U-L-T-R-A schrieb:
Wenn das n blinder einarmiger Scherenschleifer sehen kann isses in meinen Augen n klarer Mangel!
Das ist klar, aber wie warscheinlich ist es dass ich dann den Bildschirm über ebay verkaufe und mir da Stress mache vorallem aufgrund des Bewertungssystems wo die Käufer quasi Narrenfreiheit haben. Bei sowas würde man als Verkäufer eher zu ebay kleinanzeigen gehen.
Also nich dass wir uns falsch verstehen ich rede von Verkäufern mit einem entsprechend positiven Bewertungskonto wo auch mehrmals dann die gute Beschreibung und Zustand gelobt wurden. Halte es da für extrem unwarscheinlich dass ein Verkäufer hier grobe Mängel verschweigt.
Warscheinlicher ist es dass dem Käufer sein Kauf einfach nicht (mehr) gefällt und nun irgendwelche völlig normalen Dinge oder einfach Gebrauchtsspuren als Mängel darstellen will. In der Regel wollen diese Leute auch ihr Geld zurück und nichtmal Ersatz.
Ich muss auch sagen dass ich nach über 15Jahren ebay es mittlerweile im Schriftverkehr sehr oft rauslese, schon bevor ich die Ware geschickt habe ob der Käufer potentiell Stress macht.
Sich als Kunde aber über die Ausleuchtung zu beschweren, sofern sie völlig normal ist, und meinen hier liegt ein Defekt vor ist in etwa wo als ob Reklamierst du ein Buch wegen einem Mängel mit der Begründung du hast die ersten 10 Seiten gelesen und fandest es nicht interesant.
Selbst bei Büchern gibts Käufer die hier den Verkäufer schlecht bewerten, der das Teil aber nur verschickt nicht geschrieben hat.
 
Ich würde das Ganze versuchen über die Post zu reklamieren:

so tun als ob der Empfänger nicht mehr an der Adresse wohnt und das Paket zum Absender zurück soll. Dann bist du es Portofrei wieder los. Als wir umgezogen sind, hatten wir ähnliches mit den Vormietern, die wohl eine Ablagegenehmigung gegeben haben. Zumindest lag in meiner Abwesenheit ein Paket dort, dass nicht für mich bestimmt war. Bin dann zur Post, habe den Fall geschildert und das Paket ging dann Portofrei zurück an den Absender.

Nicht die feine Englische Art bei deinem Fall, aber ich würde es zumindest mal versuchen.
 
Das wichtigste ist doch erst mal bei jeglichem Kontakt immer freundlich bleiben.
Egal wie sich dein gegenüber benimmt, was er fordert oder droht. Immer freundlich bleiben.

Beim Artikel selbst ist einzig eine Frage relevant: Weicht diese Ausleuchtung von der Norm ab und ist somit schlechter als bei vergleichbaren Modellen oder nicht.
Da ist auch egal ob ich sowas generell subjektiv mehr wahrnehme oder nicht. Der Vergleich zu ähnlichen Modellen/Artikeln ist dabei doch das wichtige.
Eine schlechtere Ausleuchtung kann ja z.b. auch durch Alterungsprozess mittlerweile mehr vorhanden sein, als wenn man den Artikel neu kauft.

Wenn diese Ausleuchtung also schlechter ist, als bei ähnlichen Modellen bzw. sich sichtbar verschlechtert hat, ist das ein Mangel der angegeben werden müsste. Dann hätte der Käufer recht.
Ist die Ausleuchtung allerdings im zu erwartenden Rahmen(also wie bei ähnlichen/gleichen neu zu kaufenden Modellen), ist das "nichtgefallen" sein Problem.
Das können wir aus der Ferne natürlich schlecht beurteilen.

Sofern der Artikel also in Ordnung ist, ihm immer wieder freundlich die Rücksendung auf seine Kosten anbieten.
Das hilft dir dann auch wenn ebay oder wer auch immer auf dich zukommt, da du dann nachweisen kannst, dass du ihm die nochmalige Zustellung immer wieder angeboten hast. Solche Kleinigkeiten (sowie freundliches Auftreten) können dann schon mal wichtig sein.
Vor einem weiteren Versand auch vielleicht nochmal paar Bilder machen usw. so dass du auch gegen weitere "plötzlich" auftretende Mängel gewappnet bist, sollte der Rückversand zustande kommen.

Würde dem Käufer dann etwas schreiben wie:
Es tut mir leid, dass Ihnen der Artikel nicht gefällt.
Allerdings wurde der Artikel wie angegeben verkauft. Die Ausleuchtung liegt im zu erwartenden Rahmen und ist nicht besser/schlechter als wie bei vergleichbaren Modellen und somit kein Mangel aus dem ein Rückgaberecht entstehen würde.
Es handelt sich hierbei um einen Privatverkauf, was eine Rückgabe aufgrund Nichtgefallens ausschließt.
Ich biete Ihnen den abermaligen Versand der Ware auf Ihre Kosten an, sobald diese zusätzlichen (von Ihnen verursachten) Kosten gedeckt wurden.
Sie können natürlich den Artikel auch abholen um die Versandkosten einzusparen.
Mit freundlichen Grüßen
blabla blabla
Das dann (gern auch immer wieder in abgewandelter Form) immer wieder Gebetsmühlenartig zurückschreiben.

und mich dann auf alles weitere was da kommen mag dann drauf einlassen.

P.S.: Und nicht immer sofort zurück schreiben. Gerne auch einige Stunden erst mal verstreichen lassen. Du bist schließlich nicht ständig zu Hause.
Sollte ein persönliches Abholen des Artikels in Frage kommen, dann selbstverständlich mit Zeugen an deiner Seite. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Idon schrieb:
Aber wohl nur, wenn das so stark von der Normalität abweicht, dass jedem Laien offensichtlich sein musste, dass da etwas nicht stimmen kann.
Selbst dann ist die Meinung eines Laien nichts Wert, sprich erst ein Sachverständiger mit entsprechendem Gutachten würde da Klarheit bringen und den Verkäufer einen Fehler seinerseits unterstellen. ;)
 
Ebay ist nur die Plattform, die die technische Dienstleistung anbietet - es kommt ein ganz normaler privatrechtlicher Vertrag zwischen Euch zustande. Du kannst dementsprechend Gewährleistung oder Garantie oder Umtausch etc. ausschließen, was Du offenbar gemacht hast - dies bezieht sich aber grds. auf ein mangelfreies Produkt.

Du hast offenbar einen Monitor verkauft, dessen Bildschirm ungleichmäßig ausgeleuchtet ist (kann ich nicht überprüfen) und das nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt. Somit hat der Monitor juristisch gesehen einen Mangel, da eine Abweichung der Ist- von der Soll-Beschaffenheit vorliegt. In solch einem Fall bist du (da es sich um einen normalen privatrechtlichen Vertrag handelt) zu Mängelbeseitigung oder Schadensersatz verpflichtet - oder auch zur Rücknahme des Artikels.

Und übrigens: Die ungleichmäßige Ausleuchtung eines Monitors ist KEINE subjektiv wahrnehmbare Eigenschaft, sondern kann objektiv festgestellt werden (Stichwort Gutachten, etc.).
 
Und woher möchtest du wissen, dass der Käufer diesen vermeintlichen Mangel bereits gutachterlich feststellen ließ? Ich habe auf dem Schreibtisch selbst einen Monitor stehen, dem man subjektiv eine ungleichmäßige Ausleuchtung anlasten könnte (ich sehe dies nur bei komplett schwarzem Bild im dunklen Raum). Der Käufer behauptet im Moment nur mal etwas, was er bislang nicht nachgewiesen hat.
 
Gimlli schrieb:
Und übrigens: Die ungleichmäßige Ausleuchtung eines Monitors ist KEINE subjektiv wahrnehmbare Eigenschaft, sondern kann objektiv festgestellt werden (Stichwort Gutachten, etc.).
Zeige mir doch bitte mal einen neuen Monitor der keine ungleichmäßige Ausleuchtung besitzt. Je nach eingesetzter Technik ist die Ausleuchtung besser oder schlechter. Das ist allein schon technisch so, dazu muss man sich nur Tests angucken, auch auf CB. Kein Monitor mit Hintergrundbeleuchtung wie bei LCDs hat perfekte Ausleuchtung.
Selbst mit Gutachter, welcher Werte legst du zugrunde? Zeig mir bitte mal die entsprechende DIN auf die man sich beziehen könnte damit der Vorwurf nicht komplett aus der Luft gegriffen ist.
Wenn ich nur lang genug suche finde ich bei jedem Gerät etwas was man nicht gefällt.
 
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Das ist eben auch Panellotterie. Wenn man pingelig wäre, sind heute 99% aller verkaufter Monitore ungleichmäßig ausgeleuchtet - einen Mangel stellt dies selten dar. Allerdings lässt sich bei gewerblichen Händlern und Neuware einfach das Widerrufsrecht (aus)nutzen.
 
Deshalb schrieb ich ja im Vergleich zu ähnlichen/gleichen Modellen bei Neukauf.

Ist die Ausleuchtung allerdings erst danach/später schlechter geworden (z.b. durch Alterungsprozess) wäre es anzugeben.
Ansonsten ist dies kein Mangel, da kein Unterschied zu vergleichbaren Modellen im Ursprungszustand. Und damit einhergehend dann auch keine Rückgabemöglichkeit bei Privatverkauf.
 
Noch einmal: Ein Mangel liegt vor, wenn der ist-Zustand vom Soll-Zustand abweicht. Es geht in diesem Fall darum, ob der Monitor eine NOCH ungleichmäßigere Ausleuchtung hat, als ein vergleichbares Gerät, sonst liegt kein Mangel vor.

Soll-Zustand: Monitor, der die üblichen Ausleuchtungsschwächen hat.

Im Zweifelsfall wird genau das in einem Gutachten vor Gericht geprüft werden müssen. Wenn Du Dir aber sicher bist, dass der Monitor keine zusätzlichen Ausleuchtungsfehler etc hat, würde ich mir keine Sorgen machen, da du alles notwendige getan hast, um deine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag zu erfüllen.

Das der Käufer nun den Monitor zurückschickt ist seine Sache, du gerätst dadurch nicht in die Pflicht das Geld zurückzuüberweisen. Rein rechtlich muss er den erneuten Versand des Monitors selbst zahlen.

All das gilt aber wie gesagt nur, bei der Annahme, dass der Monitor abgesehen von der üblichen Ausleuchtungsschwäche aller Monitore keine darüberhinausgehende Ausleuchtungsfehler (bsp. durch Herunterfallen etc.) hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das bestreitet keiner. Aber die von dir genannten Dinge kann sowohl der Käufer als auch Verkäufer nur SUBJEKTIV beurteilen ohne Messgerät.
 
Klar ist das bei ner normalen Privatperson subjektiv.
Wenn man aber wirklich vernünftig an die Sache herangeht, kann man schon recht gut selbst beurteilen ob es sich wohl eher im Rahmen befindet oder nicht. Endgültig entscheiden müsste dann ein Gutachter. Diesen zu beauftragen wäre dann aber der Käufer verpflichtet.
Und dazu braucht er auch erstmal den Monitor :p
 
Zumal würde ich den zurück geschickten Monitor auspacken und auf Beschädigungen prüfen die vorher eventuell nicht vorhanden waren.

Nicht das der Monitor jetzt vom Käufer beschädigt wurde.

Bzw würde ich das tun falls ich den zurück nehme.
 
Haste dir die ursprüngliche SN notiert?
Nicht das der Ebayer dir einn baugleichen defekten zurück gesendet hat.
 
Es ist doch ein wenig komplexer. Zu Lasten des Käufers.

Auspacken würde ich nichts. Nur verwahren.
 
Silverangel schrieb:
Ist die Ausleuchtung allerdings erst danach/später schlechter geworden (z.b. durch Alterungsprozess) wäre es anzugeben.
Wie denn? Das merkt man bei seinem eigenen Monitor auf den man ständig schaut, doch gar nicht. Außerdem ist es ja ein Gebrauchtgerät und auch Leuchtmittel verändern mit der Zeit ihre Eigenschaften, leuchten also im Alter nicht so wie im Neuzustand. Der Käufer hier ist die Art von Person die den Unterschied von Kauf vom Privat und beim Händler nicht zu kennen scheinen und wohl auch keine Ahnung von der Rechtslage hat. Oder er meint mit der Drohung einer negativen Bewertung alles durchsetzen zu können.
 
Eben.

Ich denke die ganze Diskussion darüber, ob hier eine ungleichmäßige Ausleuchtung (als Sachmangel!) hätte angegeben werden müssen, ist müßig.
Alle sollten bedenken, dass wir uns hier in einem Fachforum befinden. Hier mag sich der Durchschnitt der User besser auskennen als der Otto-Normal-Verbraucher, und wissen, worauf man beim Kauf eines Monitors zu achten hat. Der echte Otto-Normalverbraucher merkt es nicht mal, dass sein Monitor eine ungleichmäßige Ausleuchtung aufweist.

@Idon hat es weiter oben schon richtig angedeutet, und ich möchte dies noch etwas weiter auf die Spitze treiben:
Solange nicht ein durchschnittlicher Laie sofort sagen würde, "Oh, hier stimmt was nicht", also mit anderen Worten sofort laienhaft einen Mangel feststellen würde, so lange liegt auch kein Sachmangel vor und es ist mithin nichts angabepflichtig (bezogen auf diesen Fall einer ungleichmäßigen Ausleuchtung versteht sich!).
 
Und was ein "durchschnittlicher Laie sofort sagen würde", entscheidet letztlich keiner von uns und auch kein Gutachter, sondern ein Richter wenn er diesen Fall auf den Tisch bekommen würde.
 
Ja, das ist natürlich falsch, denn die meisten Streitereien landen gar nicht vor Gericht und natürlich wird nahezu jeder, der sich einen Gang vor Gericht überlegt oder damit rechnen muss, dass die Gegenseite diesen Schritt wagt, die eigene Position realistisch bewerten.

Wenn man dieser Bewertung dann übliche Rechtsansichten zugrunde legt, wie eben die Figur des durchschnittlichen Dritten (...), dann erhält man zwar keine Urteilsgewissheit, aber doch eine fruchtbare Ausgangssituation.
 
Die meisten Streitereien landen zwar nicht vor Gericht, aber damit ist die Aussage trotzdem nicht falsch, denn letztlich wird so eine Frage nur vom Gericht entschieden oder bleibt eben offen, bis mal ein solcher Fall vor Gericht landet. Dieser "durchschnittlicher Laie" ist nun einmal nicht genormt und bei 3 unterschiedenen Laien hat man sicher mindestens drei verschiedene Meinungen zu dem Thema.

Unterschiede in der Ausleuchtung in bei der Technik fast unvermeidlich und daher normal, eine rechtsverbindliche Entscheidung ab welchen Unterschieden ein Mangel vorliegt, kann eben letztlich nur ein Gericht treffen. Die Hersteller dürften, wenn überhaupt, ähnlich wie bei Pixelfehlern (für es sogar eine ISO-Norm gibt) entweder ein Limit oder unterschiedliche Güteklassen definiert haben. Entweder hat das jeder für sich getan oder es ist im Rahmen einer Spezifikation eines Interessenverbandes geschehen, keine Ahnung wie das bei den Displays konkret aussieht, auf die Schnell konnte ich dazu auch jetzt nichts finden. Möglicherweise gibt es da auch keinerlei Vorgaben, die Hersteller machen es wie sie wollen, es im Rahmen des Budgets für das Produkt möglich ist und solange das Produkt sich verkauft, war es gut genug?
 
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