Ein paar Fragen zur Schichtarbeit...

cr@zy

Captain
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Mai 2008
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Wünsch euch einen schönen ersten Mai :)

Ich brächtemal Rat/Hilfe bei einer Sache, die mich jetzt persönlich (und sehr plötzlich) betrifft:
Ich arbeite für einen Dienstleister von VW. Da uns die Arbeit an unserem Standort derzeit über den Kopf wächst und wir die Arbeit nicht mehr schaffen können, haben wir derzeit Kollegen von anderen Standorten bei uns. Da dies aber keine Dauerlösung ist wurde jetzt beschlossen das wir in Schichten arbeiten.

Beschlossen wurde dies Freitag Mittag, kurz danach hat unser Vorgesetzter uns zusammengerufen und es uns mitgeteilt. Ich fange dann auch gleich morgen mit der Spätschicht an (14.45Uhr bis 23.30Uhr).

Womit wir zu meinen Fragen kommen, die generell alle Schichtarbeiter betreffen sollte(?):
- Muss der Lohn laut Gesetz angehoben werden wenn man in Schichten arbeitet?
- Ab wann (Uhrzeit) gibt es Nachtzulage und in welcher Höhe muss diese prozentual zum Ausgangslohn stehen?

Laut meinem Vertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Es ist jetzt das erste Mal der Fall das es in dieser Firma zu Schichtarbeit kommt, weshalb dies verständlicher Weise auch nicht im Vertrag aufgeführt ist.
Mit unserem Vorgesetzten konnten wir diese Fragen bisher noch nicht klären (und selbst wenn dauert das ein paar Tage, weil dies am Hauptstandtort in Emden abgesegnet wird).

Wäre schön wenn mir dabei jemand helfen könnte, google hat zwar ein paar Ergebnisse ausgespruckt, aber wenn war das meist nichts konkretes und/oder hat stark variiert. Hätte gern was handfestes (am besten aus dem Gesetzestext), was ich meinem Vorgesetzten ggf. auch gleich vorlegen kann... gab da schon ein paar Mal Probleme bei ein paar Kollegen bezüglich der Bezahlung/falscher Abrechnung usw~
Und bevor ich jetzt ein paar Wochen Schicht mache und die mir dann erzählen "mehr Geld gibt´s aber nicht!" würde ich das gerne schnellstmöglich regeln.




cya
cr@zy
 
Wenn ich mich recht erinner gibt es Nachtschichtzuschläge von 0-5 (oder 6Uhr).
Ab 20:00h kann man ne Zulage bekommen, muß aber nicht sein..
Da wir nen "Haustarif" haben müßte ich da auch genauer nachgucken.
Habe gerade nochmal ein bißchen gegoogelt.. http://www.wer-weiss-was.de/theme215/article4605396.html

Aber wie du lesen kannst, wird es unterschiedlich gehandhabt bzw. es müssen 30% Zuschläge sein, wenn nicht anders im Traif drin steht.
Aber dann natürlich wenn du wirklich Nachts arbeitest also 22h-6h
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi erstmal,

also ohne eine schriftliche vertragliche Vereinbarung würde ich keiner Schichtarbeit zustimmen. Ich kenne zwar nicht deinen Arbeitsvertrag, aber sofern keine Bestandteil des Vertrages ist, kannst du dieser widersprechen.

Ist die Schichtarbeit temporär wegen der Überbelastung oder soll diese dauerhaft beibehalten werden?
Darf man fragen, in welcher Abteilung / welche Tätigkeit du ausführst?

Grüße
Eugl3na
 
Bist Du in einer Gewerkschaft organisiert? - Wenn ja, dann frag´ am einfachsten da nach.

Es kommt mM darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. - Bei mir ist z.B. auch keine Arbeitszeit im Arbeitsvertrag genannt, es ist nur "grob umrissen" zwischen 6 und 20 Uhr), aber da ich von Faktoren, wie dem Zoll abhängig bin, richten sich meine Arbeitszeiten weitgehend nach den Arbeitszeiten unseres Zollamtes.

Ich arbeite normalerweise zwischen 08:15 Uhr und gehe spätestens um 17:45 Uhr (41 Std bei 5-Tage Woche)
 
für sichere informationen ,die du ja suchst , bzw. hilfe :

www.frag-einen-anwalt.de
Unter Arbeitsrecht deine Frage stellen und abwarten :-) !

oder am besten deine Rechtschutzversicherung ( falls du eine hast )
 
Also was auf jeden Fall wichtig ist zu wissen das zwischen deinen Schichten 11 Stunden frei sein müssen.

Ansonsten ist es gesetzeswidrig, wegen Übermüdung u.s.w., wenn da was passiert und diese 11 Stunden werden nicht eingehalten kann das tierisch Ärger geben.
Allerdings soweit ich weis sogar für beide Seiten, also für dich als Arbeitnehmer sowie auch für deinen Arbeitgeber.

Ich bin mir nicht ganz 100% sicher aber es sollte von wegen zulage etwa so aussehen;

- ab 22:00 Uhr bis Morgens um 06:00 Uhr gibt es Nachtzuschlag wieviel weis ich aber auch so rein garnicht.

- Wochendzuschläge sollten wie folgt sein; Samstags 25% die Stunde mehr sowie Sonntags dann 50-100%

Das variiert aber auch alles sehr stark zwischen den Arbeitgebern das was das mindeste ist und somit das Gesetz niederlegt weis ich auch nicht so ganz.


Gruß Dennis_50300
 
Bin der Meinung das Nachtschichtzulage ab 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr gezahlt wird.
 
Bei unserem Tarifvertrag (IGMetall) wird der Nachtarbeitszuschlag von 20Uhr bis 6Uhr gezahlt (25% Steuerfrei). Zwischen den Schichten müssen 11 Stunden liegen und 10 Stunden Arbeitszeit dürfen nicht überschritten werden. Außerdem werden die Pausen als Arbeitszeit gerechnet d.h. diese werden voll bezahlt. Mein Beileid wegen der Schichtarbeit: Kenne nichts schlimmers als 1 Woche Nachtschicht!
 
Ich glaube diese Schichtzulagen sind abhängig vom Arbeitgeber bzw. vom jeweiligen Tarifvertrag. Eine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber da mehr zahlen muss gibt es meines Wissens nicht. Lediglich diese 11 Stunden Pause zwischen den Schichten sind zwingend. Und ich glaube man darf auch nicht mehr als 12 Tage am Stück arbeiten, spätestens dann muss man 24 Stunden frei bekommen. Ich würde an deiner Stelle mal den Betriebsrat fragen (falls vorhanden).
 
Gesetzlich glaube ich von 22-6Uhr! (zumindest bekommen dies unsere Zeitmitarbeiter und diese bekommen alles nach Gesetz bezahlt Urlaub usw.)
 
Danke schonmal für die rege Beteiligung! :)

@Eugl3na
Derzeit ist geplant das es nur temporär sein soll. Wird wohl auch so sein, da wir auch Monate haben in denen wir extrem wenig zu tun haben...
Arbeite für einen Dienstleiter von VW (Neuwagenübergabe, aufbereitung etc.).

@alex_k
In der Gewerkschaft bin ich leider nicht. Wir haben nichtmal einen Betriebsrat, da die Firma dafür nicht genug Angestellte hat...

@Dennis_50300
Ja das mit 22.00Uhr hab ich auch irgendwie noch im Hinterkopf, bin mir aber auch nicht ganz sicher... nur würde ich das halt gern irgendwie rausbekommen.

Wobei dann auch noch folgendes Problem auftreten könnte/wird:
Ich arbeite dann von 14.45Uhr bis 23.30Uhr = 8 Stunden + 45 Minuten Pause.
Muss die Zulage dann von 22.00Uhr bis 23.30Uhr bezahlt werden? Denn theoretisch könnten Sie ja einfach sagen das die Pause von 22.00Uhr gemacht werden soll. Somit wären dann nur noch 45 Minuten (22.45Uhr-23.30Uhr) statt 1.30h vom Zuschlag betroffen. Nur frage ich mich dann ob das Rechtlich so korrekt ist!?




cya
cr@zy
 
Betriebsrat Gründen falls noch nicht vorhanden und alle und dann mit hilfe einer gewerkschaft alles aushandeln !!! einzeln geht das immer in die hose !!! ich selbst z.B. habe vor einigen jahren in einer firma gearbeitet in dem das so ablief der chef ordnete an und alle habens gemacht und zwar OHNE !!!! Geldlichen ausgleich... .

mittlerweile hab ich einen neuen arbeitgeber gefunden mit betriebsrat !!! dort ist alles geregelt!!!

und rein rechtlich ist es euer gutes recht :)
 
Nach 6 Stunden Arbeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gemacht werden (gesetzlich). Also müssen sie auch von 22Uhr weg Zulagen zahlen.
 
Die Pause wird dort angerechnet, wo du sie tatsächlich gemacht hast. Wenn die Pausenzeit nicht durch Stempeln oder Ähnliches erfasst wird, wird das prozentual aufgeteilt. Sprich: Von den 1:30 Stunden nach 22 Uhr würden dir ca. 8,5 % (45 min von 8:45 Stunden) als Pausenzeit berechnet werden. Ist aber nur ne Vermutung.
 
Was hier wieder spekuliert wird, aber alle haben die USB Kugel an. Keiner weiß ob es einen Tarifvertrag gibt oder sonst was. Aber "Ich glaube" "Ich meine" "Ich habe gehört"- Wenn hat das jetzt geholfen? Ich meine niemanden. Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt muss das darin geregelt sein. Wenn nicht gilt der allgemeine Arbeitsvertrag.

Und im übrigen sollte man bevor man auf die Barikkaden geht erstmal mit den Vorgesetzten reden. Weil so wie das klingt ist die Firma gut ausgelastet(überlastet) und das sollte man auch mal kulant sein. Bis zu einer gewissen Grenze. Denn sonst ist bei nächsten Krise der Arbeitsplatz weg;).

Und wenn Zulieferer für VW sind sollten sie eigentlich in der IG Metall sein.
 
ich bin auch schichtler (neues wort)

frage wieso diese komische Zeitteilung , normal ist es 6.00-14.00 früh , 14.00-22.00 spät,
22.00-6.00 Nacht .
Wie habe 30 min pause , bekommen aber auch nur 7,5 std bezahlt ,aber die pause muss trotzdem in den normalen zeiten liegen , sonst haste ja Schicht übergreifend die doppelte Besetzung an den Maschinen/prod. Band;)

ich habe auf Nachtarbeit 15% , und durch Schichtbetrieb oder Spätschicht noch mal 6%
 
schichtler gibt´s schon lange ... zumindest im schwabenland ... bin gerade auch @ work mit
gaaaanz dicken feiertagszuschlägen. ^^

dirky8 & auch einige andere haben schon einige wesentliche schlagwörter genannt.
Manteltarifvertrag + Arbeitsvertrag .... zuschläge ( prozentsatz vom bruttolohn ) sind
gesetzlich & auch steuerfrei. diese variieren von bundesland zu bundesland, soll heissen
es gibt unterschiedliche regelungen auch wann diese zeitlich greifen.
 
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