Einberufungsbescheid - Muss ich das ausfüllen ?

Maxxer

Commander
Registriert
Aug. 2004
Beiträge
2.168
Hallo,

also ich hab letzte Woche meinen Einberufungsbescheid bekommen
und da ist ne menge Papier drin.
Es giht explizit um 2 Zettel (siehe Anhang).
Ich habe natürlich die Angaben zu meiner Person unkenntlich gemacht !

Es gibt noch einen Zettel, der zu den beiden gehört.
Unter Punkt 3 steht:
Dieser Vordruck ist vom Grundwehrdiensleistenden bzw. freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistenden, wenn er nicht selbst die Meldung zu erstatten hat, dem Arbeitgeber oder, wenn er selbst arbeitslos ist, der Agentur für Arbeit unverzüglich auszuhändigen.
Da ich weder arbeite, noch Arbeitlos sondern Schüler bin,
muss ich die beiden Zettel also selbst ausfüllen und wo abgeben ?
Oder betrifft mich das gar nicht da ich Schüler bin ?
 

Anhänge

  • Bund_0001b.JPG
    Bund_0001b.JPG
    215,2 KB · Aufrufe: 12.426
  • Bund_0002b.JPG
    Bund_0002b.JPG
    187,8 KB · Aufrufe: 7.551
Ich würde es ausfüllen und dann mit der Schulbescheinigung zurück schicken. Da machst nichts falsch.
 
Ich würde mal den Telefonhörer in die Hand nehmen und beim zuständigen Kreiswehrersatzamt nachfragen.

Denn so wie es aussieht wissen die garnicht das du noch Schüler bist.
 
Das Wisch ist - wie schon dabei steht bzw. du auch geschrieben hast - für den Arbeitgeber oder das Arbeitsamt. Eben für die Leute, bei denen das in Frage kommt.

Einen Wisch für Schüler gibt es nicht, da niemand vom Bund eingezogen wird, der noch zur Schule geht. Das kommt immer erst danach bzw. vor weiterführenden Bildungsinstituten.

Das erste Mal, wenn du von denen Post bekommst ist der Moment, wenn man eine Schulbescheinigung zurück schicken muss. Steht normal auch dabei. Solange du also zur Schule gehst, kannst du eh nicht eingezogen werden.
Während du aber zur Schule gehst, bekommst du schon eine Einladung für danach.

Jetzt sehe ich bei dir zwei Möglichkeiten: Der Termin, wenn du sie besuchen sollst, ist nach deinem Schulabschluss. Dann ist alles OK und du brauchst auch nicht deinem Arbeitgeber oder dem Arbeitsamt etwas sagen, da du mit denen sowieso nichts am Hut hast.
Oder der Termin ist noch während deiner Schulzeit. Dann musst du schleunigst anrufen und dich auch um eine Schulbescheinigung kümmern, sodass der Termin verschoben wird.
 
Also wenn ich mir die Beiden Zettel da durchlese, dann sehe ich das diese Zettel für Leute gelten die Länger als 9 Monate dienen wollen.

in der Überschrift steht " Teilname am Grundwehrdienst mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst"

Wenn du also nur 9 Monate machen willst ist der Brief für dich egal. Der magere Sold ist nochnichtmal in der Höhe eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses.

Wenn du allerdings vor hast, FWDL 23 zu machen, bekommst du ab dem 10 Dienstmonat relativ gutes geld, und dafür brauchen die dann diese Daten.

FWDL 23 heißt, Freiwillig Wehrdienst Länge 23 Monate, das ist Quasi die längste Zeite die man als nicht Zeitsoldat beim Bund "arbeiten" darf
 
Hmm...was noch zu erwähnen wäre.
Das ist jetzt mein letztes Jahr, ich werde bald meine Abitur Prüfungen haben und dann bin ich ende Juli fertig.
Ich wurde ja schon gemustert und habe auch den 1.10.2008 als start für meinen Grundwehrdienst mit
anschließendem freiweilligen zusätzlichen Wehrdienst gewählt.
Und in den Monaten zwischen Abi und Bund werde ich ja dann sozusagen "Arbeitslos" (?) sein,
sodass ich diesen wisch der Arbeitsagentur geben muss ?

Ahja, ich mache FWDL 23. :)
 
Wenn du vor hast dich nach dem Abi bis zum Bund bei der Arbeitsagentur anzumelden, dann solltest du den Wisch aufheben. Der dürfte in dem Fall doch noch eine Rolle spielen.

Bei der Bundeswehr bist du nicht arbeitslos, selbst wenn es dir die meiste Zeit so vorkommen wird, als wärst du es ;) Es ist im Grunde ja ein Arbeitsverhältnis mit der Bundeswehr, das du eingehst.
Nur solltest du Bezüge vom Arbeitsamt bekommen und gehst dann zum Bund, müssen die das wissen. Deine Bezüge werden ja in der Zeit gekürzt oder fallen weg. Dafür ist der Wisch. Einfach eine Mitteilung an Stellen, die das betrifft.
 
Zurück
Oben