Lohnsteuer-Einkommenssteuer?

*FullFlex*

Lt. Junior Grade
Registriert
Sep. 2005
Beiträge
362
Hallo Leutz.....

Ich habe da so einige Fragen und hoffe ihr könnt mir da etwas wieter helfen.

31.01.06 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde für genau ein Jahr von meiner Firma (01.02.06-31.01.07) als Facharbeiter weiter beschäftigt. Nun ist mir zu Ohren gekommen das, wenn man gleich im gleichem Jahr nach seiner Ausbildung als Facharbeiter arbeitet, seine komlpett gezahlten Steueren zurüch bekommt. Und genau dies möchte ich nun tun.....

1. Frage. Ist es noch möglich für das Jahr 2006 eine Lohnsteuererklärung zu machen?

2. Frage: Was muss ich eigentlich machen?! Eine Lohnsteuererklärung oder Einkommenssteuererkläung....hab da null plan von sowas

3. Frage: wenn ich nun eine ...erklärung mache, muss ich diese dann jedes Jahr machen?

4. Frage: Was brauche ich alles für so eine ....erklärung an unterlagen, die ich beifügen muss?

5. Frage: Kann ich nun als Wehrdienstleistender noch Kindergeld bekommen?

Ich danke demjenigen der sich meiner Fragen annimmt und mir weiterhilft, schon mal im Vorraus.

mfg
icke
 
Zu 1.: Die Standard-Frist endete am 31. Mai 2007

Zu 2.: Du zahlst Lohnsteuer, aber machst eine Einkommensteuererklärung

Zu 3.: Nein, nicht jedes Jahr. Eine Pflichtversteuerung hat man nur als Selbständiger

Zu 4.: Du brauchst den Einkommensteuermantelbogen, die Anlagen je nach zu versteuerndem Einkommen und Originalrechnungen, falls Du viel zum Absetzen hast

Zu 5.: Das Kindergeld wird maximal bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, solange man sich noch in der Ausbildung befindet. Die Frist verlängert sich um die Zeit des Pflichtdienstes
 
Also ich kann jedenfalls Elster Formular (Elektr. Steuererklär.) empfehlen. Einfach auszufüllen, dann wird das ganze an dein Finanzamt übermittelt, dann kannst du übers Prog den schriftlichen Teil ausdrucken der unterschrieben auch noch ans Finanzamt geschickt werden muss. Ging wirklich schnell bei mir. Ich zahl zwar noch keine Steuern bekomm aber Sparzulagen wegem Bausparer.
 
Die Standardfrist endet nur dann am 31.5. wenn Du bereits Einkommensteuerpflichtig (also wenn Du bereits 1 x zur Einkommensteuer veranlagt wurdest) oder selbstständig bist, dann musst Du sie auch machen, ob Du willst oder nicht.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass der Abgabetermin „31. Mai“ für Arbeitnehmer allerdings nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen, wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist.

Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, dann können Arbeitnehmer von sich aus zum Zwecke der Steuerrückzahlung eine Veranlagung betragen. Für diese sogenannte Antragsveranlagung, die besser als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bekannt ist, gilt eine Antragsfrist von 2 Jahren, die allerdings nicht verlängerbar ist. Das bedeutet, dass der Antrag auf Antragsveranlagung für das Jahr 2002 bis zum 31.12.2004 gestellt werden kann.

Anspruch auf Kindergeld besteht nur während der Ableistung eines so genannten Freiwilligen Dienstes. Während der Zeit eines Wehr-, Zivildienst oder anderen entsprechenden Dienstes, kann kein Kindergeld für das Kind bezogen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das man komplett seine Steuern zurückbekommt hab ich noch nie gehört, es sei denn man hat in einen Jahr nur ein Einkommen das unter der Besteuerungsgrenze liegt.

wenn Du bereits Einkommensteuerpflichtig (also wenn Du bereits 1 x zur Einkommensteuer veranlagt wurdest) oder selbstständig bist, dann musst Du sie auch machen, ob Du willst oder nicht.
soweit ich weiß, muss er erst mal keine Steuererklährung machen. Wozu auch, er wird wohl Steuerklasse 1 sein und damit sowieso zu viel zahlen.

Frage. Ist es noch möglich für das Jahr 2006 eine Lohnsteuererklärung zu machen?
Mit dem 31. 5 gilt für Selbständige, da er das ja nicht ist, kann er sie immer noch machen

Frage: Kann ich nun als Wehrdienstleistender noch Kindergeld bekommen?
Während des Wehrdienstes kann man kein Kindergeld bekommen, der Zeitraum in dem du Kindergeldberechtigt bis, wird aber verlängert
 
@Tankred
Er spricht vom Lohnsteuerjahresausgleich, Du von der Einkommensteuer. Wer Einkommensteuerpflichtig ist muss die Erklärung abgeben, wer nicht soviel Einkommen hat, bei dem wird ja bereits alles vom Lohn abgezogen, wenn der keinen Ausgleich beantragt, geht ihm ja auch Geld flöten, was sich das FA dann einsackt.
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2005 endet grundsätzlich mit dem 31.05.2006. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 30.9.2006 für die Abgabe von Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden (allgemeine Fristverlängerung). Sollten Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sein, müssen Sie Ihre Steuererklärung 2005 bis spätestens 31.12.2007 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden (Ausschlussfrist)! Gegen die Ablehnung der Veranlagung wegen der Ausschlussfrist von 2 Jahren empfehle ich Einspruch einzulegen.
http://www.lohnsteuerjahresausgleich.com/lohnsteuerjahresausgleich.htm
Da kannst Du auch nachlesen, wer Einkommensteuerpflichtig ist, also die Erklärung abgeben muss.
 
is ja kompliziert aber interessant ... :daumen:
 
Danke Leute....also kann ich meine LOHNSTEUERERKLÄRUNG für 2006, bis spätestens ende 2008 abgeben und muss keine Einkommenssteuererklärung machen. Fang ich aber nun an mit Lohnsteuererklärung, muss ich diese jedes Jahr machen! Stimmts?!
 
Du musst es nur dann machen, wenn Du zur Einkommensteuer veranlagt wirst, das passiert erst dann wenn Du zuviel verdienst und zu wenig Lohnsteuer zahlst, gebaut hast oder verheiratet bist und die Steuer-Klassen 3/5 gewählt hast. Dann wird das FA Dich aber dazu erstmal auffordern, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn Du nur Lohnsteuerpflichtig bist und auch welche gezahlt hast, musst Du nicht jedes Jahr eine Erklärung abgeben, bekommst aber auch nix zurück. Also würde ich doch jedes Jahr den Antrag stellen, ist Geld was man immer gebrauchen kann.
 
*FullFlex* schrieb:
31.01.06 habe ich meine Ausbildung abgeschlossen und wurde für genau ein Jahr von meiner Firma (01.02.06-31.01.07) als Facharbeiter weiter beschäftigt. Nun ist mir zu Ohren gekommen das, wenn man gleich im gleichem Jahr nach seiner Ausbildung als Facharbeiter arbeitet, seine komlpett gezahlten Steueren zurüch bekommt. Und genau dies möchte ich nun tun.....

Die gesamten Steuern wirst du nicht zurück bekommen, da du ja immerhin 11 Monate voll verdient hast.

Es kommt also drauf an, wieviel du über das ganze Jahr verdient hast.

Die Aussage kann z.B. bei jemanden stimmen, der 10 Monate in der Ausbildung war, und da nur sehr wenig verdient hat, und dann nur noch 2 Monate normal verdient hat. So einer würde wahrscheinlich alles wieder zurück bekommen.

*FullFlex* schrieb:
1. Frage. Ist es noch möglich für das Jahr 2006 eine Lohnsteuererklärung zu machen?

Die Frist endet mit dem 31.12.2008.

Ab dem 1.4.2008 bekommst du dann sogar noch 0,5% pro Monat, auf die Höhe der Rückzahlung vom Finanzamt

*FullFlex* schrieb:
2. Frage: Was muss ich eigentlich machen?! Eine Lohnsteuererklärung oder Einkommenssteuererkläung....hab da null plan von sowas

Das ganze nennt sich Einkommenssteuererklärung offiziell. Viele sagen auch Lohnsteuerjahresausgleich dazu. Du hast z.B. nur Lohnsteuer gezahlt. Es gibt aber auch noch andere Einkommen, die zählen würden. Z.B. Mieteinnahmen, Einnahmen aus Gewerbebetrieb.

*FullFlex* schrieb:
3. Frage: wenn ich nun eine ...erklärung mache, muss ich diese dann jedes Jahr machen?

Nein, außer das Finanzamt fordert dich dazu auf. Das wird es aber nur machen, wenn du noch andere Einkünfte außer aus normaler Arbeitnehmertätigkeit hast. Also z.B. Mieteinnahmen oder Gewerbeeinnahmen.
Allerdings macht es meistens Sinn, eine Steuererklärung abzugeben. Für 2007 wirst du z.B. wirklich alles wieder rausbekommen, wenn du fast das ganze Jahr beim Bund bist.

*FullFlex* schrieb:
4. Frage: Was brauche ich alles für so eine ....erklärung an unterlagen, die ich beifügen muss?

Du brauchst den Mantelbogen und die Anlage N. Gibst auf der Gemeinde oder Stadt. Oder du machst die Erklärung Online per Elster.

*FullFlex* schrieb:
5. Frage: Kann ich nun als Wehrdienstleistender noch Kindergeld bekommen?

Nein, bekommst du nicht. Du wohnst in der Zeit ja in der Kasserne, bzw. könntest dies machen. Daher kein Kindergeld.
 
danke für eure antworten. habt mir sehr weitergeholfen das nun einigermaßen zu verstehen!

eine frage noch an dich Choco2, wieso sollte ich für 2007 alles zurückbekommen, ich zahl doch als wehrpflichtiger keine steuern oder wird mir das auch abgezogen vom wehrsold?
 
Jahr von meiner Firma (01.02.06-31.01.07) als Facharbeiter weiter beschäftigt

Du wirst doch wahrscheinlich für den Januar auch Steuern bezahlt haben, diese erhälst du zurück.
 
Ja, so meine ich das. Im Januar hast du normal verdient, so wie du geschrieben hast. Also hast du im Januar steuern bezahlt. Auch im November und Dezember zahlst du dann evlt. wieder Steuern, wenn du dann wieder arbeitest.

Das heißt. Du hast an 3 Monaten im Jahr normal verdient, und an 9 Monaten sehr schlecht. Macht mann jetzt den Steuerausgleich, so wirst du im Durchschnitt der 12 Monte so schlecht verdient haben, dass du noch unter der Steuergrenze bist, und somit alles wieder rausbekommen.
 
Zurück
Oben