eBay

masked

Lt. Junior Grade
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Dez. 2007
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445
hallo,

also folgendes, ich habe vor 3-4 monaten eine 8800 GTS G92 Grafikkarte in ebay verkauft! Nachdem ich die karte zu dem herrn geschickt habe, meinte er ja was ist mit Garantie und bla bla! Obwohl ich in beschreibung geschrieben habe!

Nach zwei tagen hatte ich keine lust mehr, weil er mich sowas von gernervt hat.Ich habe ihn gesagt: Okay ich überweise das geld zurück und sie schicken mir die grafikkarte wieder zu mir!

Seit dem hat er sich nicht gemeldet und gestern habe ich ein post bekommen und zwar von der Meyer Neuhaus Hoffmann Rechtsanwälte!

Ich weiß jetzt wirklich nicht was ich machen soll! Das ist schon einbisschen verrückt das geld wieder zurück zu bezahlen (327€)!

Aber ist das möglich das er sich nach 3-4 monaten meldet und sein geld wieder haben will ? nach dem er 3-4 monate lang meine bzw. die grafikkarte beuntzt hat?
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: eBay - ??

Das ist blöd, aber so richtig helfen kann Dir hier niemand.

Dazu braucht man als allererstes den exakten eBay-Verkaufstext und dann den Wortlaut des Briefes von den Rechtsanwälten.

Und: anonymisiere am besten alles, auch Dein erstes Posting. Sonst bekommst Du u.U. noch mehr Ärger.
 
AW: eBay - ??

da leg mal nen schönes Antwortschreiben dagegen. wenn du es so geschrieben hast, das keine Garantie usw.

außerdem hat die Karte nen extremen Wertverlust erlitten. den vollen Betrag kann er nicht zurück verlangen. wenn dann Zeitwert.

aber wenn er so schon kommt, kann man dir vieles jetzt erzählen. hol dir lieber auch nen Anwalt
 
AW: eBay - ??

Also erstmal langsam:

Was meinte er mit der Garantie? Ist die Grafikkarte kaputt?


- Hier stand was dämliches, weil ich nicht lesen kann -
 
Zuletzt bearbeitet: (richtig lesen und schnell tippen sollte man können)
Leute, macht doch mal halb lang mit euren Kommentaren. Bevor der Ersteller des Themas nicht die von mir bereits angeforderten Informationen preisgibt, kann NIEMAND eine auch nur halbwegs seriöse Hilfestellung geben. Das ist momentan alles nur haltlose Spekulation ohne Argumentationsbasis.

Also bitte, wartet weitere Informationen ab!
 
Du hast vor 3-4 Monate eine Grafikkarte verkauft.
Der Käufer möchte nach dem Kauf eine Garantie, die du nicht gegeben hast. Ihr werdet euch nicht einig.
Nach 2 Tagen sagst du, daß du das Geld zurücküberweist, du im Gegenzug die Karte zurückbekommst.
Du machst 3-4 Monat nichts. Jetzt bekommst du die Aufforderung von einem Anwalt, den Betrag endlich
zu überweisen.
Habe ich das so richtig verstanden?
 
Nein das wird nicht beschrieben ob die Grafikkarte kaputt ist oder sonstiges! nein ich habe den käufer garnicht gesagt das es ein rechnung bei liegt! Auch deutlich geschrieben!

edit : Genau Phil!
 
Dann ist es dumm, daß du nicht reagiert hast, obwohl du das Geld überweisen wolltest. Hast du über diesen
"Deal" etwas Schriftliches?
 
@phil.: soweit habe ich das ja auch verstanden. Aber ohne den genauen Wortlaut der rechtlich relevanten Dokumente kann hier jeder meinen und wollen und tuen und verstehen und letztlich bringt das masked auch nicht sonderlich viel. Wir brauchen Fakten, alles andere ist bei bereits bestehendem Kontakt mit dem Anwalt der Gegenseite ein lustiges Sandkastenspiel.
 
Wieso sollte ich denn reagieren ? Ich meine, er hat sich doch dann nicht mehr gemeldet! Im brief steht :

" Der zwischen Ihnen und Herrn S. geführte Schriftverkehr per E-Mail liegt uns vor"

Also ich persönlich, habe ich die nicht mehr! Kann man die Dokumente von Anwalt geschickt bekommen ?

Aber okay sagen wir mal er hat recht! Aber die können doch nicht von mir erwarten das ich das ganze geld wieder zurück bezahlen muss, nach 3-4 monaten ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt hab ich das Problem auch gerafft


Naja, wenn du ihm zugesagt hast, das Geld zu schicken und er dann die Graka zurückschickt , hast du ja deinen Part der Abmachung nicht gehalten
 
Ich würde ihn zunächst die Karte zurückschicken lassen, bevor du ihm sein Geld überweist.
Sonst bist du beides los.
 
So wie ich das sehe, hast du deine Grafikkarte verkauft, ohne ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es keinen Umtausch und keine Garantie gibt. Ausdrücklich heißt, das es vor Gericht eindeutig ist. Sonst hätte dein Gegner wohl kaum für mindestens 50€ einen Anwalt bemüht. Vorausgesetzt du erzählst uns die Wahrheit und die Grafikkarte war nicht kaputt, hätte dein Gegner auch nicht 3-4 Monate gewartet, bevor er das ganze anleiert (wieso ist der genaue Verkaufszeitpunkt unklar?). Soviel zu meiner Sherlock-Holmes-Spekulation.

Du hast ein paar wirklich dämliche Fehler gemacht. Obwohl er sofort nach Erhalt der GraKa sagte, das etwas nicht stimmt, hast du den Verkaufstext der Versteigerung nicht gesichert. Dann hast du die Emails gelöscht, was eigentlich noch dämlicher ist. Eigentlich müsstest du dafür Lehrgeld zahlen.

Am besten du suchst dir im Netz Mustertexte, die genau deinen Fall abklären. Denn das kommt ziemlich häufig vor, dass sich Privatanbieter mit der juristischen Absicherung vertun und ein geneigter Käufer dann seinen Anzugträger mit Ledertasche und Gesetzesbuch von der Kette lässt.

Blöd wär, wenn du dich jetzt von den Anwälten einschüchtern lässt.
 
Einfache Sache:

Steht in der Ebay Auktion keine Garantie dann kann er auch net erwarten das er welche bekommt...

Außerdem wenn ich das richtig verstehe hast du ihm ANGEBOTEN das Geld zurück zu überweisen.

Da ER sich dann aber nicht mehr gemeldet hat konntest du nicht wissen ob er das jetzt will bzw auf welches Konto überhaupt. Er ist ja nichtmal auf dein Angebot eingegangen.

Wie soll man da dir einen Vorwurf machen können, das is ja nicht deine Schuld wenn der sich nicht meldet.

Oder sehe ich da was falsch? oO
 
Ja, wenn du es ihm nur Angeboten hast und er darauf geschwiegen hat, hat er keine eindeutige Willenserklärung abgegeben (Jura, 1. Semester).
Ich würde das Schreiben der Anwälte ignorieren.
 
naja kann sein das ich was übersehen habe! Ich ärger mich das ich die emails nicht mehr habe was er geschrieben habe! aber im brief steht ja das sie das vor liegen haben, kann ich die von dennen verlangen ?
 
klar kannst du verlangen, mehr als nein sagen können die wohl nicht. Aber lass dir dafür keine Gebühr berechnen ^^

Beispieltext: "... wünsche ich, dass mir zum Abgleich mit meinem Anwalt den vorliegenden Schriftverkehr per mail an ichhabkeinetext@verdammtnoch.mal schicken oder per Post an ...."
 
Okay.

Da Du den eBay-Angebotstext und den Schriftverkehr hier nicht offen legst, obwohl Dir hier wie gesagt niemand in irgendeiner Weise ohne diese Informationen helfen kann, scheinen Deine kommunikativen Fähigkeiten nicht gerade ausgeprägt zu sein. Ich empfehle Dir daher, diese Angelegenheit an einen Anwalt zu übergeben.

Nichts für ungut, aber alles andere scheint nur nachteilig für Deine Person zu sein.
 
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