Ebay: Verkäufer gab wichtige Daten nicht an.

Eigentum verplichtet. Dazu gehört auch, sich über Eigenschaften seines Eigentums, die bei einem Verkauf als wesentlich anzusehen sind, zu informieren. Ein Sim-Lock ist nun bei Gott kein Rocket-Science.
 
bluntman schrieb:
EU RIchtlinen hin oder her, der Threadstarter muss es beweisen können, dass er um diese Funktion betrogen wurde!

Und was hat eine fehlende Funktion oder eine gesperrte Funktion mit der Gewährleistung zu tun?



Die Klage wird aller Regel abgewiesen...

Natürlich ist dieser Beitrag Quark!

Der Käufer muss beweisen können, dass ein Sachmangel bei Gefahrübergang vorgelegen hat.

Wie d00d schon richtig herausgefunden hat, gibt es dazu einschlägige Rechtsprechung, das AG hat m.E. richtig und nachvollziehbar subsumiert.
 
Bei mir ist es eigentlich so | Wenn Du es willst - kauf es - und dann halt deine Klappe | Weil warum hasst Du es gekauft?
 
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