cr@zy
Captain
- Registriert
- Mai 2008
- Beiträge
- 3.980
Wünsch euch einen schönen ersten Mai
Ich brächtemal Rat/Hilfe bei einer Sache, die mich jetzt persönlich (und sehr plötzlich) betrifft:
Ich arbeite für einen Dienstleister von VW. Da uns die Arbeit an unserem Standort derzeit über den Kopf wächst und wir die Arbeit nicht mehr schaffen können, haben wir derzeit Kollegen von anderen Standorten bei uns. Da dies aber keine Dauerlösung ist wurde jetzt beschlossen das wir in Schichten arbeiten.
Beschlossen wurde dies Freitag Mittag, kurz danach hat unser Vorgesetzter uns zusammengerufen und es uns mitgeteilt. Ich fange dann auch gleich morgen mit der Spätschicht an (14.45Uhr bis 23.30Uhr).
Womit wir zu meinen Fragen kommen, die generell alle Schichtarbeiter betreffen sollte(?):
- Muss der Lohn laut Gesetz angehoben werden wenn man in Schichten arbeitet?
- Ab wann (Uhrzeit) gibt es Nachtzulage und in welcher Höhe muss diese prozentual zum Ausgangslohn stehen?
Laut meinem Vertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Es ist jetzt das erste Mal der Fall das es in dieser Firma zu Schichtarbeit kommt, weshalb dies verständlicher Weise auch nicht im Vertrag aufgeführt ist.
Mit unserem Vorgesetzten konnten wir diese Fragen bisher noch nicht klären (und selbst wenn dauert das ein paar Tage, weil dies am Hauptstandtort in Emden abgesegnet wird).
Wäre schön wenn mir dabei jemand helfen könnte, google hat zwar ein paar Ergebnisse ausgespruckt, aber wenn war das meist nichts konkretes und/oder hat stark variiert. Hätte gern was handfestes (am besten aus dem Gesetzestext), was ich meinem Vorgesetzten ggf. auch gleich vorlegen kann... gab da schon ein paar Mal Probleme bei ein paar Kollegen bezüglich der Bezahlung/falscher Abrechnung usw~
Und bevor ich jetzt ein paar Wochen Schicht mache und die mir dann erzählen "mehr Geld gibt´s aber nicht!" würde ich das gerne schnellstmöglich regeln.
cya
cr@zy
Ich brächtemal Rat/Hilfe bei einer Sache, die mich jetzt persönlich (und sehr plötzlich) betrifft:
Ich arbeite für einen Dienstleister von VW. Da uns die Arbeit an unserem Standort derzeit über den Kopf wächst und wir die Arbeit nicht mehr schaffen können, haben wir derzeit Kollegen von anderen Standorten bei uns. Da dies aber keine Dauerlösung ist wurde jetzt beschlossen das wir in Schichten arbeiten.
Beschlossen wurde dies Freitag Mittag, kurz danach hat unser Vorgesetzter uns zusammengerufen und es uns mitgeteilt. Ich fange dann auch gleich morgen mit der Spätschicht an (14.45Uhr bis 23.30Uhr).
Womit wir zu meinen Fragen kommen, die generell alle Schichtarbeiter betreffen sollte(?):
- Muss der Lohn laut Gesetz angehoben werden wenn man in Schichten arbeitet?
- Ab wann (Uhrzeit) gibt es Nachtzulage und in welcher Höhe muss diese prozentual zum Ausgangslohn stehen?
Laut meinem Vertrag habe ich eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden. Es ist jetzt das erste Mal der Fall das es in dieser Firma zu Schichtarbeit kommt, weshalb dies verständlicher Weise auch nicht im Vertrag aufgeführt ist.
Mit unserem Vorgesetzten konnten wir diese Fragen bisher noch nicht klären (und selbst wenn dauert das ein paar Tage, weil dies am Hauptstandtort in Emden abgesegnet wird).
Wäre schön wenn mir dabei jemand helfen könnte, google hat zwar ein paar Ergebnisse ausgespruckt, aber wenn war das meist nichts konkretes und/oder hat stark variiert. Hätte gern was handfestes (am besten aus dem Gesetzestext), was ich meinem Vorgesetzten ggf. auch gleich vorlegen kann... gab da schon ein paar Mal Probleme bei ein paar Kollegen bezüglich der Bezahlung/falscher Abrechnung usw~
Und bevor ich jetzt ein paar Wochen Schicht mache und die mir dann erzählen "mehr Geld gibt´s aber nicht!" würde ich das gerne schnellstmöglich regeln.
cya
cr@zy