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ebay mixer kauf: artikel nicht wie beschrieben - was nun?

koma

Lt. Junior Grade
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Habe mir Ende Dezember einen Vestax VMC 004 XL bei ebay gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...858663&ssPageName=STRK:MEWAX:IT#ht_907wt_1161

Leider gab es Paypal nicht als Zahlungsmöglichkeit also habe ich am 27. sofort das Geld überwiesen. Heute nach über zwei Wochen kam endlich das Paket an.
Da zwischen dem Käufer und mir null Kommunikation möglich war(habe auf verschiedenen Wegen versucht ihn zu erreichen), habe ich schon ebay verständigt, da ich nicht dran geglaubt habe er würde überhaupt noch liefern.

Im Paket war ein Netzteil das einfach schlampig hinzugestopft war und der Mixer. Optisch scheint alles in gutem Zustand, wie es technisch aussieht weiß ich erst heute Abend.

Laut seiner Ebay Auktion ist der Mixer zwei Monate alt und er hat vor 2 Monaten, das wäre ja also im Oktober 2009 319 Euro beim großen T dafür bezahlt. Aus der Rechnung geht aber hervor, dass der Mixer am 4.11.2008 für 309 Euro von einem Typen in Österreich erworben wurde, der anders heißt als er. Wie sollte ich nun weiter vorgehen?

Falls der Mixer gut funktioniert würde ich ihn dennoch ganz gerne behalten, habe ich Anspruch auf Wertminderung oder so? Wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere, ist hier ja der Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt?
Ich hatte mir überlegt dem Typ anzubieten mir 50 Euro zurückzuerstatten für die lange Wartezeit(musste ne kleine Party absagen) und die verkürzte Garantie. Ist der Betrag angemessen? Ich vermute aber eh nicht, dass er darauf eingeht.

Danke für eure Hilfe, Florian
 
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ich kann dort nur lesen dass er 319€ bezahlt hat...
weder ein großes T noch dass es vorher kein anderer gekauft hat...
seine bewertungen sprechen auch nicht für ihn...
also ich seh da kein problem
und wo steht dass es 2 jahre alt ist? also ich seh da nix :D
 
Zuletzt bearbeitet:
koma schrieb:
Laut seiner Ebay Auktion ist der Mixer zwei Jahre alt und er hat vor 2 Monaten, das wäre ja also im Oktober 2009 319 Euro beim großen T dafür bezahlt. Aus der Rechnung geht aber hervor, dass der Mixer am 4.11.2008 für 309 Euro von einem Typen in Österreich erworben wurde, der anders heißt als er. Wie sollte ich nun weiter vorgehen

- Wo steht das er 2 Jahre alt ist?
- Wo steht was vom großen T?
- Nirgendwo steht das er der Erstbesitzer ist...

koma schrieb:
Wie sollte ich nun weiter vorgehen

Fragen warum der Versand so lang gedauert hat und (ich kann nur von der Auktion ausgehen, wenn er dir Fragen beantwortet hat solltest du die hier noch angeben) eine Stellungnahme anfordern, warum sein 2 Monate altes Gerät plötzlich über 1 Jahr alt ist.




cya
cr@zy
 
Hoppla da habe ich mich vertippt er schreibt er ist zwei Monate alt:

"um Verkauf steht hier mein 2 Monate alter Vestax vmc 004 DJ Mixer"

"Am 22.12.09 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
sorry hab ne kleinigkeit vergessen das gute stück hat mich vor 2 monaten noch 319 € gekostet"


dass er ihn bei thomann gekauft hat kann ich an hand von icq logs belegen:


vor dem kauf war die kommunikation auch gut sonst hätte ich gar nicht geboten.

klar hat er geschwindelt: er schreibt "zwei monate alt" --> der mixer ist definitiv älter und er wurde bei thomann gekauft aber nicht von ihm, nicht für 319 euro und nicht vor zwei monaten.

hier noch ein auszug aus dem icq log, aber zum glück steht die altersangabe auch in der anzeige:

"geco (15:23:01 27/12/2009)
gekauft hab ich ihn bei musik thomann"


die rechnung ist aber nicht auf ihn sondern auf irgendeinen typen in österreich ausgestellt der 309 Euro dafür bezahlt hat
 
Nun mal zur eigentlichen Frage:

Die 2 Wochen Lieferzeit müsste man mal genauer beleuchten, da sehe ich aber wenig Chancen, zumal du ihn sicherlich nicht in Verzug gesetzt hast.

Wenn als Beschaffenheit ein Alter von 2 Monaten vereinbart war, dann hast du als Käufer auch einen Anspruch auf ein solches Gerät. Da Nacherfüllung hier wohl faktisch ausscheidet, kann der Käufer entweder vom Kauf zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ein Minderungsbetrag von 50,- dürfte durchaus angemessen sein, da man bei DJ-Mischpulten von einer recht kurzen Nutzungsdauer und ggf. einem hohen Verschleiß ausgehen kann.

Die arglistige Täuschung würde dich nur zur Anfechtung und damit Vernichtung des Kaufvertrages bringen, was ja offenbar nicht dein Ziel ist.

Teste in jedem Fall die Fader, Potis und alle Ausgänge akribisch...
 
jau ich werde heute abend testen wie der technische zustand des gerätes ist und dann entscheiden ob ich den kaufvertrag als ganzes anfechte danke für die antworten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok dann würde ich ihm mal drauf ansprechen. Wenn du ihn auch aufgrund der abweichenden Artikelbeschreibung behalten willst, dann mach das und versuche noch ein paar €uro Wertausgleich rauszuholen. Mit 50€ würde ich dabei aber nichtrechnen... vielleicht 20-30€~

ICH an deiner Stelle würde ihn versuchen ihn zurückzugeben, da das Gerät offensichtlich älter als angegeben und bei einem solchen Gerät schon relevant für den Wert ist. Wenn er sich darauf nicht einlässt, würde ich eBay informieren und ggf. mit rechtlichen Schritten drohen (<- mehr würde sich bei diesem Wert wohl nicht lohnen, zumal das Gerät ja trotzdem funktioniert und du es ja eh behalten möchtest)

Also: Wertausgleich fordern und ggf. bei eBay einen von der Artikelbeschreibung abweichenden Artikel melden.




cya
cr@zy
 
Die Minderung ist keine Verhandlungssache sondern wird einseitig vom Käufer erklärt. Zahl der Verkäufer den Betrag dann nicht, kann er mittels gerichtlichen Mahnbescheid (auch online) beigetrieben werden.

Auch der Rücktritt geht hier m.E. glatt durch, vermutlich ebenso wie die Anfechtung wg. arglistiger Täuschung, welche i.Ü. schon mal ein Ansatzpunkt für einen Betrugsverdacht ist.

Nachdem sich der Käufer also im Klaren darüber ist, welches Ziel er verfolgt, kann man den Verkäufer mit diesen Punkten durchaus offensiv konfrontieren.
 
Vielen Dank spraadhans!

Ich habe den Verkäufer nun freundlich aber bestimmt per "Email über Ebay" um eine Erklärung der Gegebenheiten gebeten. Antwortet er mit weiteren Lügen liefert er mir zusätzliches Beweismittel. Vielleicht ist er aber auch an einer Klärung interessiert. Ignoriert er meine Email muss ich eben weiter den offiziellen Weg gehen. Ansonsten mache ich mich nun paralell dazu daran die Funktionsweise des Gerätes zu überprüfen um zu klären ob ein Wertausgleich überhaupt in Frage kommt.
 
So das ganze ging weiter:

Verkäufer hat sich gemeldet. Er meinte er würde ihn zurücknehmen, denke das werde ich auch machen inzwischen weiß ich recht sicher was ich haben möchte:

Hallo sorry bin gerade umgezogen

50 euro willst du neee du hast den günstig genug bekommen

Das ding hat schleisslich mal 300 € gekostet
der mixer wurde 3 monate von mir benutzt und ich hab ihn aus einer studio auflösung original verpackt und nagelneu

hab die ebay auktion in der ich den mixer erworben habe schon mal für meinen anwalt und fürs gericht ausgedruckt da steht das selbe aber meinet wegen hol dir dein anwalt hab mit meinem schon gesprochen verballer ruhig dein geld von der kohle kannst du dir dann nen allen heath kaufen

ich bin rechtsschutzversichert und in dem fall kostet mich das gar nichts

also ich will ja nicht so sein ich fand den mixer für das geld echt bombe aber ich nehm ihn ausnahmsweise zurück schick ihn mir frei an meine neue adresse und du bekommst dein geld zurück

und das nächste mal bitte das kleingedruckte nicht überlesen hier nochmal ...das war ein privatverkauf und garantie und rücknahme sind ausgeschlossen ...mehr kann ich dir wirklich nicht entgegen kommen

sorry das du damit so unzufrieden bist ich nehm ihn gerne zurück

meine Antwort:

Hallo Patrick,
gut dann also Rückabwicklung. Ich gebe dir bis zum 15. Februar 2010 Zeit die 189,80€ zu überweisen. Sobald das Geld da ist schicke ich den Mixer(und alles was ich noch von dir bekommen habe) sofort los.

Hier meine Bankverbindung:

***

alternativ auch über paypal:***@*****.com

Schönes Wochenende, Florian

PS: bei Rückfragen bin ich unter 0172 *** erreichbar.

seine Antwort:

jetzt komm ich dir schon entgegen und dann stellst du auch noch forderungen

also

Patrick R.
Adresse hier

Dann bekommst du dein Geld zurück

Was nun? Ich will ihm ungern einfach so den Mixer schicken, womöglich seh ich mein Geld dann nie wieder.
 
Das ist weniger eine rechtliche als eine praktische Frage. Eine einvernehmliche Rückabwicklung liegt hier vor, der Rest ist Vertrauenssache. Ich persönlich würde in diesem Fall nicht in Vorleistung gehen und irgendeine andere Möglichkeit suchen (vielleicht Treuhand?).
 
Schick ihn ihm zurück. Lass aber vorher nochmal jemanden gucken wie der Zustand des Mixers ist, nicht das er nachher ankommt und meint "du hast den kaputt gemacht".

Und dein Geld wirst du schon wieder sehen, immerhin hast du ja doch die Bestätigung das er dir das Geld zurück überweist. Wenn er das nicht tut kannst du ja zum Anwalt gehen - dann hilft ihm auch seine RSV nichts weiter ;)




cya
cr@zy
 
Kannst du mir dazu ein paar Tips geben? Google spuckt mir jede Menge dazu aus aber ich finde mich nicht so ganz zurecht. Desweiteren kostet das sicher Gebühren? Wer hat diese zu tragen?
Lg flo

Naja so Emails sind nicht sonderlich gut zu verwerten vor Gericht noch dazu weil unser Kontakt gerade nur über Facebook(god damn it is das ein idiot!) funktioniert...
 
Hab ich ihm ja schon vorgeschlagen...Hab in meiner Wut nun nochmal eine Mail verfasst...klang böser als geplant..nicht meine Art, mal schauen welche Wirkung es zeigt, naja dann halt notfalls doch den offiziellen Weg...

Hallo Patrick,
So hab nochmal mit meiner Rechtsberatung gesprochen, Nachnahme kommt doch nicht in Frage. Dein sogennantes Entgegenkommen ist nichts weiter als deine Pflicht. Die Frist ist gesetzt.
Wenn du sie nicht einhältst müssen wir eben auf dem offiziellen Weg weiter machen. Dein Anwalt hat dir sicherlich auch gesagt, dass deine Rechtsschutzversicherung sich mit größter Wahrscheinlichkeit in diesem Fall nicht für Dich zuständig fühlen wird. Du kannst Dich ja gerne nochmal bei ihm erkundigen.

Vielleicht sollten wir nur noch über gerichtliche Mahnbescheide miteinander kommunzieren, das kostet Dich dann nochmal 25-30 Euro pro Bescheid. Also wer sich nen Allen & Heath kaufen kann sind dann wohl bestenfalls die Anwälte, aber das führt vom Thema weg.
Naja an mir hat das dann sicherlich nicht gelegen. Wenn Du mir nicht vertraust kannst kannst Du Dich gerne um ein Treuhandverfahren kümmern. Mir reichts nun.

Schönen Abend, Florian
 
Ich glaube das war keine gute Idee...




cya
cr@zy
 
ich schon hab noch ein paar trümpfe im ärmel die ich aber ungern ausspielen mag.
 
Bei allem Respekt aber ich finde das was du hier abziehst sowas von lächerlich und kleinkariert.

Du hast das bekommen was du wolltest nur das es eben ein wenig älter ist was aber der Funktion wohl keinen abbruch tut.


Dazu kommt das
A- In der Auktion nichts von einer Rechnung stand
B- Er aussagt das Gerät vor 2mon als neu erworben zu haben, jetzt beweis du mal das gegenteil vorallem wenn es die Auktion in der er es erworben hat noch gibt. Dann wurde das Gerät nämlich nur die 2 angegebenen Monate genutzt und mit weniger Garantie kannst du nicht kommen da keine Rechnung angegeben wurde.
C- Können solche Fälle unendlich lange verschleppt werden was nur Zeit, Geld, Nerven und die Gerichte jedemenge wichtiger Resourcen kostet.


Also nur als Tipp aber lass es einfach auf sich beruhen und frag beim Nächsten mal bei nicht 100% klaren Formulierungen nach.

.
 
Bei allem Respekt, aber ich finde was du hier schreibst ist sowas von kleinkariert und lächerlich. Hättest du den Thread richtig gelesen wüsstest du alles folgende schon und falls nicht hilft dir vielleicht dein eigenes Zitat weiter:

Also nur als Tipp aber lass es einfach auf sich beruhen und frag beim Nächsten mal bei nicht 100% klaren Formulierungen nach.

A- In der Auktion nichts von einer Rechnung stand
Deswegen habe ich nachgefragt.

B- Er aussagt das Gerät vor 2mon als neu erworben zu haben, jetzt beweis du mal das gegenteil vorallem wenn es die Auktion in der er es erworben hat noch gibt. Dann wurde das Gerät nämlich nur die 2 angegebenen Monate genutzt und mit weniger Garantie kannst du nicht kommen da keine Rechnung angegeben wurde.
Rechnung wurde angegeben. Das Gegenteil beweist sich aus selbiger. Außerdem ist er nicht wie angegeben Erstbesitzer und der Mixer weit über ein Jahr alt.
C- Können solche Fälle unendlich lange verschleppt werden was nur Zeit, Geld, Nerven und die Gerichte jedemenge wichtiger Resourcen kostet.
Das stimmt, egal ich hab nen langen Atem und wenn da draußen ein Betrüger rumläuft muss ihn wohl jemand aufhalten.

Also nur als Tipp aber lass es einfach auf sich beruhen und frag beim Nächsten mal bei nicht 100% klaren Formulierungen nach.
Siehe unter A

Du hast das bekommen was du wolltest nur das es eben ein wenig älter ist was aber der Funktion wohl keinen abbruch tut.

Auch falsch: was ich wollte war ein günstiger 4-Kanal Mixer als Übergangslösung mit hohem Wiederverkaufswert. Uns insbesondere letzterer leidet ganz erheblich.
 
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