Ebay Ware defekt nach Angebotsende

PCProfi

Lt. Commander
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Hallo Zusammen

Eine Frage: Ein Verkäufer behauptet mir gegenüber, dass die Ware, die er mir hätte schicken müssen, soeben nach dem Angebotsende kabutt gegangen sei. Auf was habe ich anspruch? Was kostet ihn die ganze Sache?

Ich habe Zweifen an seiner Aussage, da das Produkt viel zu tief geendet hat, und es ihm wahrscheindlich zu wenig ist.
 
neuware schicken + gute bewertung
neupreis erstatten + gute bewertung
bezahlter preis zurück + neutrale bewertung
 
Schreib es ab, was willst du denn sonst machen? willst du ihn verklagen?
Das es überhaupt noch Leute gibt die iBej nutzen - Wahnsinn, womit locken die denn jetzt? 1 Woche frei saufen?
 
Bestehe auf Deine Lieferung . Egal ob Defekt oder nicht .

Denn mit dem abgeben eines Gebotes und am End emit der Ersteigerung kommt ein gültiger Kaufvertrag zusammen un dda spielt es denn keine Rolle für wieviel der Artikel weg gegangen ist . Denn hat der Verkäufer halt Pech gehabt das er halt unter Wert versteigert wurde . Aber das ist halt eBay . Muss er halt mit leben .

Wenn er den Artikel pertu nicht versenden will negativ bewerten mit einem guten Text drinne wa sdie Sachlage gut beschreibt .

MfG



Yiasmat
 
Du hast Anspruch auf das Produkt. Wenn er es kaputt macht, (mit höchster Wahrscheinlichkeit ist das vom ihm nur vorgeschoben) ist das sein Problem. Er muss dir dieses Produkt in einem "gleichen Zustand" beschaffen.
 
Bestehe auf Deine Lieferung . Egal ob Defekt oder nicht .
lol is klar und was is wenns stimmt XD dann haste erstmal den salat und wenns nich grad ein auto ist lohnt sich der weg zum gericht gar nicht bzw. ist teurer
 
Belee schrieb:
... Wahnsinn, womit locken die denn jetzt? 1 Woche frei saufen?
You made my day =D Klasse ^^

Also rein juristisch kommt durch die Abgabe eines gültigen Gebots ein Kaufvertrag zustande. Damit dass die Auktion ausläuft und als "beendet" gilt, ist der KV abgeschlossen. Aber für'ne Klage wirds nicht reichen, wenn's nich grade ein Schiff oder Sportwagen is :(

Daher => Schlecht bewerten, wenn möglich & damit abfinden :(
 
Eine neutrale Bewertung mit eindeutiger, knapper Beschreibung des Vorgangs sollte genügen. Ich entscheide auch nach der Art und Weise, wie ein Käufer mit seinen Bewertungen hantiert, ob ich ihn bei mir kaufen lasse.
 
Also falls es ein Privatverkäufer war, würd ich ihn halt in Ruhe lassen. Klar grundsätzlich ist er verpflichtet, den angebotenen Artikel (wenn der kaputt gegangen ist muss er eben gleichwertigen Ersatz bringen, er hat ihn ja geschrottet, nicht du) zum ausgehandelten Preis zu liefern.
Aber mit einer Klage hast du nur Aufwand (Zeit und Geld).
Ich weiß, wenn jeder so denken würde - ach klagen ist zu aufwändig - dann könnte jeder machen was er will, aber ob du in diesem Fall den Aufwand auf dich nehmen willst zu klagen, musst du selbst wissen.

Bei nem gewerblichen Verkäufer könntest du ihn anschreiben, dass du ihn wegen Betrugs anzeigst, falls er nicht liefert. (müsstest vllt nachschauen, ob das unter Betrug oder sonstwas fällt, auf jedenfall Nichterfüllung des Kaufvertrags)
 
Ob sich der Stress lohnt möchte ich mal bezweifeln. Wie oben geschrieben, negativ und abschreiben. In den Laden gehen und neu kaufen.
 
Also mich würde interessieren um welches Produkt es sich handelt?

Grafikkarte ? Defekt durchaus möglich.

Backstein ? Defekt eher unwahrscheinlich.

Du kannst dir entweder das defekte Produkt schicken lassen, oder er wird dir dein Geld zurücksenden.

Was willst Du mehr?

Lass dir halt das defekte Produkt schicken und dann wirst du sehen ob der Verkäufer

blockt, oder ob er dir's schickt. Wenn er es dir partou nicht schicken will, versucht er dich zu

bescheißen, wenn es wirklich defekt ist, wird er es dir schicken und du hast ein defektes Produkt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Sturm91 schrieb:
€: deine Name passt nich z deiner Hardware die du besitzt :D

Da streiten sich die Götter ;)

Vielen Dank für eure Antworten. Es handelt sich um ein MacBookPro 15" der 2. neuesten Generation das für nur 230 Euro weg ist. Für mich unter dem Preis. Deswegen bezweifle ich, dass dieses so plötzlich und aus Versehen nun defekt sein soll.

Ich werde auf die Ware bestehen. Egal ob defekt oder eben doch noch ganz. Wenn es defekt wäre, dann hätte er mir den Schaden erklären können, worauf dieser jedoch gar nicht einging, nachdem ich ihn in einer Mail gefragt habe...

Mit einer schlechten Bewertung muss er wohl sowieso leben, meinerseits.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was machst du wenn es wirklich defekt ist und er dir den Müll zusendet? was wenn er dich poppen will und es aus Frust dann selbst kaputt macht? dann sitzt du auf nem defekten Gerät, kein Gericht der Welt wird dir Recht geben wenn du dich damit einverstanden erklärt hast das defekte Gerät trotzdem zu nehmen, und eine negative Bewertung wäre dann auch noch unangemessen - der Verkäufer kann dann nämlich den Spieß umdrehen - wenn er schlau ist.
 
was wenn er dich poppen will und es aus Frust dann selbst kaputt macht?
naja was hatter davon ;P er würde ja sein gerät kaputt machen und genauso den schaden haben.. völliger irrsinn außerdem ist eine mutwillige zerstörung nachweisbar

haha für 230€ gehen doch auch defekte MBPs weg lol^^ da würd ich sogar drauf bestehen wenns wirklcih defekt is.. zumal du das ding auch ausschlachten kannst
 
Genau das dachte ich mir auch. Naja, ich werde mal schauen, was ich nun machen werde.
 
@max
Er hätte nix davon, darum gehts aber nicht. Es geht darum das er behauptet das Ding sein defekt. Und wenn der Käufer es aber auch defekt haben möchte, dann kann er ihm doch jetzt nicht auf einmal einwandfreie Ware zusenden. Er müsste die Ware also beschädigen sonst stünde er als Betrüger da.

Nachweisen kann man sowas mit Sicherheit nur wer soll das machen? umsonst geht schon mal garnix, und ob sich der ganze Aufwand für 230.- euro lohnt kann ich nicht sagen, ich denke nicht. Vor Gericht kannst du ihn dafür nicht ziehen bzw. schon nur dann musst du aus der Tasche und das wird richtig teuer. Da es sich um kein Verbrechen handelt "du hast keine Beweise das es nicht so ist wie er es sagt" und es ein Privatverkäufer ist, gehts nur via Privatklage, dann mal viel Spaß.
 
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