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Doc Foster
Fleet Admiral
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bluntman schrieb:EU RIchtlinen hin oder her, der Threadstarter muss es beweisen können, dass er um diese Funktion betrogen wurde!
Und was hat eine fehlende Funktion oder eine gesperrte Funktion mit der Gewährleistung zu tun?
Die Klage wird aller Regel abgewiesen...
Natürlich ist dieser Beitrag Quark!
Der Käufer muss beweisen können, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat.
Wie d00d schon richtig herausgefunden hat, gibt es dazu einschlägige Rechtsprechung, das AG hat m.E. richtig und nachvollziehbar subsumiert.
Agi Hammerklau
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Bei mir ist es eigentlich so | Wenn Du es willst - kauf es - und dann halt deine Klappe | Weil warum hasst Du es gekauft?
Doc Foster
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