email-Besitzer auffindbar?

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Ulmer

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Leute, erlaubt mir bitte hier eine ziemlich brisante Frage...
gleich vorab: ich weiss, ich bin nicht im Recht! Aber naja...
also, vor einiger Zeit buchte ich die Teilnahme an einem Webinar im Internet. Dies habe ich von dem ArbeitsPC gemacht und die ganze Buchung war online, da musste man personale daten eingeben und mail-Adresse, die wurde auch zum Abschluß der Buchung von mir bestätigt.
Ich habe nicht teilgenommen und die Teilnahme nicht abgesagt. Nach paar Wochen kam die Mahnung, erst per email. Dann hat sich die sache richtig hoch geschauckelt und ich wurde von Inkasso angeschrieben, dies war dann mit einem Brief nachhause.
Ja, ich weiss, es war dumm. Jetzt habe ich Mahnbescheid vom Amtsgericht und ich bin echt verzweifelt.
Jetzt zu der Frage. was hat denn der Verkäufer, bzw. Antragsteller eigentlich gegen mich? Ich habe nur meine private mail Adresse angegeben, die ich sonst nur privat nutze. Ja, meine Anschrift ist auch ihm bekannt, habe ich selbst bei der Anmeldung angegeben. Sonst nichts. Theoretisch kann jeder diese Information angeben.
Noch mal, ich weiss ich verhalte mich äusserst assozial und fühle mich sehr schlecht. Aber ich ahbe eigentlich keinen so echt massiven Schaden mit meiner Nichtteilnahme angetan und habe wirklich null Lust jetzt auch noch Geld zu zahlen.
Vielen Dank für verständnis und Eure Antworten.
 
Du hast das Seminar gebucht und bist deiner vetraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, das Seminar zu bezahlen. Du hast die Angaben gemacht und hast diese zusätzlich noch per Email bestätigt. Zahl es einfach und dann ist ruhe.
 
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Bei manchen Zeitgenossen muss man sich echt fragen, was in der Kindheit wohl schief gelaufen ist. Wenn du übrigens nicht auf deinen Mahnbescheid reagierst, geht es ohne über "Los" zu gehen direkt zum Gericht. Das einfachste ist es, es einfach zu zahlen, dann hast du bisher nur Inkasso Gebühren, sowie die Kosten des Mahnbescheids zu tragen. Danach kommen noch Gerichts und Anwaltskosten auf dich zu.... Da du aus der Nummer in keinem Fall raus kommst, Zahl besser jetzt :)
 
Ulmer schrieb:
Jetzt habe ich Mahnbescheid vom Amtsgericht und ich bin echt verzweifelt.
Da braucht man nicht verzweifelt sein, sondern Du musst angemessen reagieren. Reagierst Du nicht, kommt der Gerichtsvollzieher, das ist nunmal so und die Kosten werden steigen.

Du hast zwei Möglichkeiten:

1. Ist das ganze berechtigt, bezahl Deine Schuld.
2. Ist das ganze unberechtigt, musst Du Widerspruch oder Einspruch einlegen!

Cu
redjack
 
Um welche Summen geht es denn?
Bzw. was willst du von uns hören?
Das dir nichts passieren kann? Können wir dir nicht sagen.
Du willst was rechtssicheres? Dann geh zum Anwalt!
 
#Nilson, es handelt sich um 400 EUR. Klar erwarte ich hier keine Beruhigungs-Spüche. Ehe geht es mir darum, in wieweit ist es möglich zu beweisen, dass es ich war. Es gibt keine Unterschrift, lediglich nur meine Anfrage und mail-Adresse.
Ergänzung ()

Andy4 schrieb:
Du hast das Seminar gebucht und bist deiner vetraglichen Verpflichtung nicht nachgekommen, das Seminar zu bezahlen. Du hast die Angaben gemacht und hast diese zusätzlich noch per Email bestätigt. Zahl es einfach und dann ist ruhe.
Andy4, ich weiss. und ich habe zugegeben, dass ich das bedaure! Jetzt brauch ich die Lösung, wie ich aus der Sache möglichst ohne finanzielle Verluste rauskomme
 
Ulmer schrieb:
#Nilson, es handelt sich um 400 EUR. Klar erwarte ich hier keine Beruhigungs-Spüche. Ehe geht es mir darum, in wieweit ist es möglich zu beweisen, dass es ich war. Es gibt keine Unterschrift, lediglich nur meine Anfrage und mail-Adresse.
Ergänzung ()


Andy4, ich weiss. und ich habe zugegeben, dass ich das bedaure! Jetzt brauch ich die Lösung, wie ich aus der Sache möglichst ohne finanzielle Verluste rauskomme
Jetzt bezahlen. Die Verluste werden ab jetzt nur noch größer
 
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Ich frage mich gerade, was du jetzt eigentlich hören möchtest? Du suchst gerade wehement die Schuld bei jemand anderem und gestehst dir nicht ein, dass es alles deine eigene Schuld ist.
 
Du hast das über den Computer deines Arbeitgeber gebucht?
1) Ist private Nutzung erlaubt?
2) Willst du, dass dein Arbeitgeber in die Ermittlungen hineingezogen wird?
 
Andy4 schrieb:
Ich frage mich gerade, was du jetzt eigentlich hören möchtest? Du suchst gerade wehement die Schuld bei jemand anderem und gestehst dir nicht ein, dass es alles deine eigene Schuld ist.
kannst du lesen? Ich habe ganz oben geschrieben, dass ich nicht im Recht bin. Ich möchte jetzt wissen, ist es nur heiße Lüft und sie beweisen es nie, oder es ist wirklich leicht zu verfolgen und die Anfrage mit mir zu verbinden?
 
Ulmer schrieb:
Jetzt brauch ich die Lösung, wie ich aus der Sache möglichst ohne finanzielle Verluste rauskomme
Das wird nicht mehr möglich sein. Die Fakten sprechen nunmal dafür, das Du die 400 Euro Zahlen musst.

Ulmer schrieb:
Ehe geht es mir darum, in wieweit ist es möglich zu beweisen, dass es ich war. Es gibt keine Unterschrift, lediglich nur meine Anfrage und mail-Adresse.
Das ist nicht ganz richtig........

Ulmer schrieb:
die wurde auch zum Abschluß der Buchung von mir bestätigt.
Das ist zwar keine Unterschrift, zählt aber genauso.

CU
redjack
 
Idon schrieb:
Du hast das über den Computer deines Arbeitgeber gebucht?
1) Ist private Nutzung erlaubt?
2) Willst du, dass dein Arbeitgeber in die Ermittlungen hineingezogen wird?
1) ja, ist erlaubt
2) nein, will ich nicht
 
Fakt ist einfach, du hast dieses Seminar gebucht, du hast es nicht abgesagt und musst jetzt für diese Geschichte aufkommen, daran führt kein Weg vorbei.
 
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Du hast schon ein Mahnschreiben von einem Inkassobüro bekommen, du hast per Email bestätigt, dass du diese Angaben gemacht hast. Damit sind alle Beweise erbracht. Zahl es und zieh deine Lehren draus. Tut mir Leid.
 
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Wenn du einen Mahnbescheid vom Gericht bekommen hast, dann ist ja deine Identität bekannt.
Per Mail wirst du ihn sicher nicht bekommen haben.
 
Anhand einer Mailadresse kann man ohne polizeilicher Mitarbeit keinen ermitteln. Aber, man wird Dich ermitteln. Und wenn der Aufwand dafür hoch ist, kann der uU auch auf Deine Rechnung landen.

Und was wir uns alle Fragen. Du hast einen Mahnbescheid vom Gericht erhalten. Was genau soll man da noch ermitteln. Du bist bekannt.
 
Ulmer schrieb:
Ich möchte jetzt wissen, ist es nur heiße Lüft und sie beweisen es nie, oder es ist wirklich leicht zu verfolgen und die Anfrage mit mir zu verbinden?
Geh zu einem Anwalt, der kann dir das genau beantworten.
 
Der TE hat seinen Namen und seine Adresse angegeben, somit muss gar nichts ermittelt werden.
 
Ulmer schrieb:
kannst du lesen? Ich habe ganz oben geschrieben, dass ich nicht im Recht bin. Ich möchte jetzt wissen, ist es nur heiße Lüft und sie beweisen es nie, oder es ist wirklich leicht zu verfolgen und die Anfrage mit mir zu verbinden?
Es ist alles andere als heiße Luft, deine Adresse ist bekannt, die Buchung war von dir bestätigt, du hast ein Mahnschreiben, das Inkasso-Büro ist dran.
 
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