Eigener Chef erpresst und unterstellt sachen in verbindung mit Kündingung

Was lnstinkt schreibt, dem würde ich mich anschließen. Den Anwalt kann man immer noch einschalten, wenn Bedarf besteht. Denn eventuell knickt ja der Chef ein, wenn eine Anzeige und Klage vorliegt.
Ja nur das er an sich die Karre weiter in den Dreck gefahren hat.
Was da ne "Tankstellenleiterin" zur Videoüberwachung sagt is hupe - die hat keine Ahnung!
Die muß nich wissen wo/was das Problem is.
Die wurde bei der Aussage nicht mal vereidigt.

Wo/warum sollte der Chef einknicken?
Der TE hat nich einen objektiven Beweis für ne Behauptung!

Die Kameras waren aus (ob/warum is egal).
Die Erpressung is ohne Tonaufnahme eh nich ersichtlich.
Der TE hat gekündigt (Unterschrift und Zeuge sind vorhanden)
Der Geldempfang wurde quittiert und Zeuge war anwesend

Warum (abgesehnen von ggf formalen Fehlern) sollte n Richter sowas überhaupt in die Hand bekommen?
Nix gegen den TE, ich glaub ihm!


Man könnte argumentieren der TE hat keinen Bock mehr auf den Job - aber verpeilt, dass er beim Arbeitsamt ggf wegen eigener Kündigung ne Sperre hat (k.A. ob sowas zutrifft). Darum will er dem Chef Kohle ausm Kreuz leiern.


Welches Szenario klingt plausibler....:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Was nicht plausibel klingt, dass sich jemand 1-2€ aus der Kaffeekasse nimmt und später wieder reinlegt.

Dass die Polizei die Anzeige ablehnt, sagt auch schon ziemlich viel aus.
 
Ich hoffe der TE erzählt uns hier die volle Wahrheit. Ich finde es aber auch merkwürdig, dass man 1-2€ aus der Kaffekasse nimmt und sie dann später wieder zurücklegt. Das sieht die Justiz sicherlich ähnlich.

@Invoker
Aus welchem Grund hast du denn öfters Geld aus der Kaffeekasse entnommen?
 
WhiteShark schrieb:
Das hat die Lobby gut hinbekommen mit dem Verbot der Rechtsberatung, damit man ja immer abkassieren kann.
Zum Glück handelt es sich hier nicht um Rechtsberatung, sondern es werden nur ein paar Tipps gegeben.[...]

Grundsätzlich ist das schon sinnvoll, wobei es in der heutigen Zeit durchaus auf Wirtschaftsjuristen etc. ausgedehnt werden dürfte. Dass Laien da massive Probleme haben hat ja erst wieder u. a. die Diskussion mit dir bezüglich Neuware bei Gewährleistung gezeigt.


Zumindest den Kommentar #53 von @Instinkt halte ich nicht für reines Tipps geben. Da werden ganze Schreiben vorformuliert.
 
Idon schrieb:
Zumindest den Kommentar #53 von @Instinkt halte ich nicht für reines Tipps geben. Da werden ganze Schreiben vorformuliert.

...auf Basis eines Merkblatts der Wiesbadener Arbeitsgerichtsbarkeit (zumindest im Hinblick auf den Punkt 2.) meines Postings). Man beachte die Einleitung des Merkblatts: "Es wird für Sie ein Leichtes sein, eine ordnungsgemäße Klage einzureichen, wenn Sie die nachstehenden Hinweise beachten."

Diese Formulierung ermutigt schlechthin zum Verzicht auf einen Anwalt. Warum wohl? Weil es im Grunde nur um ne Fristwahrung geht, der Rest wird mündlich im frühen ersten Termin verhackstückt. Risiko null, da man im Falle des Unterliegens den gegenerischen Anwalt nicht mitbezahlen muss und die Gerichtskosten minimal sind; im wahrscheinlicheren Fall des gerichtlichen Vergleichs werden letztere sogar gegeneinander aufgehoben. Warum soll man einen Anwalt beauftragen, der 1/3 der in Rede stehenden Mini-Beträge in Höhe des nicht erhaltenen Lohns abgreift?

Ich habe schon mit verschiedenen Arbeitsrechtlern gesprochen, frei von der Zunge beim Weinchen haben mir dann (Hessiche Landes-) Arbeitsrichter gesteckt, dass ihnen nichts mehr gegen den Strich geht, als über Millionen-Boni von 30-jährigen Bankern zu verhandeln und 20 Minuten später um die 300,- EUR nicht erhaltenen Lohn der unwirksam gekündigten Putzfrau in derselben Bank.

Bei so Kleckerbeträgen ist das schon pervers, einen Anwalt bezahlen zu müssen...und mW. stellt einen selbst Prozesskostenhilfe nicht gleicht mit Klägern ohne anwaltliche Vertretung, zumal Prozesskostenhilfe kein Feld ist, mit dem sich der spezialisierte Fachanwalt auskennen dürfte. Die Zeit für dahingehende Recherche dürfte gerade bei der kurzen Präklusionsfrist im Arbeitsrecht kaum vorhanden sein.

Punkt 1.) meines Beitrags, also dass logischerweise zunächst die Anfechtung ggü. dem Willenserklärungsempfänger erklärt werden muss, bevor man die (Feststellungs-)Klage vor dem Arbeitsgericht erheben kann, würde ich als allgemeine Rechtsauskunft einschätzen. Der anknüpfende Formulierungsvorschlag soll halt nur zeigen, dass man kein Verfahrensprotokoll der damaligen Vorgänge reinschreiben braucht.

@idon> gerade Dir als Mensch des Gesetzes sollte doch auch daran gelegen sein, dass (zumindest in der Eingangsinstanz) nicht nur hochspezialisierte Rechtskundige Rechte für sich oder andere wahrnehmen können, sondern jedermann. Alles andere würde eine Missachtung des grundgesetzlichen Prinzips der Normenklarheit bedeuten. Das soll jetzt nicht zu staatsphilosophisch klingen, aber wenn das Prinzip der Normenklarheit nichts mehr wert ist (was leider dem status quo entspricht, weil nicht einmal mehr der Gesetzgeber selbst dazu in der Lage ist komplexe Gesetze zu erlassen, sondern er es den Linklaters und Lobbyverbänden überlässt), dann führt das doch zu allererst zu einer strukturellen und unverhältnismäßigen Benachteiligung von eben jenem Prekariat, das nicht in der Lage ist, sich mit einem geringen Prozenzsatz seines Einkommens mit einer Rechtsschutzversicherung frei zu stellen.

Das sehe nicht nur ich so, sondern diese ganzen Law Clinics, Law & Legals und die sonstigen, hier abschätzig genannten "studentischen Lerngruppen" haben alle in ihrer Satzung/Statuten drinnen, dass sie sich ausschließlich um Rechtsfälle von "Bedürftigen" kümmern, also wirtschaftlich Benachteiligten. Quasi alle dieser studentischen Rechtsberatungen arbeiten mit den großen, renommierten Anwaltskanzleien zusammen - nicht zuletzt aus Gründen des RDG, zugegeben, aber eben auch ein bisschen als white-washing bzw. Charity, weil letztere eben wissen, wie unverhältnismäßig eine anwaltliche Vertretung in diesen prekariatsnahen Verhältnissen ist.

So gesehen ist es sozusagen meine Bürgerpflicht, möglichst nahe an die Schwelle des RDG heranzukommen, was ich als Laie und unentgeltlich auch darf, zumal meine Meinung nur eine unter vielen ist...
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist alles schon richtig. Gerade das Vorformulieren von Schreiben ist aber einer der Punkte, die ganz klar die Schwelle zur Rechtsberatung im Einzelfall überschreiten. Aber sicher greift bei dir und dem TE eine der Ausnahmen - für den Gesetzgeber der Nachbar, hier also vielleicht ein Forenfreund. :)
 
lnstinkt schrieb:
Ich würde zunächst keinen Anwalt beauftragen (solltest Du es doch tun, achte darauf, dass es sich um einen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" handelt), weil die Kosten in keinem Verhältnis stehen zu einer ggf. erfolgten Lohnnachzahlung. Denn für Dein Vorhaben sollten vorerst zwei Dinge genügen:

Punkt 1.) musst Du unverzüglich in Angriff nehmen, also Montag! Punkt 2.) gehst Du in Ruhe danach an, sollte aber am besten gleich erledigt werden, spätestens aber bis 15.06.2017.


Was ist eigentlich mit dir los? Wie hoch sind die Gerichtsgebühren? Wie hoch die Erfolgsaussichten? Jemandem zu raten sein Geld unter Umständen zu verbrennen ist nicht gerade nett. Ohne anwaltliche Beratung sollte in einem solchen unklaren Fall keine Klage erhoben werden.

Die 3 Wochenfrist gilt nur für die Kündigungsschutzklage und nicht für den ausstehenden Lohn. Lass dich nicht verrückt machen von den Laien hier.
 
http://www.rechtsanwaltsgebuehren.de/Berechnen/ArbRStreit.html

Bei einem Streitwert von 1300€ wären wir laut obigem Link bei ~18€ Gerichtskosten...

Grundsätzlich sind Gerichtskosten in normalem Umfang kein Problem - richtig teuer werden die erst bei mittleren fünfstelligen Werten und höher, da sind dann aber meistens Kaufleute untereinander beteiligt.

Imho kann ein Laie keine sinnvolle Klage erstellen, die dann - gerade in einem nicht völlig klaren Fall! - auch sehr viel bewirken kann, wenn sie inhaltlich gut/sehr gut erstellt wurde.
 
Das scheint ein deutlich besserer Rechner zu sein, danke.

Kenne Arbeitsgerichte nur aus Seiten des AG und da spielt Geld ja keine Rolle... oft schon aus Prinzip. :/
 
Dann lasst euch mit euren Rechnern nur keine "Extras" aufschwatzen, wie zum Beispiel Eilanträge oder ähnliches. Sonst kam die Rechnung vom Milchmädchen. ;)
 
1. Der Streitwert bei solchen Sachen bemisst sich in der Regel mindestens nach dem dreifachen Bruttolohn.
2. Ich bezweifle, dass ein Fachanwalt sich für rd. 100 Euronen finden lassen wird.
3. Die Beweislage des TE ist äußerst mangelhaft.
4. Der TE kennt sich überhaupt nicht in der Rechtsmaterie aus.
5. Die Polizei hat das wohl aus der vorhandenen Beweislage heraus schon richtig erkannt.
--> ich empfehle dem TE, das Ganze als Lehrgeld abzuhaken, die ganze Erklärungsgeschichte kam mir von Anfang an suspekt vor
 
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