Garantie als Privat Verkäufer

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Apr. 2020
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Guten Tag.
Ich werde dieses Jahr anfangen den Dachboden auszumisten. Dort hat es 2 oder 3 volle Bananenschachteln mit PC Teilen von den letzten 10 Jahren. Wo ich locker 3 oder 4 PC's draus bastlen kann. Natürlich nichts weltbewegendes mehr, aber ein paar hundert Euro werde ich dafür sicher noch bekommen.
Also das sind alles Einzelteile und ich denke ich werde da pro PC noch 1 oder 2 Dinge im shop kaufen müssen; Wie bei PC 1 z.b. nen Gehäuse. Beim PC 2 nen Netzteil etc..
Meistens kriegt man da auch noch ne Garantie von 2 Jahren. Ich bestelle meistens von diesem shop - https://www.digitec.ch/
Ja ich komme aus der Schweiz.
Doch wie läuft das jetzt genau ab mit der Garantie wenn ich den PC weiter verkaufe, von privat Person zu Privat Person?
Muss ich da Digitec/den shop anschreiben und sagen das ich meinen PC wo das Gehäuse von euch noch eine Garantie drauf hat von ca. 1nem Jahr, auf Max Mustermann übertragen sollt?
Stimmt das so? Und wird wahrscheinlich auch nicht jeder shop anbieten, diesen Service, richtig?

Blick da ehrlich gesagt nicht wirklich durch, und wenn der Käufer sieht, das da irgendeine Garantie noch drauf ist, wird der Artikel noch eher gekauft...
Danke schonmal
 
Informiere dich über den Unterschied von Garantie und Gewährleistung und wie die Regelungen in der Schweiz sind.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung muss der Händler leisten.
 
Garantie gibt nicht der Händler sondern der Hersteller. Ob die übertragbar ist, findet sich in dessen Garantiebedingungen.
 
Ich würde die Teile eher einzeln verkaufen. Wenn du erstmal Geld investierst ohne überhaupt zu wissen ob du die Dinger später auch verkauft bekommst kann das ganz schnell zum Verlustgeschäft werden.
 
https://www.computerbase.de/forum/threads/abtrittserklaerung-schreiben.895555/post-9861269
Du könntest so eine Abtretungserklärung verfassen. Aber in der Regel nicht nötig, einfach die Rechnung mitgeben.

Je nach Teil würde ich mir aber nicht mal den Stress machen, und von vornherein ohne jegliche Gewährleistung oder Garantie verkaufen. Aber wenn dir Gehäuse und NT fehlt, würde ich auch keinen PC draus machen, sondern einfach Mainboard+CPU+Ram+GPU so verkaufen. Du kriegst nicht mehr Geld wenn du daraus einen PC mit Gehäuse/Festplatte/Netzteil machst.
 
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laute deutschem Recht wird die Garantie automatisch auf den "Gebraucht"Käufer übertragen.

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/herstellergarantie-kaeuferrechte/

Für die Gewährleistung aber muss man eine Abtrittserklärung machen ... wobei das aber je nach Händler unterschiedlich sein kann. Da muss man sich in den AGB´s belesen.

Wie das natürlich bei den Eidgenossen so ist musst selber nachschauen.

aber wer öfters und mehrmals etwas mit einer Gewinnabsicht verkaufen tut ist schnell aus dem Privatverkauf raus und wird Verkäufer und trägt dann auch die Gewährleistungspflicht.

Speziell wenn man extra die PC´s gangbar macht um sie halt besser verkaufen zu können kann man schwer sagen ... keine Gewinnabsicht ..

Aber wie gesagt Deutsches Recht ungleich Schweizer Recht.
 
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