Einnahmen als HobbyContentCreator mit Ausgaben verrechnen?

brenner

Commander
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Moin,

ich habe mich letztes Jahr mal wieder angestrengt und etwas "content" geschaffen und bin damit auf Youtube, TikTok, Facebook und Insta unterwegs. Durch etwas Marketing und Klick kommen nun doch jeden Monat so 200-300€ rum.

Ich arbeite in einem ganz normalen Angestelltenverhältnis und betreibe das alles als Hobby.

Nun weiß ich das ich bis 410€ steuerfreu bin und ab 820€ voll steuerpflichtig was ja auch kein Problem ist. Was ich aber nicht herausgoogeln kann ist, ob ich Ausgaben (Kamera, Beleuchtung usw.) auch als Privater gegenrechnen kann? Ich habe ja kein Gewerbe und wenn ich versuche in meiner normalen Steuererklärung Technik für ContentCreator Zeugs anzusetzen, dann werden die sicherlich komische Fragen stellen, oder?
 
brenner schrieb:
Was ich aber nicht herausgoogeln kann ist, ob ich Ausgaben (Kamera, Beleuchtung usw.) auch als Privater gegenrechnen kann? Ich habe ja kein Gewerbe und wenn ich versuche in meiner normalen Steuererklärung Technik für ContentCreator Zeugs anzusetzen, dann werden die sicherlich komische Fragen stellen, oder?
Da geht es erst mal um Umsatz und nicht um Gewinn. Ausgaben für Equipment, etc. kommen erst ins Spiel, wenn du dann tatsächlich Steuern auf das verdiente Geld zahlst, weil du diese Ausgaben dann ggf. von der Steuer abziehen kannst. Davor spielt es nur eine Rolle, wie viel du mit dem Hobby verdienst und nicht, wie viel du dafür ausgibst.
 
Wovon willst du das den absetzen, wenn du mit den Einkuenften garkeine Steuern zahlst?

Das ist zumindest mein Laienempfinden dazu. Zugegeben, echtes Steuerrecht kann natuerlich ganz anders sein ;)
 
Ich bin auch kein Steuerexperte, aber grundsätzlich ist es erstmal so, dass die Steuerpflicht nicht pro Einkommensquelle extra gezählt wird, sondern das Einkommen der Person aus allen Einkommensarten zusammengerechnet wird. Wenn du in deinem normalen Angestelltenverhältnis steuerpflichtig bist, bist du steuerpf.lichtig und zu deinem Jahreseinkommen X aus der Angestelltentätigkeit kommen jetzt selbstständige Einkünfte aus deinem Content-Creator-Leben hinzu. Sobald du solche Einnahmequellen schaffst, musst du auch eine Steuernummer für selbstständige Einkünfte beim Finanzamt beantragen. Steuerpflichtig bist du erst ab derzeit knapp über 10.000 Euro im Jahr, die 410 Euro spielen nur eine Frage bei der Steuervorauszahlung, weil bei abhängig Beschäftigten (richtigen Angestellten) ab da Steuern vom AG vorgeleistet werden, die du nach Steuererklärung vom Staat wieder zurückbezahlt bekommst.

Und solbald du einmal selbstständige Einkünfte gemeldet hast, bist du verpflichtet auch für alle folgenden Jahren immer eine Steuererklärung abzugeben - denn du musst deine selbstständigen Einkünfte erklären, selbst wenn die ein einem Jahr mal 0 sein sollten.

Ich kenne die Verträge von Youtube, Insta und Co. nicht, gehe aber mal davon aus, dass das als Honorarleistung läuft. Wenn du vortaussichtlich mit den Gesamteinnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit unter - vor Corona warens 15.000 € im Jahr, ich glaube jetzt sind irgendwas um die 20.000 - bleibst, kannst (und solltest du) beim Beantragen der Steuernummer eine Freistellung von der Umsatzsteuerpflicht beantragen (gibt ein Feld im Antragsformular dafür). Sonst müsstest du auf jeder Rechnung an Youtube und Insta und Co. Mehrwertsteuer ausweisen und weiol die Gig-Economy sind, werden sie dazu sagen, das sei falsch und du musst denen das einfach machen, die könnten schließlich nicht wissen, was in welchen Ländern für Gesetze gelten (gibt US-Unternehmen, die verhalten sich so - ob Google und Facebook das auch machen, weiß ich nicht).

P.S.
Und für die Buchhaltung entweder von jeder Rechnung eine Kopie ausdrucken oder ein Abo für eine GoBD konforme Buchhaltungssoftware abschließen, sowie die Kontoauszüge vom Geschäftskonto - wo Google und Facebook das Geld hinüberweisen - nicht mehr 2 sondern 10 Jahre aufheben.

P.P.S.
Die 420 € spielen auch bei der Frage nach Sozialversicherungsbeiträgen eine Rolle. Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sind aber zwei völlig verschiedene Dinge.
 
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Ach du heilige Sch****….

Ich will doch kein Unternehmer werden, sondern einfach im Idealfall die Anschaffungen refinanzieren und wenn es gut läuft ein langes Hotelwochenende mit der Familie an der Ostsee verbringen…

Danke auf jeden Fall für deine ausführliche Antwort.

Also einfach auf mein Angestelleneinkommen oben drauf schlagen und den persönlichen Steuersatz abführen geht anscheinend nicht… :-(


Ich will es ja korrekt versteuern, aber wenn der Aufwand so enorm ist, wird das spannend.
 
Die Einnahmen sind halt selbstständige Einnahmen und müssen auf Anlage S eingetragen werden. Steuerprogramme helfen dir dabei. Aber Augen auf beim Steuerprogrammkauf, weil die meisten günstigen, hinterhergeworfenen Eintragungen in Anlage S nicht zulassen. Lohnsteuerkompakt.de unterstützt Anlage S, bei QuickSteuer und WiSo musst du in den Beschreibungen der Version gucken, ob selbstständige Einkünfte unterstützt werden, der Steuerfuchs (günstigster Helfer) unterstützt Anlage S ausdrücklich nicht. (kostenlos die PDFs ausfüllen und direkt bei Elster einschicken geht natürlich immer, setzt aber mehr Durchblick voraus, als ich habe)

Einen Fallstrick habe ich noch vergessen: Steuererklärungen mit selbstständigen Einkünften müssen zwingend elektronisch mit Elster abgegeben werden. Falls du also kein aktuelles Elster-Zertiffikat mit dir noch bekanntem Passwort hast, beantrage das am besten gleich, weil die Zustellung mehrere Wochen dauert.

Viele deutsche beantragen die Steuernummer für selbstsändige nicht vorher, ich weiß nicht wie das FA dann reagiert, falls es dann doch mal menschlich prüft. Ich hatte das aber mal in einer Honorarschulung, dass und wie ich das zu beantragen hatte. Ich kann heute abend mal gucken, ob ich die Einweisung von dem Auftraggeber noch finde, der mir das damals beigebracht hat.

P.S.
Die Papierbuchführung ist ja noch erlaubt, deswegen verzichte ich bei meinen Honorareinkünften auch auf das Abo für Digitale Buchführung mit GoBD-Zertifikat und drucke alles mit Datum aus und unterschreibe beim Datum. Abo lohnt sich für dich sicher nicht. Das billigste wäre sevDesk Basis für 8 Euro monatlich. Aber falls du den Drucker schon aus deinem Haushalt abgeschafft haben solltest: Leg dir ruhig einen Schwarz-Weiß-Laserdrucker zu. Laser und Schwarz-Weiß ist immer günstiger, weil die "teure" Tonerkassette bei Nichtbenutzung ewig hält, bei seltener Benutzung ettliche Jahre, wo dir ein Tintenstrahler zehnmal den Dienst wegen angeblich verklebter, auszuwechselnder Tintenstrahlköpfe verweigert. Und ein Laserdrucker ist garantiert "dokumentecht", ein Tintenstrahler nciht unbedingt. Deine Ausdrucke sollen dokumentecht sein.

P.P.S.
Um noch etwas positives zu schreiben: Da du die Kamera eindeutig für die Einkünfte brauchst, ist die auch vermutlich eindeutig eine "Betriebsausgabe" in deiner Einkommen-Überschuss-Rechnung. AFAIR gilt das auch für den Computer, an dem du die Sachen bearbeitest. ;)
 
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Ich nutze seit Jahren das Wiso Steuerprogramm für unseren Haushalt. Da schaue ich mal nach und das gibt auch immer zu allem umfangreiche Erklärungen.

Elster ist vorhanden, wir rufen sowohl die Dokumente (Lohnsteuer usw) online ab, das Programm trägt sie ein und wir schicken alles digital zum FA.

Einsatzbereiter Drucker ist ebenfalls vorhanden, der Canon MFP läuft seit Jahren mit den billigsten Nachfüllpatronen.

Vielen Dank für deine umfangreichen Antworten.

Mir fällt gerade ein das ich mal selber auf YouTube usw. suchen sollte, bestimmt hat dazu mal jemand ein Video mit seiner Erfahrung als Einsteiger gemacht.
 
MountWalker schrieb:
Einen Fallstrick habe ich noch vergessen: Steuererklärungen mit selbstständigen Einkünften müssen zwingend elektronisch mit Elster abgegeben werden. Falls du also kein aktuelles Elster-Zertiffikat mit dir noch bekanntem Passwort hast, beantrage das am besten gleich, weil die Zustellung mehrere Wochen dauert.
Das stimmt so nicht ganz, sie müssen zwingend elektronisch abgegeben werden, aber nicht mit Elster. Man kann jede Steuersoftware nutzen, die die Möglichkeit bietet, Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit mit anzugeben. Das kann z.B. WISO in den meisten Versionen der Smartsteuer. Damit mache ich das seit Jahren, weil ich meine EÜR importieren kann, spart viel Zeit.

Zum Thread, ich bin auch inzwischen wieder Vollzeit Angestellter und nur noch nebenbei Selbständig als Händler. Habe ähnliche Nebeneinkünfte wie du. Ich muss die definitiv bei meiner Steuererklärung angeben und die werden Mitversteuert. Sprich werden auf mein Einkommen angerechnet. Dadurch muss man sich auch gut überlegen, ob sich eine Selbständigkeit nebenbei lohnt.

Für meine Begriffe ist das aber eine selbständige Tätigkeit bei den Einkünften, die du auch bei der Steuererklärung mit angeben musst. Ich würde mich da aber nicht auf ein Youtube Video oder Postings im Internet verlassen. Entweder man ruft mal beim Finanzamt an, die sind meistens da schon bemüht und hilfsbereit. Allerdings kann man damit natürlich schlafende Hunde wecken. Besser wäre ein Termin bei einem Steuerberater.
 
nebulein schrieb:
Das stimmt so nicht ganz, sie müssen zwingend elektronisch abgegeben werden, aber nicht mit Elster. [...]
Jein, es stimmt so ganz, weil die ganzen Steuerprogramme genau die elektronische Abgabe "bei Elster" machen. :p Das Finanzamt hat nur einen einzigen digitalen Server für die Entgegennahme von Steuererklärungen und der heißt Elster und bei dem meldet man sich mit seinem Elster-Zertifikat an oder alternativ erteilt man persönlich im Elster-Portal seiner Steuersoftware eine Generalvollmacht, für deren Freischaltung man aber auch sein Elster-Zertifiakt braucht. ;)

Was halt nicht (mehr! seit 2 Jahren) geht, ist eine Steuersoftware benutzen, um einen Ausdruck zu generieren und diesen Ausdruck beim Finanzamt in den Briefkasten zu werfen.
_______________________

Ich hab den genauen Kopf des Formulars nicht gefunden, unterscheidet sich ggf. von Bundesland zu Bundesland, aber es heißt "Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung":

Zeile 3: Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschatlichen Tätigkeit oder einer Vermietungstätigkeit
(ankreuzen)
... ... ... viel selbsterklärendes ... ... ...
dann folgendes ankreuzen:
7.3 Kleinunternehmer-Regelung
Zeile 136: Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Geaamtumsatz wird die Grenze von (wasimmer hier mittlerweile als Zahl steht) voraussichtlich nicht überschreiten. Es wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) in Anspruch genommen.
In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Wenn das Finanzamt deine Steuernummer dann dafür freischaltet, schreibst du auf jede deiner Rechnungen irgendwo unter die Kostenauflistung oder den Rechnungsbetrag: "Nach § 19 Abs. 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit". Die Auftraggeber haben tatsächlich ein Recht darauf, das zu wissen.

P.S.
Der Freischaltungsprozess für selbstständige Einkünfte hat den Hintergrund, dass das Finanzamt unter bestimmten Umständen bestimmten Personen diese verweigern darf. Ich nehme mal an, da gehts um Geldwäschedelikte.
 
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brenner schrieb:
Ach du heilige Sch****….

Ich will doch kein Unternehmer werden, sondern einfach im Idealfall die Anschaffungen refinanzieren und wenn es gut läuft ein langes Hotelwochenende mit der Familie an der Ostsee verbringen…

Danke auf jeden Fall für deine ausführliche Antwort.

Also einfach auf mein Angestelleneinkommen oben drauf schlagen und den persönlichen Steuersatz abführen geht anscheinend nicht… :-(


Ich will es ja korrekt versteuern, aber wenn der Aufwand so enorm ist, wird das spannend.
Wenn es ein Hobby ist, gibt es doch bestimmt einen Weg die monetarisierung abzuschalten. Falls es doch mehr als Hobby ist: was ist das Problem es als Kleingewerbe laufen zu lassen? Was du hören möchtest ist, das du Kohle voll behalten und jeden Kram voll von deiner Steuer absetzen kannst. Das geht natürlich Gott sei Dank nicht, denn ich möchte dir nicht dein privates Tech Equipment mitfinanzieren..ich vermute, dass es jedem anderen Steuerzahler auch so geht wie mir ;)
 
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Was stimmt denn mit dir nicht?

Ich frage hier wie man das Ganze sauber und rechtskonform abwickeln kann, bekomme sehr gute Antworten und dann kommt auf einmal so ein dummer Beitrag aus dem nichts….
 
brenner schrieb:
Ich frage hier wie man das Ganze sauber und rechtskonform abwickeln kann
Naja, dein Eingangspost las sich für mich auch eher so - "Ich möchte keine Steuern auf das Geld zahlen, welches ich mit Youtube verdiene, aber das Zeug, was ich dafür anschaffe, würde ich gerne von der Steuer absetzen" -

Auch bei Hobbies/Liebhaberei mit Einnahmen empfehle ich die Einnahmen und Ausgaben wenigstens abzuheften. (für jedes Jahr alle Einnahmen und Ausgaben in einen Ordner heften sind ggf. 15min Arbeit/Monat). Auch wenn du da keine Steuern zahlen musst, weißt du nie, wann mal das Finanzamt klingelt und dann solltest du die Gewinnabsichten wiederlegen können. Zudem solltest du auch selber grob die Übersicht behalten. Abseits davon ist dass dann auch nicht mehr viel Mehraufwand diese Beträge in eine Steuersoftware einzutragen und damit dann die Steuererklärung zu machen.

Das ist ggf. etwas wovor du dich aufs erste scheust, weil man da erst mal reinkommen muss, aber wenn du auch nur einen Selbstständigen im Bekanntenkreis hast, kann der dir da ggf. auch ein bisschen helfen.
 
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Ich habe jetzt einen zusätzlichen Reiter in unser "Haushaltsexcel" eingefügt und sämtliche Einnahmen wie Ausgaben dokumentiert. Momentan habe ich mehr Ausgaben als Einnahmen, aber in 2-3 Monaten sollte sich da drehen.
Die Rechnungen (pdfs) der Ausgaben habe ich fein säuberlich abgelegt. Nur bei den Einnahmen habe ich quasi keine Rechnung oder ähnliches. Amazon und YouTube überweisen automatisch monatlich. Bei den anderen muss man es anfordern, bekommt dann aber auch kein Dokument dazu geliefert.

Was jetzt noch fehlt sind die Verrechnungen/Auflistungen von "Dingen" die man von Herstellern kostenlos zugeschickt bekommt zum testen und behalten darf. Ich meine da auch schon was gelesen zu haben das man die "normalen" Wert (z.B Shoppreis) irgendwie annehmen muss und die Steuern darauf abführen muss.
 
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