und was ist bei zusammenveranlagung @zhalom?
@te
die pauschale für werbungskosten wird bei den monatlichen abzügen bereits berücksichtigt. bleibt man also mit seinen werbungskosten darunter, wird die pauschale angenommen - für jeden ehepartner.
in der einkommensteuererklärung wird dieser punkt nochmals gesondert aufgeführt, weil so eine korrekte berechnung der steuerlast erst möglich ist. die lohnsteuer ist eine jahressteuer mit monatlichen vorauszahlungen, deswegen der ganze kram.
beispiel:
du verdienst in einem monat 5000€. auf diese 5000€ zahlst du monatlich deine lohnsteuer, weil dein angenommenes jahresgehalt 60000€ betragen würde. verdienst du allerdings nur 30000 im jahr, bist du auch nur für die 30000 steuerpflichtig und bekommst zuviel gezahltes geld zurück.
anrechenbare ausgaben (zb werbungskosten, versicherungen, spenden etc.) mindern dein zu versteuerndes einkommen und führen ggf. zu einer steuerrückzahlung.
beispiel mit fantasiezahlen und -werten ohne:
3000€ verdienst im monat = 36000€ einkommen, die mit 10% versteuert werden = 3600€ lohnsteuer muss gezahlt werden, was einen monatlichen abzug von 300€ entspricht.
jetzt hast du werbungskosten und sonstige abzugsfähige ausgaben in höhe von 6000€ über dem pauschbetrag, dein zu versteuerndes einkommen beträgt also nur noch 30000€, die jetzt mit 9% besteuert werden = 2700€ lohnsteuer im jahr, respektive 225€ im monat.
da du allerdings durch deine monatlichen lst-zahlungen schon 300€/monat bzw. 3600€/jahr gezahlt hast, bekommst du die differenz erstattet: 900€ in diesem (recht einfachen) beispiel.
ich hoffe, das ganze ist nun etwas klarer.
ps: einkommensteuertabellen mit lohnsteuersätzen (wieviel % bei welchem jahreseinkommen) bekommst du zb bei deiner bank/sparkasse (recht dickes buch

)