eBay - Korrekt Privat verkaufen

floschman

Banned
Registriert
Dez. 2006
Beiträge
6.488
Hallo, ich habe eine kleine Frage zu eBay:

Und zwar möchte ich mal wieder ein paar Artikel bei eBay verkaufen. Nun habe ich habe in letzter Zeit davon gehört, dass gewisse ... Individuen wegen den kleinsten rechtlichen Fehlern in einer Artikelbeschreibung eine Abmahnung schicken könnnen, und diese ganze Sache nach den neusten Urteilen auch noch "rechtens" ist.

Ich wil einfach nur nen paar PC-Teile bei eBay verkaufen, als Privatverkäufer. Ich habe aber gehört, dass es gewisse Umstände gibt, unter denen man nicht mehr als Privatverkäufer sonder als Gewerblicher verkäufer gilt. Ich habe in etwas folgdendes im Kopf:

- Eine bestimmte Anzahl von Auktionen / Monat darf nicht überschritten werden
- Es dürfen nicht zu viele gleiche Artikel verkauft werden

Hat irgend jemand nen paar vernünftige Links dazu, was nun Sache ist ? Und wie man einen korrekten Haftungsauschluss formuliert ?

Ich habe hier zwar etwas gefunden:
http://pages.ebay.de/help/sell/business/businessaccount.html#Anhaltspunkte
Es ist aber auch wieder nur son wischi waschi Gelaber und keine Fakten

Vielen Dank im Voraus
 
Zuletzt bearbeitet:
Jo, sowas wie den zweiten Link habe ich gesucht, dank dir schonmal!

EDIT: Scheint ja nicht sooo wild zu sein, wie ich bis jetzt gehört habe. Will eigentlich nur 8 - 10 verschiedene gebrauchte PC Komponenten verkaufen, und habe seid nem Monat nicht mehr verkauft, sollte kein Problem sein oder ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die meisten Abmahnungen resultieren jedoch daher, dass vermehrt hintereinander zuviele Verkäufe gleichzeitig oder mit minimalen Abstand getätigt wurden.

Sprich ab einer bestimmten Menge, intepretiert man hier eine gewerbliche Nutzung, und keine private.
 
Bei Gebrauchtware ist es ohnehin recht unwahrscheinlich und bei PC-Hardware in der Anzahl wird ohnehin niemand von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.
 
Ich habe schon mal schlechte Erfahrungen mit einer Abmahnung gemacht. Hab vor meiner Studentenwohnungsauflösung, ein paar schwedische Möbel und Krimskrams reingestellt. Waren sagenhafte 16 Artikel und das erste mal, das ich überhaupt was beim Ebay verkaufen wollte. Dabei bin ich schon seit 2001 Mitglied.
Naja, auf jeden Fall hab ich 4 Tage nachdem ich das Zeug reingestellt hatte, ein Einschreiben einer Kanzlei bekommen. Mit mehreren Punkten gegen was ich angeblich verstoßen hätte. Ich würde gewerblichen Handel betreiben, ohne Steuernummer und die Abgaben die daraus Folgen unterschlagen, Produkte ihres Klienten (schwedisches Möbelhaus) ohne dessen Zustimmung verkaufen und noch ein paar andere Kleinigkeiten.
Ich sollte eine Unterlassungserklärung unterschreiben und 1300,- an den Verein überweisen, ansonsten... (die üblichen Drohungen).

Meine Adresse haben die übrigens geschickt erfragt. Ich hatte in die Beschreibung geschrieben das der Schrank nur an Selbstabholer geht und genau eine Anfrage bekommen, wo der denn genau sei. Da ich aber ungern meine Adresse weitergebe, hab ich geschrieben das die nur an den Käufer geht. Aber um einen möglichen Käufer nicht zu vergraulen, wenigstens den Ort genannt und alle Nachrichten mit meinem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens beendet. Den Rest haben die sich dann wohl aus dem Telefonbuch geholt, da der Ort nicht gerade groß war. Und wer ahnt denn schon das sich hinter einer Frage, gleich so ein Abzockerverein versteckt.


Keine Anung ob es immer noch so Abzockervereine gibt, aber man sollte Privatverkäufe lieber langsamm angehen lassen. Oder wenn man andere Ebayer kennt und der Verkauf unbedingt auf einmal gehen muß, die Artikel auf mehrere Acounts verteilen.
 
Wie hast du denn dann reagiert, Eisbär? Eigener Anwalt oder gar nicht reagiert?
 
Hab zum Glück einige Juristen im Bekanntenkreis, die das für mich -ohne irgendetwas zu zahlen- erledigt haben.
Die Anwaltskanzlei hatte noch versucht wenigstens weniger Geld zu erhalten, sich dann irgendwann nicht mehr gemeldet.
War halt ein absoluter Abzock Versuch, hat ja keinen Hand und Fuß gehabt. Noch nicht mal an der Unterlassungverfügung zum verkauf der schwedischen Möbel war was drann.
 
Zurück
Oben