Ebay: Paket angeblich verschollen

So. Ich hab noch einmal mit Ihm geschrieben.
Ich:
Hallo. Gut Sie haben einen Verfolgungsauftrag aufgegeben, dafür braucht man die Sendungsquittung. Ich würde gerne selber Nachforschungen anstellen wo das Paket verblieben ist. Sollte es wirklich verschollen sein, so werde ich dies akzeptieren und gebe Ihnen meine Kontodaten. Jedoch habe ich von Ihnen keinen Beweis erhalten, dass sie das Paket verschickt haben. Ich bitte Sie darum ehrlich zu sein und zu sagen ob und wie Sie das Paket verschickt haben. In den vorangegangen Nachrichten haben Sie stets meine Aufforderung nach der Sendungsnummer ignoriert, darum würde ich gerne wissen ob es evtl. als Päckchen oder anderes verschickt haben, wo man keine Sendungsnummer erhält. MfG

Er:
Ich habe hier bei unserer Post einen Verfolgungsantrag gestellt um Nachzuforschen wo das Paket verblieben ist und dies geht nun mal nicht ohne Sendungsquittung.Wenn man Pakete verschickt bekommt man immer eine Sendungsnummer und als Päckchen kann ich die Netze ja unmöglich versendet haben dafür sind diese ein wenig zu groß.Ich habe Ihre Anfragen nach der Sendungsnummer keinesfalls ignoriert aber ich denke das es ja wohl reichen sollte wenn ich Ihnen mitteile das ich einen Verfolgungsantrag gestellt habe und für den Fall ( was ja bei der Post leider des öfteren vorkommt, bin jetzt selber davon betroffen ) das daß Paket auf merkwürdiger Weise verschwunden ist ( was nicht an Ihnen und an mir liegt )habe ich Ihnen angeboten den Betrag zurück zu erstatten.Ich bin kein Mensch der etwas verheimlicht oder vertuschen will.Ich bin ein ehrlicher Ebay Käufer und Verkäufer und ich möchte auch das es so bleibt.Es tut mir sehr leid das sie das Paket noch nicht erhalten haben aber mehr als Schritte einzuleiten dagegen kann ich nicht und soviel Vertrauen sollte doch unter Ebayern herrschen.
Und nun sollte eine Einigkeit gefunden werden wie wir den Kauf abschließen können in dem Sie warten bis auch ich eine Nachrricht erhalten habe oder ob sie die Zahlung zurückerhalten möchten.

Ich weiß nicht so ganz was ich davon halten soll...
 
Leider hat er dir bisher keinen echten Beweis geliefert (Sendungsnummer oder den Nachforschungsauftrag)
das er etwas an dich verschickt hat. Es könnte also eine reine Hinhaltetaktik sein oder er ist ehrlich.
Da du keine Gewissheit haben kannst würde ich ihm eine Frist setzen, wielange du noch wartest (z.B. Ende der Woche) und dannach öchtest du das Geld zurück - wieder mit Fristsetzung.

oder er beweist dir das er das PÜaket verschickt hat.
 
also er will mir das Geld ja zurücküberweisen, nur möchte ich gerne wirklich wissen ob er es verschickt hat oder nicht.

Am besten find ich noch das hier: "[...] aber mehr als Schritte einzuleiten dagegen kann ich nicht und soviel Vertrauen sollte doch unter Ebayern herrschen."

Ja ne is klar.. ich vertrau auch jeden der mir auf der Straße entgegenläuft
 
Schreibe ihm er solle die SN des Paketes angeben, auf seine Bemühen (der Hinhaltung) des Nachforschungsauftrag verzichtest du und er bräuchte dir nichts mehr darüber zu schreiben. Andernfalls bittest du ihm das Geld auf dein Konto zurückzuführen, wenn er die SN nicht ausgeben möchte (alles mit in der Nachricht, also nicht mehr auf Rückantwort warten).
Vermittele ihm auch, dass du käuferrechtliche Schritte gerne vermeiden möchtest trotz der Lage über seine unkooperativen Art, verweise hier auf deine etlichen Anfragen über die SN und deren nicht Ausgabe. Betone auch, dass seine Nachforschungstätigkeiten unkooperativ wirken, da diese nicht auf den Kernpunkt deiner Anfrage eingegangen wird (die SN).

Meine persimistische Vermutung legt nahe, dass der Verkäufer dir nicht das Geld überweisen wird, stattdessen wird er dir mit einem Banknachforschungsauftrag da her kommen. Gut möglich ist, dass er den Verkaufsgegenstand nicht mehr hat oder noch nicht hat. Danach kannst du eigentlich nichts machen, ausser so vorgehen wie bei einem Betrugsfall.
 
Also erstmal: Die SN ist nichts "geheimes", darus gehen keine Daten hervor die der Käufer nicht sowieso schon hat.

Ich gehe auch davon aus das der Verkäufer die Ware nicht verschickt hat, denn sonst könnte er die SN einfach rausrücken, dann könnte man wenigstens sehen das etwas verschickt wurde!

Handelt der Verkäufer denn nun privat oder gewerblich? Ich tippe mal auf privat. Kann es vielleicht sein das der Endpreis relativ niedrig (und somit dem Verkäufer zu gering) war? Dann kann es natürlich gut sein das er nie etwas verschickt hat und deshalb anbietet das Geld zurück zu überweisen.

Ich an deiner Stelle würde nochmals nach der SN fragen. Will er diese wieder nicht rausrücken, dann zumindest den eingescannten Nachforschungsauftrag. Wenn er das auch nicht macht (warscheinlich kein Scanner vorhanden)... ja, gut Frage... was dann? Ich weiss es nicht und mach mir darüber jetzt mal groß keine Gedanken - aber gefallen lassen würde ich mir das wohl nicht~




cya
cr@zy
 
cr@zy schrieb:
Ich an deiner Stelle würde nochmals nach der SN fragen. Will er diese wieder nicht rausrücken, dann zumindest den eingescannten Nachforschungsauftrag. Wenn er das auch nicht macht (warscheinlich kein Scanner vorhanden)... ja, gut Frage... was dann? Ich weiss es nicht und mach mir darüber jetzt mal groß keine Gedanken - aber gefallen lassen würde ich mir das wohl nicht~

Das ist genau mein Problem. Der Endpreis war in der Tat niedrig ~10€, nur was tun wenn er trotzallem nicht die SN herrückt? Also vor Gericht gehen lohnt sich allemal nicht bei so einem Preis, von daher bleibt eigentlich nur das Geld zurückzunehemen (angeboten hat er es ja).

Irgendwie ärgert mich das trotzdem alles
 
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie es gelaufen sein könnte:
a)
Er ist völlig ehrlich, das Paket ist verloren, und er hat wirklich einen Nachforschungsantrag gestellt. Ich bleibe heir bei meiner Meinung, dass es mittlerweile zwar üblich ist, eine SN per Mail mittzutielen, aber noch längst keine Verpflichtung dazu besteht, wenn der Veräufer das aus welchen Gründen auch immer (und sei es nur Bequemlichkeit, weil er die Nr nicht abtipper will) nicht tun will.
b)
Dem VK war der Preis zu niedrig und er hat das Paket niemals verschickt und versucht so, 'gütiger Weise' den kauf Rückgängig zu machen. (Dreist, aber du müsstest das erstmal beweisen...)

Wie auch immer es gelagert sein mag: Ich würde, bei nochmaligem Überdenken, dem Verkäufer auch erstmal den Gefallen nicht tun, den Kauf Rückgängig zu machen. Soll er ruhig noch etwas schwitzen. Sag Ihm, dass du den Nachforschungsantrag abwartest und du dich, weil du eigene Kontakte zur Post hast, gerne selbst eine Anfrage auf dem 'kleinen Dienstweg' starten möchtest und deshalb die SN mittgeteilt bekommen möchtest. Zeige auch, für den Fall dass doch Fall a) vorliegt, dass du Ihm (noch)nichts böses unterstellst, in dem du sagst, dass das immer mal passieren kann. Freundlich bleiben und weiter beobachten.
Wenn Er dann immernoch nicht in die Pötte kommt, bzw. nichts passiert, würde ich mich der Vollständigtkeit halber erstmal an Ebay wenden und den Fall mit deinen Beiden Vermutungen schildern. Dann bekommt er zumindest schonmal intern einen Vermerk und wenn das dann nochmal passiert, gibts ganz schnell Abmahnungen von Ebay. Das bringt dir zwar nichts, aber evtl. schützt du folgende Käufer damit, falls wirklich Fall b) vorliegt.

Noch dazu kommt, dass du die Ware wahrscheinlich auch zeitnah benötigst. Ich würde sie mir daher nochmal woanders her besorgen - wenn die zweite Lieferung dann auch eintrifft, hast du halt eine Reserve. Das wäre es mir wert...

Aber: Regel Nr 1 ist: Nett und höflich bleiben und auch ruhig etwas nervig - zwei Mails pro Woche oder mal ein Anruf sollten genügen...

Gruß
 
TURRICAN schrieb:
Sehe hier bis jetzt keinen Fehler vom Verkäufer. Aber ich sehe ein nervenden Käufer der nicht mal die Nachverfolgung durch den Verkäufer abwarten kann. Schade das ebay die Möglichkeit den Käufer negativ zu bewerten entfernt hat.

das sehe ich aber komplett anders

nach 447 II BGB ist der Verkäufer, mit hoher Wahrscheinlichkeit von der annoncierten Versandart abgewichen, dann haftet auch der private Verkäufer

denn was wäre es doch einfach diese tracking N° zu senden, würde man darüber verfügen, oder man hat sich zwei oder drei €uro bei der Versandart erspart

daraus ergibt sich ein Schaden, ich würde mir einen vergleichbaren Artikel kaufen und diesen dem Verkäufer in Rechnung stellen, weigert er sich, würde ich ihm zeigen wo der Bartel den Most holt

so einfach ist das mit Spacken, die denken, Verträge sind ein "Kindergarten"

ich liebe solche VK wie dich @turrican
 
Zuletzt bearbeitet:
Grds. hast du recht aber bisher ist ja noch gar nicht bekannt, wie genau der Verkäufer nun versendet hat. Hat er nämlich doch wie abgesprochen als DHL Paket versandt, dann geht deine Empfehlung für den Käufer nach hinten los, da hilft weder Most noch Bartel.
 
Doc Foster schrieb:
Grds. hast du recht aber bisher ist ja noch gar nicht bekannt, wie genau der Verkäufer nun versendet hat.

ich hatte mich ja grundsätzlich auf den beitrag im Zitat bezogen

Doc Foster schrieb:
Hat er nämlich doch wie abgesprochen als DHL Paket versandt, dann geht deine Empfehlung für den Käufer nach hinten los, da hilft weder Most noch Bartel.

dann muss sich der Verkäufer aber vorhalten lassen, dies verursacht zu haben

so einfach mal das Geld zurücküberweisen, würde ich nicht akzeptieren

da muss er mir schon den Versandbeleg vorlegen, tut er das nach mehrmaliger Nachfrage nicht, hat er den Schaden zu vertreten


siehe auch Beitrag #21
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau darum ging es ja, dass dazu eben keine Verpflichtung besteht (meines Wissens!).
Daher die Frage an den TE: Wie siehts aus?
 
Doc Foster schrieb:
Eine solche Verpflichtung gibt es m.E. nicht.

meines Erachtens ergibt sich die Verpflichtung der Vorlage aus dem Kaufvertrag i. V. m. § 447, wie anders will der VK nachweisen tatsächlich vertragskonform versendet zu haben

hier wurde ein DHL Paket angewiesen, welches der Verkäufer im Auftrag des Käufer als Nebenleistung der Hauptleistung (des Kaufvertrag) zu erfüllen hat

eine Exkulpation kann der Verkäufer wohl nur leisten, soweit er den Versandbeleg vorlegt

so einfach mal das Geld zurücküberweisen "kann" er wohl nur deswegen, da er vermutet, damit durchzukommen

lehnt der Käufer die Rücküberweisung ab und besteht auf Erfüllung des KV, wird es sehr eng für den Verkäufer (in diesem Fall), ohne Versandbeleg

würde der Verkäufer mit der Vorlage des Versandbeleg warten bis zum Zeitpunkt einer evtl. kleinen Verhandlung, wird man ihm dies kostenintensiv zurechnen, da dieses Szenario hätte einfach vermieden werden können

da der Themenersteller ja bereits angekündigt hat, final mit der Rücküberweisung zufrieden zu sein, wird das in diesem Fall wohl keine Konsequenzen für den Verkäufer haben, ok, ne "Rote Karte" (tut aber nicht weh)


Nachforschungsauftrag als PDF

zu diesem Nachforschungsauftrag bekommt man durch DHL spätestens zwei oder drei Tage später ein Bestätigungsschreiben des Eingang des NF, darin steht die Sendungsnummer

damit der Verkäufer aus dem Kaufvertrag rauskommt, muss er dem Käufer das Ergebnis des Nachforschungsauftrag nachweisen und zwar als Kopie, eine einfache Nachricht à la "hat nichts gebracht" reicht da nicht

auch darin steht die Sendungsnummer und die Ersatzleistung, die DHL an den Verkäufer leistet und welche im Rahmen der Drittschadensliquidation dem Käufer zusteht

erst dann ist der Verkäufer aus der Nummer raus
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung Nachforschungsauftrag)
Möglicherweise könnte die Nichtübermittlung der Sendungsnummer eine Nebenpflichtverletzung darstellen. Ich halte das aber eher für zweifelhaft, denn beim Versendungskauf trifft den Verkäufer nach Übergabe an die Transportperson eigentlich keine weitere Pflicht aus dem Schuldverhältnis.
 
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