ebay-kleinanzeige. käufer beschwerde

@FrankenDoM Nur über ebay-kleinanzeigen.
Wäre ich in der selbe Situation. Würde mir doch der Verkäufer auch nicht helfen. Warum auch?
Der Verkäufer kann doch nix dafür, wenn der Käufer beim einbauen etc. irgendwas beschädigt hat.

Er hätte mich ja fragen können: Können sie mir bitte zeigen, dass die Grafikkarte ordnungsgemäß funktioniert.
Warum soll ich mir jetzt hinterher die Mühe machen?

Ich gehe ganz stark davon aus, dass die Karte bei ihm funktioniert hat oder eine Defekte Karte besorgen kann um mich zu bescheißen. Warum erhalte ich dann erst nach 2 Tage eine Nachricht? Man kauft doch keine Hardware um erst paar Tage später zu verbauen.
 
früher wäre mir das auch nicht passoert, aber jetzt wo ich seit 10+ Jahren 8h+ am PC arbeite fasse ich meinen Rechner dann an wenn ich ab und an mal mit Kumpels was zocke - und genau so lange liegt auch neue hardware rum bis sie eingebaut wird.

wie gesagt, wäre ich der Verkäufer und du der Käufer würde ich mich mit dir einigen soweit es geht.
Wenn du das anders siehst ist das deine Sicht der Dinge, jeder wie er mag.
 
Akkulaus schrieb:
Warum erhalte ich dann erst nach 2 Tage eine Nachricht?

Es soll durchaus Leute geben, deren Freizeit von Arbeit, Freunden oder gar Familie unterbrochen wird...

Akkulaus schrieb:
Der Verkäufer kann doch nix dafür, wenn der Käufer beim einbauen etc. irgendwas beschädigt hat.

Was Du nicht beweisen kannst, er Dir natürlich auch nicht, dass sie schon kaputt war...

Akkulaus schrieb:
Wäre ich in der selbe Situation. Würde mir doch der Verkäufer auch nicht helfen. Warum auch?

Frei nach dem Motto "Denkt jeder an sich, dann ist an jeden gedacht."

Du kannst natürlich machen was Du für richtig hältst, kein Thema, aber warum man es anders machen könnte, haben einige andere hier und ich schon versucht zu erklären...


Solange der Käufer vernünftig kommuniziert, würde ich nicht auf stur schalten, aber ob der Käufer aggressiv oder fordernd ist verrät uns der TE ja leider nicht...
 
Ich kann die rechtliche Situation nicht bewerten, wäre aber ziemlich stur in so einer Situation.
Privatverkauf, also gekauft wie gesehen, wenn keine „Vorführung“ gewünscht wurde ist der Käufer selbst schuld meiner Meinung nach.
Preisnachlässe biete ich nur an, wenn ich einen Fehler gemacht habe.
 
Dann wünsche ich den sturen User hier dass die mal auch in so einer Situation sind und der Verkäufer auf stur stellt

Ich verstehe echt nicht wie man so sturr sein kann wie der TE!

Er unterstellt ja quasi alles aber dass die Karte einen Defekt das schließt er aus...

Dann teste doch einfach die Karte nocheinmal ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: FrankenDoM
@Ribery88

Er hat die Karte doch vor dem Verkauf getestet. Da ging sie. Jetzt geht sie nicht mehr. Sie ging wohl, nach allem, was der TE weiß, nach dem Testen kaputt.

Jetzt kann der TE selbst abschätzen, ob er eine Grafikkarte ohne Beschädigungen ausbauen und verpacken sowie übergeben kann.


Traut er sich das zu - warum sollte er auf den Käufer zugehen? Nach Verständnis des TE kann der Fehler nicht in seiner Gewalt entstanden sein.
 
Naja, stop.
Hier gehts um einen Handel zwischen (vermutlich) erwachsenen Personen. Da ist von beiden Seiten zu erwarten, also auch vom Käufer, das bei Unsicherheiten im Vorfeld entsprechend agiert wird.
Für mich ist es ganz selbstverständlich mir als funktionierend beschriebene Ware vorführen zu lassen bzw. sogar kurz selbst testen zu dürfen. Gerade bei Selbstabholung ist das doch in den meisten Fällen gar kein Problem.

Als Verkäufer biete ich das (kurze) testen immer an, eine Begutachtung vor Ort ohne „Kaufzwang“ ist doch gerade der Vorteil von Kleinanzeigen gegenüber ebay und Versand.
 
Aber was ist die Konsequenz wenn die Grafikkarte jetzt Kaput ist?
Wer hat die dann Kaput gemacht? der TE oder der Käufer?
Die Erkenntnis wäre dann: "Jup, die ist jetzt Kaput, tut mir leid für dich."

Oder soll der TE jetzt Geld bezahlen, weil der Käufer die Grafikkarte z.b. einfach auf seinen Autorücksitz geworfen hat?
 
Genau. Der Schuldige wird nicht zu finden sein. Hätte vermieden werden können.
 
Idon schrieb:
@Ribery88

Er hat die Karte doch vor dem Verkauf getestet. Da ging sie. Jetzt geht sie nicht mehr. Sie ging wohl, nach allem, was der TE weiß, nach dem Testen kaputt.

Das würde ich so nicht sagen. Ich hatte auch schon Grafikkarten die in Games noch wunderbar liefen und dann aber bei heavenmark eben eklige Bildfehler kamen, was auf einen Defekt der Grafikkarte schließen lässt. Aus den Aussagen von Akkulaus kann ich hier beim besten Willen nicht rauslesen, dass die Karte ausgiebig getestet wurde.

Ich meine man muss das mit sich selbst und seinem Gewissen vereinbaren und natürlich auch wie man selbst als Käufer behandelt werden möchte. Ich bin z.B. immer an einer gütlichen Lösung interessiert und würde die Karte daher nochmals ausgiebig im eigenen Rechner testen.

So schnell geht by the way eine Grafikkarte nicht mal eben beim Einbau kaputt und das er sie mit 3D Mark etc. testet zeigt schon mal das er wenigstens ein bisschen sich auskennen muss, sonst würde er das nicht tun. Für mich liest sich das hier leider so als will sich der TE raus reden.
 
Das ist schwierig zu sagen. Meine Grafikkarte gibt verlässlich den Geist auf, wenn ich bei einem gewissen Spiel raustabbe. Bei einem anderen Spiel passiert das hin und wieder. (Streifenbildung, Ton friert ein, oder einfach Blackscreen)

Sie ist aber sicher nicht kaputt, da sie Vollbelastung von selbstprogrammierten CUDA Anwendungen ohne weiteres aushält. Oftmals ist das auch eine Treibergeschichte die sehr schwer zu finden/beheben ist.

Führt er 3DMark auf einem jungfräuchlichem System aus, dann könnte man etwas ableiten. Wobei man eben erstmal sein System überprüfen muss, ob das alles kompatibel ist.
 
Über Moral lässt sich immer streiten und diskutieren. Ich z. B. verkaufe und kaufe nichts, was derartige potentielle Defekte aufweisen kann - unter anderem zur Vermeidung diverser rechtlicher und moralischer Probleme.

Der TE hat hier aber, meines Erachtens, mehr nach juristisch belastbaren Aussagen gefragt. Und da ist die Situation wohl recht klar.
 
Ich möchte meinen PC auch gerne aufrüsten, die Tage waren informativ aber gefunden, ausser einer neuen SSD von Crucial bei Amazon, gibt es nichts nennenswertes was mein Mainboard bereichern täte.

Zu deinem erfolgreichen Funktionstest sowie Verkauf der erwähnten Grafikkarte gratuliere ich dir herzlich!
Wenn der Kunde sich Beschwert hat und diese Karte bei dir zurückbringt würde ich diese dann gleich einlinken und verkabeln und ihm beweisen, was Sache ist. Geld zurück ist nicht die Option, weil du diese ja ohne wesentlichen Aufwand verkauft hast. Informationen zu dieser Karte gibt's eh im Netz genug, denke ich. Soll er das vor dem Kauf erledigen dann passt es. Lg.
 
Wie blöd kann man heutzutage überhaupt sein und solche Sachen online kaufen oder verkaufen... das schreit doch nach Ärger.

Wenn ich eine Grafikkarte verkaufe, als Privatperson, dann gilt das ohne Gewährleistung. Fertig. Wenn der Käufer meint, dass Ding sei defekt, dann soll er das nachweisen und zugleich, dass sie bereits bei Übergabe defekt war (!). Fertig. Das er das nicht kann ist sein Problem! Er hätte ja einen Funktionstest vor Ort einfordern können.... man man man...

Gebraucht kann man sich ein Fahrrad kaufen, oder einen Schrank oder einen Wäschekorb... aber doch keine komplexen, technischen Geräte. Das macht man nur, wenn man das Risiko eingehen will... oder eben vorher testet.

Als Verkäufer würde ich ggü. dem Kunden den Kontakt schriftlich beenden und dann nicht mehr reagieren. Soll der sich doch einen Gutachter besorgen oder Klagen...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: leesmercenary
Nein, Heiner4, bin ich nicht ganz Deiner Meinung; es war doch so, dass er schreibt der Kunde bringt die Karte zurück. Dann würde ich dem die Vorführen und Hallo.... ab geht die Post wieder nach Hause und das Geld bleibt wo es ist. Lg.
 
Warum soll ich mir als Verkäufer die Arbeit machen und die Grafikkarte jetzt noch testen? Wo ist der Sinn? Stell Dir vor sie ist tatsächlich kaputt... wer sagt denn "ab welchem Zeitpunkt" sie kaputt ist? Seit vor oder seit nach dem Kauf?
Ergänzung ()

Das fällt für den Käufer einfach unter die Rubrik "Lehrgeld".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: leesmercenary
Tja, Pech gehabt...finde ich nicht so toll als Käufer. Die Wahrheit gewinnt immer! Ich gehe davon aus, der Käufer hat bei der Deutschen Post Beschwerde eingereicht und macht auf Schadenersatz... könnte er ja machen, falls das Paket zermüllt im Postfach gelegen hat nach der Zulieferung. Lg.
 
Die Karte wurde persönlich abgeholt und in Bar bezahlt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: leesmercenary
Was rätst Du denn dem Verkäufer, wenn die Karte kaputt ist? Niemand weiß seit wann sie kaputt ist....
 
Zurück
Oben