Also, das Geld hättest Du nicht zurückzahlen müssen, denn beim Privatkauf liegt nach deutschem Recht, das auf einen Empfänger in Deutschland anzuwenden wäre, das Versandrisiko beim Käufer, wenn der Inhalt unterwegs verschwindet oder die Sendung überhaupt nicht ankommt ! Hätte der Käufer das Versandrisiko vermeiden wollen, hätte er Dir vorschreiben müssen, dass Du die Ware versichert versendest und hätte auch die Kosten hierfür zutragen gehabt.
Es trifft zwar zu, dass nach österreichischem Recht, das aber wie gesagt hier nicht anzuwenden wäre, beim Privatkauf das Versandrisiko normalerweise im Gegensatz zur deutschen Regelung beim Versender liegt; normalerweise gilt aber auch in Österreich nach der dort herrschenden Rechtssprechung, dass bei gewöhnlichem Versand (z.B. Versand per Post bei einer ebay Auktion o.ä.) eine konkludente Genehmigung des Empfängers anzunehmen ist, sodass die österreichische Regel im Ergebnis in der Praxis genau umgekehrt, wie der Wortlaut im österreichischen Gesetz ist, also wie in Deutschland, angewendet wird,. Es müsste in Österreich also der Empfänger der Versandart widersprechen, um den früheren Gefahrenübergang zu vermeiden, so dass Dein Käufer selbst bei Anwendung österreichischen Rechts den Kürzeren gezogen hätte.
Die 200 Euro hättest Du also sparen können, zumal Du ja auch keine Sicherheit dafür hast, ob der Käufer redlichgehandelt hat oder ob er einfach die Ware und das Geld einsacken wollte - ohne vorliegend jemandem Fraudulenz unterstellen zu wollen.
Aber verbuche sie einfach als Lehrgeld, denn jemand, der eine 200 Euro Ware unversichert als Warensendung versendet, hat es nötig, einmal kräftig für eine solche Dummheit bestraft zu werden ! Das nächste Mal ist er dann vielleicht schlauer !