Bolder
Lt. Commander
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Das kommt auf die Ausgestaltung deiner Vollmacht an.tstorm schrieb:- Bin ich eigentlich persönlich haftbar in allen Belangen, die den Verkauf betreffen, wenn ich nur in Vollmacht das Eigentum eines Anderen verkaufe? In dem Falle wäre es ja wirtschaftlich äußerst riskant überhaupt solche Aufgaben und Verpflichtungen (obwohl es ja freiwillig ist) zu übernehmen, es gibt immer mal Fettnäpfchen in die man aus Unwissenheit treten kann. (*)
Wegen Deiner Fragen zur Vollmacht kannst Du Dich entweder beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) oder bei der Betreuungstelle Deiner Kommune beraten lassen.
(*) Eine Frage die vorher geklärt werden sollte)
Wegen der Kostenübernahme für den Energieausweis wäre zuerst zu klären, ob dieser in Deinem konkreten Fall gesetzlich zwingend erforderlich ist. Wenn ja, gibt es dann die Möglichkeit des "beiderseitigen Verzichts" im Notarvertrag? Oder ist die notariell geregelte Kostenübernahme durch den Käufer vereinbar.