Greigra
Ensign
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 139
Hallo liebe CB-Gemeinschaft,
ich habe am 19.02.2011 eine gebrauchte Heizungstherme bei Ebay verkauft
(Artikelnummer: 130484633224).
Der Käufer hat die Therme bei mir vor Ort abgeholt, in bar bezahlt und mich wenige Tage später positiv bewertet.
Ich habe den Artikel als privat verkauft und die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Jetzt erhalte ich am 13.05.2011 (fast 3 Monate später) eine E-Mail vom Käufer in der er sein Geld zurückfordert, weil die Therme angeblich nicht funktioniert.
Er schreibt, dass er die Therme von einem Fachbetrieb hat einbauen lassen und dabei Frostschäden aufgetaucht sind. Diese sollen bei der Lagerung bei mir vor Ort enstanden sein. Die Kosten der Reparatur belaufen sich seiner Aussage nach auf ca.750€.
Er will mir entgegenkommen und verlangt nur den Kaufpreis in Höhe von 260€ zurück.
Mir wurde vom Käufer auch gleich eine Frist gesetzt, in der ich den Betrag auf sein Konto überweisen soll, ansonsten will er rechtliche Schritte gegen mich einleiten.
Der Artikel war zum Zeitpunkt des Ausbaus bei mir voll funktionsfähig, wie ich es in der Artikelbeschreibung erwähnt habe. Danach wurde er in einem unbeheizten Raum gelagert. Allerdings könnten diese "Frostschäden" ja auch beim Käufer verursacht worden sein.
Meine Frage:
Ist das Vorgehen des Käufers zulässig? (trotz positiver Bewertung und Auschluß der Garantie)
ich habe am 19.02.2011 eine gebrauchte Heizungstherme bei Ebay verkauft
(Artikelnummer: 130484633224).
Der Käufer hat die Therme bei mir vor Ort abgeholt, in bar bezahlt und mich wenige Tage später positiv bewertet.
Ich habe den Artikel als privat verkauft und die Garantie und Rücknahme ausgeschlossen.
Jetzt erhalte ich am 13.05.2011 (fast 3 Monate später) eine E-Mail vom Käufer in der er sein Geld zurückfordert, weil die Therme angeblich nicht funktioniert.
Er schreibt, dass er die Therme von einem Fachbetrieb hat einbauen lassen und dabei Frostschäden aufgetaucht sind. Diese sollen bei der Lagerung bei mir vor Ort enstanden sein. Die Kosten der Reparatur belaufen sich seiner Aussage nach auf ca.750€.
Er will mir entgegenkommen und verlangt nur den Kaufpreis in Höhe von 260€ zurück.
Mir wurde vom Käufer auch gleich eine Frist gesetzt, in der ich den Betrag auf sein Konto überweisen soll, ansonsten will er rechtliche Schritte gegen mich einleiten.
Der Artikel war zum Zeitpunkt des Ausbaus bei mir voll funktionsfähig, wie ich es in der Artikelbeschreibung erwähnt habe. Danach wurde er in einem unbeheizten Raum gelagert. Allerdings könnten diese "Frostschäden" ja auch beim Käufer verursacht worden sein.
Meine Frage:
Ist das Vorgehen des Käufers zulässig? (trotz positiver Bewertung und Auschluß der Garantie)