Ebay - Käufer verlangt Geld zurück trotz positiver Bewertung...

@Doc Foster
Das ist aber auch nur deine Meinung!
Frage einfach bei Verbraucherschutz nach. Oder frage einen Fachanwalt für IT Verkaufsrecht. Was in einen Juristisch Festen, Gewährleistungsausschluss drin zu stehen hat.

Wenn sein Garantie( Gewährleistungs)ausschluss Unwirksam ist, ist er Unwirksam. Was ist daran bitte nicht zu verstehen?

Und wenn ein Sachmangel bei der Übergabe bestand, ist selbst ein Wirksam Formulierter Gewährleistungsausschluss Unwirksam.

Das steht aber alles in Link.

Heretic Novalis schrieb:
@te
du hast zwar rücknahme und garantie ausgeschlossen (warum auch immer), aber nicht die gewährleistung.

meiner ansicht nach fällt dieser vorfall unter "lehrgeld", denn den unterschied zwischen garantie und gewährleistung sollte man schon kennen, wenn man was kauft oder verkauft ;)

Genauso ist das.

Alt bekannter Satz aus den Strafrecht: nicht wissen schützt vor Strafe nicht.
Und wenn Tausend Menschen bei Ebay aus den Fenster springen, kann man nicht sagen, das weil es so viele tun es Gesund ist.
Diese Argumentation die einige hier an den Tag legen, ist totaler Blödsinn.


Hier auch mal ein Beispiel aus den Verkaufsforum mit einen Unwirksamem Gewährleistungsausschluss:

"§1 Verkauf erfolgt von Privat. Daher unter Ausschluss jeglicher Garantien, Gewährleistungen oder Haftungen meinerseits (auch nicht auf die OC-Werte)."


Hier wird zwar die Gewährleistung als Ausschluss aufgeführt. Aber nach den BGH Urteil kann man eben nicht jegliche Haftung ausschließen. Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist als Haftung niemals ausschließbar. Somit ist diese Formulierung eines User in Verkaufsforum eben nicht gültig, als Gewährleistungsschluss. Und die Käufer haben da die Möglichkeit den Verkäufer zwei Jahre in die Gewährleistungshaftung zu nehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du es gibt auch Leute die Kaufen sich gebraucht ein Auto für 800,-€ und müssen noch mal 2000,-€ für Reparaturen einstecken. Was ist daran nicht normal.


Ich denke aber am ende, wenn der Käufer das durchzieht. Landet das vor Gericht. Und er wird da recht bekommen.
 
@ Wotan:

Es macht keinen Sinn, dir etwas zu erklären, wenn du inhaltlich überhaupt nicht verstehst, was ich schreibe.

Nichts für ungut, dem TE dürfte mit dieser "Diskussion" auch nicht geholfen sein, also lasse ich es...
 
Hallo,

das Problem dabei ist, dass ein ganz normaler Mensch, ja ein Mensch, der nur auf privater Basis ein paar gebrauchte Sachen verkaufen möchte, mit diesen ganzen Paragraphen, Regelungen und der Wortklauberei überfordert sein dürfte.

Da ist Ebay gefordert. Ein vorgefertigtes Formular ist da nötig. Ein mit den gesetzlichen Regelungen konformes Formular, auf dem ich nur anzukreuzen brauche, ob ich hafte oder nicht. Das wird dann in den Angebotstext eingefügt.
 
das Problem dabei ist, dass ein ganz normaler Mensch, ja ein Mensch, der nur auf privater Basis ein paar gebrauchte Sachen verkaufen möchte, mit diesen ganzen Paragraphen, Regelungen und der Wortklauberei überfordert sein dürfte.

Und genau dieses Problem erkennt das Recht ja an (siehe 133, 157 BGB), deshalb wird von Laien eben gerade nicht erwartet, dass sie alles juristisch korrekt formulieren.

Ebay hingegen dürfte sich kaum noch für private Verkäufer interessieren und bei den maßgeblichen Powersellern spielt der Ausschluss der Gewährleistung wiederum keine Rolle.
 
Doc Foster schrieb:
Und genau dieses Problem erkennt das Recht ja an (siehe 133, 157 BGB), deshalb wird von Laien eben gerade nicht erwartet, dass sie alles juristisch korrekt formulieren.
Tja, nur würde das so gut funktionieren, dann würden solche Streitereien und Threads erst gar nicht entstehen.
Wegen den Powersellern sind wir einer Meinung.
 
Da hat der VK Pech gehabt.

Ebay interessiert das einen "schei ss" , weil die sind nur Vermittler und haben ihre Befriedigung erhalten.
Die Ware ist abgeholt und begutachtet worden...zumindest die Möglichkeit war da.
Da hätte er einen Fachmann mitbringen können,oder ?
Er und Du bist kein Fachmann der eventuell
sich ein Urteil über den Zustand erlauben kann / wird.
Das war Risiko des Käufers...damit kommt er auch mit Rechtsandrohung nicht weit.

Gruß
 
Doc Foster schrieb:
@ Wotan:

Es macht keinen Sinn, dir etwas zu erklären, wenn du inhaltlich überhaupt nicht verstehst, was ich schreibe.

Nichts für ungut, dem TE dürfte mit dieser "Diskussion" auch nicht geholfen sein, also lasse ich es...


Das gebe ich gerne am dich zurück.. Du willst dem Unterschied zwischen Garantieausschluss und Gewährleistungsausschluss nicht verstehen. Und du willst nicht verstehen, das es ein höchstrichterliches BGH Urteil gibt wo man eben nicht jegliche Haftung ausschließen kann. Ausschluss für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist als Haftung niemals ausschließbar. Und somit ist jeder Text wo das nicht drin steht per se Unwirksam und anfechtbar.

Du lässt mit deinen Tipps User ins offene Messer laufen. Wenn du die aktuelle Rechtslage so verdrehst wie du das tust. Weil dann ihre Ausschlusstexte alle Ungültig sind. Dem Käufer kann dein Verson ja recht sein, weil er dadurch in den Genuss der vollen Gewährleistung für zwei Jahre als Privatkäufer kommt. Denn Themenstarter hilft deine Rechtsauffassung aber bei seinen Problem nicht weiter. Du bestärkst ihn ja gerade, seinen falschen Ausschlusstext weiter zu benutzen. Und das finde ich ein starkes Stück.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was ist daran nicht normal.

Was daran nicht normal ist kann man sich doch eigentlich denken, oder?
Du kaufst ein Auto für 500€, du merkst es ist Schrott, die Reparatur würde 2000€ kosten.
Du hast aber die Möglichkeit, das gleiche Auto im gleichen Zustand für 1000€ zu kaufen.

Man entscheidet sich dann natürlich für die Reparatur die das doppelte kostet? :hammer_alt:
 
Hallo,

was ist an Deiner Interpretation falsch? Ich gehe sie mal Schritt für Schritt durch:

- Du kaufst ein Auto für 500€ <---- OK.
- Du merkst es ist Schrott, die Reparatur würde 2000€ kosten. <--- OK.
- Du hast aber die Möglichkeit, das gleiche Auto im gleichen Zustand für 1000€ zu kaufen. <--- OK.

Stopp! Da fängt die Dummheit vom Käufer an, denn der gleiche Zustand ist doch der, den das Auto für nur 500€ hat.

Die Reparatur kostet 2000€. Die Gesamtkosten betragen also 2500€ oder 3000€.
Der Fehler liegt an der Aussage "gleicher Zustand", denn der ist auf das Auto für 500€ bezogen.
 
Also für mich klingt es eher danach das der Käufer den Fachbetrieb nach den Kosten einer Reperatur gefragt hat und ihm ein Kostenvoranschlag in Höhe von 750€ unterbreitet wurde, daher das noch keinerlei Reperatur durchgeführt wurde. Daher ist eure Diskussion mit Autos usw müßig in meinen Augen.
 
Das stimmt, ich wollte auch nur einen unsinnigen Vergleich berichtigen. ;)
 
PiPaPa schrieb:
Also für mich klingt es eher danach das der Käufer den Fachbetrieb nach den Kosten einer Reperatur gefragt hat und ihm ein Kostenvoranschlag in Höhe von 750€ unterbreitet wurde, daher das noch keinerlei Reperatur durchgeführt wurde. Daher ist eure Diskussion mit Autos usw müßig in meinen Augen.

Ack

Hier wurde aber den Käufer gleich Betrug unterstellt.
Und das obwohl der Verkäufer keinen Gewährleistungsausschluss angezeigt hat.
 
Danke erstmal für die vielen Antworten und Informationen! Auch wenn diese zeitweise etwas auseinander gehen... :)
Ich werde vom Käufer eine Kopie der Rechnung des Fachbetriebes sowie eine schriftliche Bestätigung über die frostschäden anfordern.
Wenn er dies erbringen kann, bekommt er sein Geld zurück und darf glücklich werden.
 
Gratulation, eine gute Entscheidung!
 
An besten unter Lehrgeld abhacken und das nächste mal eben den Gewährleistungsausschluss richtig formulieren. Dann hat man auch keine Probleme und sonee Sachen Laufen dann fast immer ins Leere. Auf jeden Fall zahlt man nicht noch volle Zwei Jahre drauf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist natürlich Deine Entscheidung, aber was klärt die Rechnung des Fachbetriebes? Gar nichts! Einen solchen Kostenvoranschlag bekommt man bei jedem Betrieb der etwas verkaufen will!

Er hat das Gerät doch auch gelagert, er steht also als erstes mit der Aussage da, dass bei seiner Lagerung nichts schief gegangen ist - umso mehr, als das er Dich auch noch gut bewertet hat!
Von den ganzen anderen Dingen abgesehen, die alle (meiner Meinung nach) auch gegen den Käufer sprechen!

Nun ich habe in meinem Leben nie klagen müssen, und man sagt ja auch "auf hoher See und vor Gericht liegt alles in Gottes Hand", aber hier würde ich meine Rechtsschutzversicherung als erstes befragen und ich bin mir sicher, dass die nachdem sie eine Weile gelacht haben sagen werden, lass ihn klagen - was wiederum aufgrund des geringen Kaufbetrages eh eine Farce wäre.......

Ich gebe dem Käufer 5% Chance, wenn er gute Beziehungen hat.
 
@Lord Wotan, Lars_SHG und Andere

Ich darf Euch unzureichenden Erkenntnisgewinn / Anstand attestieren.
Es kommt zukünftig nicht primär darauf an, wirksame Gewährleistungsausschlüsse zu formulieren, sondern die Verkaufsware, was es auch immer sei, fach- und sachgerecht bis zum Verkauf zu lagern!
Das gilt für jeden gewerblichen Händler, sollte aber auch für jeden Privatmann die Handlungsmaxime sein. Alles Andere führt nur immer wieder zu Streit und/oder Verdruss im Verhältnis Käufer/Verkäufer. Nur ein Geschäft mit beidseitiger Zufriedenheit ist ein gutes Geschäft!
 
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