Ebay - Rücktritt vom Vertrag?

Frader

Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
2.672
Hallo.
Ich habe am 04.07. bei Ebay eine Grafikkarte über eine Auktion verkauft.

Es geht um einen Betrag von ca. 800€. Als Zahlungsmöglichkeit ist von Grund auf Überweisung von mir angegeben worden.

Nun haben wir den 15.07. und bisher ist keine Zahlung eingegangen. Ich hab nun schon die 4te Zahlungserinnerung losgeschickt. Bisher einfach keine Reaktion vom Käufer.

Während der Auktion wurde ich von dem Käufer in einer Mischung aus Deutsch und Englisch zu dem Artikel befragt.
Und das Kuriose ist das der Name der Person in der Versandadresse eine andere ist als auf der Zahlungsadresse steht.
Die Adresse an sich ist aber die gleiche. Das ganze wirkt auf mich schon irgendwie unseriös.

Bei Ebay habe ich deshalb auch einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels eröffnet.

Nun steht in der Faq von Ebay unter dem Bereich "Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt" folgender Satz:
-
Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären

Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder Vorlagen? Ich möchte mich rechtlich da nur absichern so das ich den Artikel dem unterlegenden Bieter anbieten kann ohne das ich dann später noch irgendwelche Konsequenzen durch den Spaßbieter zu befürchten habe.
Was macht Ebay eigentlich mit solchen Spaßbietern? Sorry bin deshalb doch sehr aufgebracht.
 
800 Euro? Entweder eine GTX Titan oder du hast dir jemanden angelacht, der dir eine Mördersumme versprochen hat, in der Hoffnung, dass du -- blind vor Gier -- zuerst überweist verschickst (sorry, sollte erst denken, dann tippen).

Ich würde dem Herrn eine Frist einräumen (5 Werktage sollten reichen, aber warte mal auf Doc Foster), innerhalb derer er die Zahlung zu leisten hat, und deutlich darauf verweisen, dass du im Falle der Nichtzahlung den Artikel einem unterlegenen Bieter anbieten wirst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entweder eine GTX Titan oder du hast dir jemanden angelacht, der dir eine Mördersumme versprochen hat, in der Hoffnung, dass du -- blind vor Gier -- zuerst überweist.
Nee, war ne Quadro Server Karte. ;) Und die ging eigentlich noch viel zu günstig raus. Was soll ich zuerst überweisen? Du meinst wohl versenden.:D


Ich würde dem Herrn eine Frist einräumen (5 Werktage sollten reichen, aber warte mal auf Doc Foster), innerhalb derer er die Zahlung zu leisten hat, und deutlich darauf verweisen, dass du im Falle der Nichtzahlung den Artikel einem unterlegenen Bieter anbieten wirst.
Genau das hab ich eigentlich schon getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vom Kaufvertrag zurücktreten kannst du unter den Vss. des § 323 BGB, der Rücktritt erfolgt durch Erklärung ggü. dem Vertragspartner.
 
Frader schrieb:
Was macht Ebay eigentlich mit solchen Spaßbietern?

Die bekommen höchstens eine Verwarnung weges eines nicht-bezahlten Artikels. Das hat aber keine Konsequenzen.
 
Zurück
Oben