Hallo liebe Community,
ein Bekannter von mir hat bei ebay eine Ware bestellt. Diese wurde nur in einem Briefversand, der nicht gepolstert war, geliefert. Die Ware kam also defekt an. Nachdem er den Verkäufer kontaktierte, reagierte dieser gereizt. Er schrieb, dass er Zeugen hätte, welche die Funktionstüchtigkeit des Produktes bestätigen könnten. Trotzdem bot er eine Rückerstattung an! Aus einer negativen Bewertung ging hervor, dass so ein Fall schon einmal existierte und der Verkäufer nicht das Geld zurück überwies.
Lustiger Weise würde das Zurückschicken mehr kosten, als der Artikel selbst. Da der Käufer die Versandkosten übernehmen sollte, verzichtete er der Kosten halber auf die Rückerstattung. Trotzdem behaarte der Verkäufer auf die Rücklieferung. Daraufhin bewertete mein Bekannter den Verkäufer negativ.
Anschließend kam eine email vom Verkäufer, die eine Lieferungsfrist und eine Drohung mit einer Strafanzeige beinhaltete, wenn diese Frist nicht eingehalten und die negative Bewertung nicht zurückgenommen wird.
Der komplette email-Verkehr seitens des Verkäufers war stehts unsachlich und unfreundlich. In der Stellungnahme der schlechten Bewertung schrieb dieser, dass Zusatzleistungen erpresst wurden, was ja gar nicht gemacht wurde. Es wurde lediglich gefragt, wie man mit der defekten Ware weiter verfahren soll.
Nun meine Frage:
Wer steht im Recht?
Ist eine Strafanzeige in dem Falle realistisch? (Wir reden hier über einen Warenwert von 3€)
Weitere Fakten:
Nicht ausreichende Verpackung
Unversicherter Versand
Privatauktion
Viele Grüße!
ein Bekannter von mir hat bei ebay eine Ware bestellt. Diese wurde nur in einem Briefversand, der nicht gepolstert war, geliefert. Die Ware kam also defekt an. Nachdem er den Verkäufer kontaktierte, reagierte dieser gereizt. Er schrieb, dass er Zeugen hätte, welche die Funktionstüchtigkeit des Produktes bestätigen könnten. Trotzdem bot er eine Rückerstattung an! Aus einer negativen Bewertung ging hervor, dass so ein Fall schon einmal existierte und der Verkäufer nicht das Geld zurück überwies.
Lustiger Weise würde das Zurückschicken mehr kosten, als der Artikel selbst. Da der Käufer die Versandkosten übernehmen sollte, verzichtete er der Kosten halber auf die Rückerstattung. Trotzdem behaarte der Verkäufer auf die Rücklieferung. Daraufhin bewertete mein Bekannter den Verkäufer negativ.
Anschließend kam eine email vom Verkäufer, die eine Lieferungsfrist und eine Drohung mit einer Strafanzeige beinhaltete, wenn diese Frist nicht eingehalten und die negative Bewertung nicht zurückgenommen wird.
Der komplette email-Verkehr seitens des Verkäufers war stehts unsachlich und unfreundlich. In der Stellungnahme der schlechten Bewertung schrieb dieser, dass Zusatzleistungen erpresst wurden, was ja gar nicht gemacht wurde. Es wurde lediglich gefragt, wie man mit der defekten Ware weiter verfahren soll.
Nun meine Frage:
Wer steht im Recht?
Ist eine Strafanzeige in dem Falle realistisch? (Wir reden hier über einen Warenwert von 3€)
Weitere Fakten:
Nicht ausreichende Verpackung
Unversicherter Versand
Privatauktion
Viele Grüße!