Ebay: Nach schlechter Bewertung Drohung mit Strafanzeige?

blume666

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März 2009
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Hallo liebe Community,

ein Bekannter von mir hat bei ebay eine Ware bestellt. Diese wurde nur in einem Briefversand, der nicht gepolstert war, geliefert. Die Ware kam also defekt an. Nachdem er den Verkäufer kontaktierte, reagierte dieser gereizt. Er schrieb, dass er Zeugen hätte, welche die Funktionstüchtigkeit des Produktes bestätigen könnten. Trotzdem bot er eine Rückerstattung an! Aus einer negativen Bewertung ging hervor, dass so ein Fall schon einmal existierte und der Verkäufer nicht das Geld zurück überwies.
Lustiger Weise würde das Zurückschicken mehr kosten, als der Artikel selbst. Da der Käufer die Versandkosten übernehmen sollte, verzichtete er der Kosten halber auf die Rückerstattung. Trotzdem behaarte der Verkäufer auf die Rücklieferung. Daraufhin bewertete mein Bekannter den Verkäufer negativ.
Anschließend kam eine email vom Verkäufer, die eine Lieferungsfrist und eine Drohung mit einer Strafanzeige beinhaltete, wenn diese Frist nicht eingehalten und die negative Bewertung nicht zurückgenommen wird.
Der komplette email-Verkehr seitens des Verkäufers war stehts unsachlich und unfreundlich. In der Stellungnahme der schlechten Bewertung schrieb dieser, dass Zusatzleistungen erpresst wurden, was ja gar nicht gemacht wurde. Es wurde lediglich gefragt, wie man mit der defekten Ware weiter verfahren soll.

Nun meine Frage:
Wer steht im Recht?
Ist eine Strafanzeige in dem Falle realistisch? (Wir reden hier über einen Warenwert von 3€)

Weitere Fakten:
Nicht ausreichende Verpackung
Unversicherter Versand
Privatauktion

Viele Grüße!
 
Strafrechtlich dürfte dein Bekannter kaum etwas zu befürchten haben...insofern würde ich der Anzeige an seiner Stelle ganz entspannt entgegensehen.

Bei einem Rücktritt hat allerdings der Verkäufer grundsätzlich Anspruch auf die Kaufsache.

Bei der negativen Bewertung kommt es wie mein Vorgänger bereits schrieb ganz erheblich auf den genauen Wortlaut an...
 
nur das die Ware defekt ist, also keine abfällige Bemerkung gegenüber dem Verkäufer
 
Solange dort nichts steht, was nicht der Wahrheit entspricht kann er ihn auch negativ bewerten, wenn er mit allem vollends zufrieden ist.
 
Alles klar! Danke euch. Ich werde es weiterleiten!

//EDIT: Nochmal zum Thema:

"Es ist Verkäufern nicht erlaubt, positive Bewertungen von Käufern zu fordern. Es ist Ihnen auch nicht gestattet, in einem Angebot allgemeine Geschäftsbedingungen aufzuführen, die das Recht des Käufers zur Abgabe einer Bewertung einschränken." (Ebay, Bewertungssystem, 09.10.2011)
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei dem sollte man gleich noch irgend einen Billigartikel ersteigern, nur um ihn negativ bewerten zu können :D
 
Edzard schrieb:
Bei einem Rücktritt hat allerdings der Verkäufer grundsätzlich Anspruch auf die Kaufsache.

Bei der Lieferung einer Defekten Ware muss aber der Verkäufer die Versandkosten Tragen.
Ich würde bei diesem Verkäufer ganz gewiss nicht in Vorleistung gehen.
 
Doch, doch er würde Rückerstattung leisten, aber da bis 40€ der Käufer den Versand tragen muss und der Wert des Artikels unter dem des Versands liegt, hat mein Bekannter sich dagegen entschieden. So oder so ist die negative Bewertung gerechtfertigt. So einen fiesen Kontakt habe ich in meiner gesamten ebay-Zeit nicht lesen müssen.
 
Du schreibst weiter oben von einem Privatverkauf, da gibt es keine "40 € Grenze" und ebenso kein Widerrufsrecht.

Hier stellen sich durchaus noch andere rechtliche Fragen, die aber auf die Strafbarkeit der Bewertungsabgabe (wohl) keinen Einfluss haben.
 
Die Rücknahme ist "Kulanz". Aber wer muss in so einem Fall die Versandkosten denn tragen?

//EDIT: Nach Google ( ;) ) muss der Verkäufer selbst die Versandkosten tragen, wenn dieser eine Rücknahme anbietet und die Ware defekt ist. Kann man das so stehen lassen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, denn das gilt nur, wenn der Verkäufer wegen eines Sachmangels verpflichtet ist, die Sache zurückzunehmen.

Ob das hier der Fall ist, hängt bspw. davon ab, ob die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Ganz allgemein ist eine Rücknahme aus Kulanz nichts anderes als eine Rückabwicklungsvereinbarung, bei welcher beide Parteien die Bedingungen frei aushandeln können.
 
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