Frader
Commander
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 2.672
Hallo.
Ich habe am 04.07. bei Ebay eine Grafikkarte über eine Auktion verkauft.
Es geht um einen Betrag von ca. 800€. Als Zahlungsmöglichkeit ist von Grund auf Überweisung von mir angegeben worden.
Nun haben wir den 15.07. und bisher ist keine Zahlung eingegangen. Ich hab nun schon die 4te Zahlungserinnerung losgeschickt. Bisher einfach keine Reaktion vom Käufer.
Während der Auktion wurde ich von dem Käufer in einer Mischung aus Deutsch und Englisch zu dem Artikel befragt.
Und das Kuriose ist das der Name der Person in der Versandadresse eine andere ist als auf der Zahlungsadresse steht.
Die Adresse an sich ist aber die gleiche. Das ganze wirkt auf mich schon irgendwie unseriös.
Bei Ebay habe ich deshalb auch einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels eröffnet.
Nun steht in der Faq von Ebay unter dem Bereich "Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt" folgender Satz:
-
Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder Vorlagen? Ich möchte mich rechtlich da nur absichern so das ich den Artikel dem unterlegenden Bieter anbieten kann ohne das ich dann später noch irgendwelche Konsequenzen durch den Spaßbieter zu befürchten habe.
Was macht Ebay eigentlich mit solchen Spaßbietern? Sorry bin deshalb doch sehr aufgebracht.
Ich habe am 04.07. bei Ebay eine Grafikkarte über eine Auktion verkauft.
Es geht um einen Betrag von ca. 800€. Als Zahlungsmöglichkeit ist von Grund auf Überweisung von mir angegeben worden.
Nun haben wir den 15.07. und bisher ist keine Zahlung eingegangen. Ich hab nun schon die 4te Zahlungserinnerung losgeschickt. Bisher einfach keine Reaktion vom Käufer.
Während der Auktion wurde ich von dem Käufer in einer Mischung aus Deutsch und Englisch zu dem Artikel befragt.
Und das Kuriose ist das der Name der Person in der Versandadresse eine andere ist als auf der Zahlungsadresse steht.
Die Adresse an sich ist aber die gleiche. Das ganze wirkt auf mich schon irgendwie unseriös.
Bei Ebay habe ich deshalb auch einen Fall wegen eines unbezahlten Artikels eröffnet.
Nun steht in der Faq von Ebay unter dem Bereich "Falls der Käufer trotz Erinnerung nicht bezahlt" folgender Satz:
-
Um sich sicher von dem Vertrag zu lösen sollten Sie gegenüber Ihrem Käufer per E-Mail oder schriftlich den Rücktritt vom Vertrag erklären
Gibt es da irgendwelche Richtlinien oder Vorlagen? Ich möchte mich rechtlich da nur absichern so das ich den Artikel dem unterlegenden Bieter anbieten kann ohne das ich dann später noch irgendwelche Konsequenzen durch den Spaßbieter zu befürchten habe.
Was macht Ebay eigentlich mit solchen Spaßbietern? Sorry bin deshalb doch sehr aufgebracht.