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Ich arbeite zurzeit im Studententarif und bin 19. Da ich nicht über 7000 Euro Einkommen verfüge bekomme ich auch weiterhin Kindergeld. Im nächsten Monat fange ich mit Zivildienst an. Ich weiß nun im grboen, dass ich ca. 80% der Abzüge an meinem Lohn im Januar zurückbekomme. Kann mir jemand mehr Details geben?
Dankeschön für eure bisherige Hilfe. ich würde gerne wissen, ob ich überhaupt Geld zurückbekomme, um genauer zu sein die Lohnsteuer. Muss ich eine Einkommensteuererklärung machen oder gehe ich dann zum Finanzamt oder zur Agentur für Arbeit? Ich arbeite nur 4 Monate und habe grob erfahren, dass ich knapp 80% meiner Abzüge an meinem Burttogehalt zurückfordern kann. Ich bin mir aber nicht sicher und genau das will ich wissen.
Warum bekommt man während des Zivis kein Kindergeld das ist echt mies
@CBR1001: Was willst du denn zurückhaben? Lohnsteuer? Hast du Lohnsteuer gezahlt? Wenn du in deinen 400€ pro Monat geblieben bist (bzw. 4800€im Jahr) zahlst du keine. Wenn doch mußt du schon irgendwelche Rechnungen einreichen um Lohnsteuer zurückzufordern.
So wie sich das anhört (du schreibst sehr undeutlich), hast du 4 Monate zu einem hohen Gehalt gearbeitet und diese 4 Monate Lohnsteuer gezahlt. Wenn du insgesammt dann unter 4800€ (12x400€) geblieben bist, kannst du deine Gehaltsabrechnungen einreichen und die Lohnsteuer zurück fordern.
Du kannst die (zuviel) gezahlten Lohnsteuer grundsätzlich gem. § 46 (2) Nr.8 S.2 EStG im Rahmen einer Einkommensteuererklärung zurückfordern (Anrechnung der Lohnsteuer).
Genauere Informationen kann ich dir nicht geben, da du keine konkreten Angaben/Fragen machst/stellst.
Ich habe einen flexiblen Studentenvetrag und habe 4 Monate zu je ca. 130 Stunden gearbeitet. Lohnteuer etc. ...alle Abzüge insg. machen 4x ~150 Euro und davon erhoffe ich mir 80% zurück, was ja sehr viel ist Ich werde mich dann weiter erkundigen, aber mit der Einkommenssteuererklärung bin ich wohl auf dem richtigen Weg.
Tipp: Geh zu deinem zuständigen Finanzamt in die Finanzservicestelle und frag dort an, was du zu tun hast. Die Mitarbeiter können dir i.d.R. schnell weiterhelfen (und das kostenlos).
Ist doch gar kein Problem... du bekommst die komplette Lohnsteuer wieder.. dazu mußt du einfach nur nächstes Jahr die LS Ausgleich Antrag ausfüllen und deine Gehaltsabrechnungen beilegen. Fertig. Die berechnen dann was du zuviel gezahlt hast.
Damit es zu keiner Verwirrung kommt. Der "LSt Auslgeichs Antrag" ist die Einkommensteuererklärung (letzteres ist der rechtlich korrekte Begriff). Für dich in Frage kommt also Mantelbogen + Anlage N (wenn keine weiteren Einkünfte bis auf die aus nichtselbstständiger Arbeit vorhanden sind).
Wie gesagt, geh am besten in die Servicestelle, die sagen dir was du wann abgeben musst und geben dir i.d.R. auch gleich die passenden Formulare mit.
Du bekommst natürlich nur die Lohnsteuer und evtl Kirchensteuer zurück, die anderen Abzüge für Krankenkasse, Arbeitslosenvers, Rentenkassen usw. bekommst Du nicht erstattet.