Ebay-Kauf beim Händler - Vertrag widerrufen?

iBuddy schrieb:
Schon mal was von §355 BGB gehört??? Besser nix sagen, als falsche Ratschläge
verteilen.

iBuddy

"(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat."

Das gilt nicht für Privatauktionen. :freak:
 
Es handelt sich aber nicht um eine Auktion, da hier nicht geboten wird...
Bei Ebay kann man auch ganz normal bei Händlern "Kaufen" ohne zu bieten und hier besteht dann auch das im BGB verankerte Widerufsrecht, sofern du als privater Verbraucher bei einem Händler einkaufst.
 
Das ist richtig, aber wie gesagt: nur bei Händlern, das gilt nicht automatisch.
 
Zurück
Oben