Einkommensteuererklärung, Arbeit als Student

Lein@d

Ensign
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Dez. 2007
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Moin,

ich bin Student und habe im Jahre 2011 zunächst 4 Monate auf eigene Rechnung (~450 Euro/Monat) und danach 4 Monate als Studentische Hilfskraft (~350 Euro/Monat) auf Lohnsteuerkarte gearbeitet.

In einem Gespräch mit einer Sachbearbeiterin des örtlichen Finanzamtes hieß es, dass ich kein Gewerbe für den kurzen Zeitraum der selbständigen Arbeit anmelden muss, aber für das Jahr 2011 eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss.

Nun habe ich mir das ElsterFormular angeschaut, bin mir aber nicht sicher welche Anlagen ich ausfüllen muss. Bestimmt eine einfache Sache, aber wenn man das erste Mal vor den Formularen sitzt sieht man den Wald vor Bäumen nicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus nicht-selbständier Arbeit

Wenn Du bei deiner selbständigen Arbeit Umsatzsteuer ausgewiesen hast, mußt Du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

Besser wäre ein Billigsteuerprogramm, welches Dir die Steuern ausrechnet, falls Du welche hast. Kannst Du aber auch in der Lohnsteuertabelle nachsehen.
Ist das so, dann kannst du eventuell noch Kapitalerträge angeben.
Zusätzlich noch die Sonderausgaben, sprich Haftpflicht, Krankenversicherung / Pflegeversicherung.
Hängt aber alles von deiner kompletten Einnahmesituation ab.
Lohnt sich aber nur, wenn Du Stuern bezahlen mußt.
 
Da du ja nur auf ein Jahreseinkommen von 3.200 € kommst und somit eh keine Steuern zahlen musst würde es wohl keine Sau jucken, wenn du einfach keine Steuererklärung abgibst....
 
Schon einmal vielen Dank für die beiden Antworten.

miac schrieb:
Wenn Du bei deiner selbständigen Arbeit Umsatzsteuer ausgewiesen hast, mußt Du auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.

In der Rechnung habe ich "Summe /Brutto/Netto)" geschrieben, ein Freund hatte mir dazu geraten und er meinte, dass er das auch so gemacht hat.

|MELVIN| schrieb:
Da du ja nur auf ein Jahreseinkommen von 3.200 € kommst und somit eh keine Steuern zahlen musst würde es wohl keine Sau jucken, wenn du einfach keine Steuererklärung abgibst....

Ich habe heute ein Schreiben bekommen, dass der Arbeitgeber bei dem ich die Rechnung geschrieben habe unter anderen meine Verdienste an das Finanzamt weiter gegeben hat. Von daher muss ich das wohl oder übel auch machen, oder?
 
Lein@d schrieb:
Schon einmal vielen Dank für die beiden Antworten.



In der Rechnung habe ich "Summe /Brutto/Netto)" geschrieben, ein Freund hatte mir dazu geraten und er meinte, dass er das auch so gemacht hat.

Dann hast du die Differenz aus Brutto und Netto, die von dir ausgewiesene Umsatzsteuer, bestimmt auch ans Finanzamt abgeführt?

Dass das Finanzamt dir sagt, "Nönö, Sie betreiben zwar ein Gewerbe aber anmelden brauchen Sie das nicht, machen Sie das ruhig schwarz" kann ich auch nicht fassen :freak:.

Es sind ja nur kleinere Beträge, ich würde einfach versuchen das möglichst unter den Tisch fallen zu lassen, weiß Gott was du dir da sonst noch für einen Rattenschwanz an Problemen einfängst...Schwarzarbeit, Gewerbe- u. Umsatzsteuer hinterzogen, womöglich kommen noch Verstöße gegen diverse Versicherungspflichten (Krankenvers. etc.) dazu...ne ne, deinen Arbeitswillen in Ehren, aber mach dich für's nächste Mal schlau, was du als Gewerbetreibender alles beachten musst ;).
 
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