Ebay - Was ist der Servicestatus?

ZetaZero

Lt. Commander
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Bittet ein Käufer Sie den Kauf abzubrechen, hat das keinerlei Auswirkung auf Ihren Servicestatus. Vermeiden Sie jedoch als Verkäufer einen Kaufabbruch wegen eines nicht lieferbaren Artikels - das wird beispielsweise als Mangel gewertet und kann sich auf Ihren Servicestatus auswirken.​


Ich möchte als Privatverkäufer einen Kauf auf Ebay abbrechen. Es geht um einen Sofort-Kaufen-Artikel, der zu einem normalen Preis angeboten wurde. Also der Käufer hat kein außergewöhnliches Geschäft gemacht, was es vielleicht für ihn nicht ganz so tragisch machen wird.

Auf der Verkauf-Abbrechen-Seite steht das obige Zitat. Was genau ist der Servicestatus? Wo ist der? Verfällt er mit der Zeit wieder? Kann man ihn wieder aufbessern danach? Kann ich eine schlechte Bewertung erhalten? Entscheidet das alles der Käufer?

Ich finde dazu leider keine Infos bei Ebay. Danke wenn mir jemand mehr sagen kann.
 

Servicestatus​

Am 20. eines jeden Monats prüfen wir, wie gut der Service ist, den Sie Ihren Käufern bieten.

Je nach Prüfungsergebnis erhalten Sie einen der folgenden Servicestatus von uns:

  • Top-Bewertung: Sie gehören zu den besten Verkäufern bei eBay, da Sie Kunden ein exzellentes Einkaufserlebnis bieten und andere Kriterien erfüllen.
  • Überdurchschnittlich: Sie erfüllen unsere Mindeststandards für Verkäufer und kümmern sich gut um Ihre Kunden.
  • Unterdurchschnittlich: Sie erfüllen nicht unsere Mindeststandards für Verkäufer.
 
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Hast du denn überhaupt schon Kontakt zum Käufer? Vielleicht reagiert der ja ganz verständnisvoll und bricht den Kauf von seiner Seite aus ab.
 
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ZetaZero schrieb:
Also der Käufer hat kein außergewöhnliches Geschäft gemacht, was es vielleicht für ihn nicht ganz so tragisch machen wird.
Kommt drauf an was man unter "normaler Preis versteht" In Zeiten, wo Preise auf ebay oftmals über der UVP liegen, ärgert der sich ggf. schon. Aber das musst du wissen.

ZetaZero schrieb:
Ich finde dazu leider keine Infos bei Ebay.
Echt nicht?
 
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@Aphelon : das sagt leider überhaupt nichts. Ebay entscheidet völlig willkürlich; im eigenen Interesse und nicht nachvollziehbar.

@ZetaZero: Du musst leider damit rechnen, daß, im Falle eines nicht stattgegebenen Kaufabbruchs eine Rachebewertung folgt, gegen die Du nichts machen kannst.

Generell ist eBay inzwischen toxisch für Verkäufer ( da man seine Souveränität und Kontrolle vollständig an die Willkür von Ebay abliefert) und zunehmend auch für Käufer (bei Betrug wie Ramschware, Schrottlieferung oder nicht erfolgter Rückzahlung) da man aufgrund er Zustimmung zu den entmündigenden Zahlungsbedingungen seit Mai '21 keinerlei Kontrolle mehr über den Kauf hat:
https://de.trustpilot.com/review/www.ebay.de
 
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Zentorno schrieb:
Ebay entscheidet völlig willkürlich;
Gelesen? Offensichtlich nicht, oder nicht verstanden... Da sind sehr konkrete Zahlen aufgeführt, wie sich die Bewertung zusammen setzt. Damit kann er sich für diesen Fall dann selber ausrechnen welchen Schaden dieser eine Fall für ihn als Verkäufer haben kann, unabhängig von Ebays Willkür. EBay entscheidet ja nicht von heute auf morgen, dass du z.B. 20 Mangellieferungen hattest. Das machen die höchstens von Fall zu Fall (allerdings stecken dahinter dann andere Geschichten).

Da ein Rücktritt vom Kauf seitens des Verkäufers immer den gleichen Schaden auf die Wertung des Verkäufers hat, geht’s hier auch nicht um Willkür. Und das allein war ja die Frage des TE und Ja die beantwortet der Link.

Dass EBay für Verkäufer kein Paradies ist, braucht man hier im Thread hingegen glaube ich nicht diskutieren. Das ist aber v.A. problematisch, wenn es um Geld geht. Was die Bewertungen angeht werden alle Käufer gleich schlecht behandelt. Und wer seriös arbeitet und 1000 Artikel verkauft, hat darunter vermutlich genau so viele ungerechtfertigte negative Bewertungen wie jemand anderes der ebenfalls seriös arbeitet und ebenfalls 1000 Artikel verkauft hat. Das relativiert sich also, so ärgerlich solche Bewertungen auch sind.
 
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Zentorno schrieb:
Also wenn mir als Kaeufer ein Kauf abgebrochen wird, weil der Verkaeufer meint der Deal haette besser fuer ihn sein koennen, ist ja wohl klar, dass das eine negative Bewertung gibt. Was das jetzt zu einer "Rachebewertung" machen soll ist mir nicht ganz klar.
Aber in Zeiten wo sich gegen jede negative Bewertung mit Zaehnen und Klauen gewehrt wird, ist das ganze Bewertungssystem sowieso ziemlich hinfaellig.
 
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Danke für eure Antworten. Ich habe den Käufer kontaktiert und geschrieben, dass der Artikel während dem Verpacken beschädigt wurde. Deshalb gäbe es 2 Optionen, entweder der Versand verzögert sich um 1 Woche, da ich den Artikel wo anders neu kaufen muss, oder falls dies zu lange dauern würde, hätte ich kein Problem damit, wenn er den Kauf abbricht.

Er hat mir dann geschrieben, dass ihm das egal wäre und ich es entscheiden soll. Dann habe ich geschrieben, dass es für mich einfacher ist, wenn er den Kauf abbricht.

Nun hat er mir, wovon ich ausgegangen bin, eine schlechte Bewertung gegeben. Das ist mir egal. Aber dort steht, dass er den Artikel nicht erhalten hat und der Kaufabbruch nicht funktioniert hat. Das er jetzt geschrieben hat, dass er den Artikel nicht bekommen hat, finde ich nicht gut, da ich ihm ja angeboten habe, dass er den Artikel eine Woche später bekommt, er sich aber nicht selbst dafür entschieden hat.

Also sende ich ihm den Artikel jetzt ohne weitere Absprache doch nachträglich, was ich ihm erst während dem Versand mitteile und da ergeben sich folgende Fragen:

  1. Ich werde eine Woche nach dem Versand dazu auffordern, die Bewertung zu korrigieren. Sie kann schlecht bleiben, aber das er den Artikel dann nicht erhalten hat, stimmt dann nicht. Er hat ihn bloß deutlich zu spät bekommen. Kann er die Bearbeitung trotzdem verweigern? Egal was ich an wen verkaufe, es gibt ja keinen Nachweis, dass er den Artikel wirklich noch erhalten hat.

  2. Kann ich den Artikel direkt von Amazon an den Käufer bestellen, oder kann das zu Problemen führen oder sollte ich aus gewissen Gründen dringend darauf verzichten? Weil in dem Fall bin ich ja eigentlich kein Verkäufer, sondern nur ein Besteller.

  3. Den Artikel gibt es inzwischen neu nur noch als 2er Pack. Ich hatte aber nur einen einzeln angeboten. Kann mir das auch negativ ausgelegt werden, wenn dann noch etwas im Paket ist bzw. ein größeres Set, als eigentlich bestellt wurde?
Ergänzung ()

Ergänzung zu 3)

Kann ich ein 2er-Pack als Entschuldigungsgeschenk kennzeichnen, oder wäre das auch untersagt?
 
ZetaZero schrieb:
Also sende ich ihm den Artikel jetzt ohne weitere Absprache doch nachträglich,
Auf jeden Fall den Kunden informieren, dass du ihm den Artikel noch zusendest. Würde mir etwas ohne Absprache zugeschickt, hab ich es ggf. schon woanders bestellt und ärgere mich dann nur.

ZetaZero schrieb:
Kann er die Bearbeitung trotzdem verweigern?
Klar kann er das. Wobei verweigern trifft es weniger - es ist ihm schlicht völlig egal, da dein Problem und nicht seins... tja so sind Kunden. Drum bitten kannst du ihn natürlich trotzdem.

ZetaZero schrieb:
Kann ich den Artikel direkt von Amazon an den Käufer bestellen, oder kann das zu Problemen führen
Das würde ich nicht machen.

ZetaZero schrieb:
Kann mir das auch negativ ausgelegt werden, wenn dann noch etwas im Paket ist bzw. ein größeres Set, als eigentlich bestellt wurde?
Einen einzeln rein legen sollte kein Problem sein, oder ist das durch die Verpackung nicht möglich? Ansonsten soll er sich halt über zwei Stück freuen.

ZetaZero schrieb:
Kann ich ein 2er-Pack als Entschuldigungsgeschenk kennzeichnen, oder wäre das auch untersagt?
Würde ihm einfach sagen, dass du es nur noch im 2er-Pack nachbestellen konntest. (Wie er das aufnimmt, ist dann seine Sache) Da er nicht selbst zurücktreten will (kann), sendest du ihm also das jetzt mit Verspätung noch zu und dann kannst du ihn noch bitten seine Bewertung ggf. zu überdenken.
 
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