Energieausweis beim Hausverkauf

tstorm schrieb:
- Bin ich eigentlich persönlich haftbar in allen Belangen, die den Verkauf betreffen, wenn ich nur in Vollmacht das Eigentum eines Anderen verkaufe? In dem Falle wäre es ja wirtschaftlich äußerst riskant überhaupt solche Aufgaben und Verpflichtungen (obwohl es ja freiwillig ist) zu übernehmen, es gibt immer mal Fettnäpfchen in die man aus Unwissenheit treten kann. (*)
Das kommt auf die Ausgestaltung deiner Vollmacht an.
Wegen Deiner Fragen zur Vollmacht kannst Du Dich entweder beim örtlich zuständigen Amtsgericht (Betreuungsgericht) oder bei der Betreuungstelle Deiner Kommune beraten lassen.
(*) Eine Frage die vorher geklärt werden sollte)

Wegen der Kostenübernahme für den Energieausweis wäre zuerst zu klären, ob dieser in Deinem konkreten Fall gesetzlich zwingend erforderlich ist. Wenn ja, gibt es dann die Möglichkeit des "beiderseitigen Verzichts" im Notarvertrag? Oder ist die notariell geregelte Kostenübernahme durch den Käufer vereinbar.
 
Idon schrieb:
Und warum sollte der Käufer sowas unterschreiben?
deswegen
TE im Eigangspost schrieb:
Er möchte von mir keinen Energieausweis haben und ist der Auffassung, dass bei einem Sanierungsobjekt kein Energieausweis notwendig ist.
und weil er ein rational denkender Mensch ist, der auf völlig unnötige Ausgaben (auch Anderer) gerne verzichtet, weil
Der Käufer, mit dem ich mir bereits einig bin wird das Haus komplett entkernen und modernisieren / sanieren.

Es ist ja alles viel schlimmer. Der Gesetzgeber verlangt jetzt, dass der Käufer und auch jeder Altbesitzer nach Vornahme von wesentlichen Baumaßnahmen einen neuen teuren Energieausweis ausstellen lässt.
Übrigens ist die Grenze Bedarfs-/Verbrauchsausweis nicht wie von mir geschrieben 2 WE sondern 4 WE. Erst ab einem 5-FH darf man den deutlich billigeren Verbrauchsausweis ausstellen lassen.

Zum Glück ist mir in der Praxis kein einziger Fall von Bußgeld in dieser Sache bekannt geworden.
Am Anfang waren die Energieausweise noch relativ preiswert zu haben.
Deren Preise haben sich in den letzten 3-4 Jahren aber vervielfacht.

Der gleiche Schwachsinn wie die neuen monatlichen kostenpflichtigen Verbrauchsübermittlungen, Funkableser usw., welche das Wohnen immer mehr verteuern, weil die Mieter, die zu faul sind ihre Zähler selber jeden Monat abzulesen, bestimmt jeden Monat sich ins Internet einloggen und die Daten abrufen, vergleichen usw. :(

Der mündige Bürger kann meiner Meinung nach sich nur aktiv dagegen wehren, in dem er soweit es geht, sich diesen Zwang versucht zu entziehen und aktiv torpediert.
 
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@Bolder
Meine Vollmacht ist allumfassend und stellt das maximal rechtlich mögliche dar.

Aber diesen Nebenschauplatz möchte ich hier nicht fortführen, das bespreche ich mal mit dem Anwalt.


Ich melde mich wieder wenn ich mehr weiß zum Ausweis und sich der Verein vielleicht mal gemeldet hat.

Bleibe natürlich auch zwischendurch aktiv im Thread.
 
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Vor 4 Jahren 2 Häuser gekauft, ohne Energieausweis, gibt im Vertrag einen passus das man drauf verzichtet.

Jetzt verkaufe ich gerade wieder eines der Häuser, marklerin meinte braucht man nicht unbedingt einen Energieausweis lässt sich im Notarvertrag ausschließen.

Energieausweis sind wieso komplett nutzlos. Da man diese nach dem realen Verbrauch erstellen lassen kann und man das massiv durch das Heizverhalten beeinflussen kann.
 
Laut Google:
1661243118527.png



Der Verein hat sich gestern bereits bei mir gemeldet. Ich habe jetzt nochmal einige Rückfragen gestellt, da ich im ersten Moment das Gefühl habe, dass man mir evtl. etwas andrehen möchte, was ich nicht benötige (die haben mir einen Beratervertrag für eine Sanierungsplanung zugesendet).
 
Moin,
Du brauchst mind. einen Verbrauchsorientierten Energieausweis.

Kostenpunkt sind hier ca. 120€.

Benötigt werden für diesen Energieausweis die Verbräuche von 3 Jahren, wobei der älteste Verbrauch nicht älter 5 Jahre sein darf.

Dazu noch einige Fotos und fertig....

Ohne Energiekennwert darf der Makler auch keine Anzeige schalten.

MfG
 
Hallo,

es muss keine Anzeige geschaltet werden, das Haus ist im Prinzip schon verkauft - und ich habe es auch nie zum Verkauf angeboten sondern es haben sich div. Interessenten, die gerne in diese Wohngegend rein möchten bei mir gemeldet und angefragt, ob ich es verkaufe. Wir könnten den fertigen Kaufvertrag jederzeit beim Notar unterschreiben und dann ist es verkauft - es fehlt mir lediglich noch der Energieausweis wie erwähnt. Ich könnte ihn zwar weg lassen, habe aber dann das Strafrisiko im Nachhinein, daher kommt es für mich nicht in Frage.

Für 120€ finde ich nur Onlineportale bei denen man alle Daten selbst angeben muss. Das habe ich bereits versucht, ist aber auch nicht ganz ohne, z.B. muss man die ganzen Wandstärken etc. angeben, wie die Wände aufgebaut sind und wann z.B. die Fenster rein kamen etc. und das ist mir alles nicht bekannt.

Oder gibt es irgendwo die Möglichkeit wirklich nur die letzten 3 Abrechnungen und Fotos einzureichen und damit den Ausweis zu erhalten?
 
Ich habe mal bei techem den Energieausweis betreut und Energieausweise ausgestellt.

Die Fragen einfach nach Besten Wissen beantworten.

Das Baujahr der Fenster, da nimmt man einen Mittelwert weil in der Regel nicht alle Fenster gleichzeitig getauscht wurden.

Kannst Dir auch einen Energieberater vor Ort suchen, hier entstehen natürlich ganz andere Kosten.

Unter www.gih.de findest Du Energieberater vor Ort.

Hier mal ein Link zur Kontaktaufnahme techem

https://www.techem.com/de/de/info-und-service/kontakt/kontaktformular-neukunden?thema=Energieausweis

MfG
Ergänzung ()

Kannst Du mir evtl. ein paar grundlegende Fragen beantworten?

Baujahr des Gebäudes

Das Jahr der Modernisierung an Fenster, Fassade, Dach, mögliche Dämmung der Kellerdecke.

MfG
 
Zuletzt bearbeitet:
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Ich schicke dir die Daten per PN.
 
In der Regel gibst du dem Unternehmen, welches den Ausweis erstellt den Bauplan des Gebäudes sowie die zusätzlichen Daten die du genannt hast.

Auch etwaige Dämmmaterialen und Stärken werden benötigt. Unter Umständen eine Besichtigung vor Ort, wenn es nicht eindeutig auf Plänen und Angaben ersichtlich ist.
 
Hallo,

ich habe jetzt alle vor Ort und in der Nähe geführten Dienstleister kontaktiert. Entweder sie sind dauerhaft nicht erreichbar, auf Monate ausgebucht oder nehmen solche Standardaufträge nicht an.

Die Baupläne liegen mir nicht vor, dass ich diese auftreiben kann halte ich für unwahrscheinlich. Die Fragen in den Onlineportalen kann ich definitiv nicht beantworten, dafür müsste ich ja in jede Wand eine Kernbohrung setzen oder so und in vielen Fällen kenne ich den Unterschied der Materialien die man auswählen muss nicht einmal.

Es ist nervig, ich suche lieber mal den Passierschein A38, damit komme ich vielleicht weiter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Bauplan muss in der Regel bei der zuständigen Baubehörde aufliegen. Den zu beschaffen, sollte kein Problem sein (außer das Haus ist 200 Jahre alt).
Wenn das Haus saniert werden soll und es keinen Grundrissplan gibt, muss sowieso ein neuer gezeichnet werden - das könnte man auch vorher machen.
 
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So, nun konnte ich doch noch einen Dienstleister finden, der mir den Ausweis erstellen möchte. Nächste Woche geht's los.
 
Kostenpunkt?

Vergiss den Schwachsinn vom consul75.
Wer schon nicht weis, das der verbrauchsorientierte Ausweis für ein Haus wie Deines nicht erlaubt ist ...
 
Kommt auf das Baujahr des Hauses an. Erst ab einem gewissen Jahr ist dieser gültig
 
Baujahr spielt keine Rolle wenn entsprechende Modernisierungen durchgeführt wurden.

MfG
 
EIN BEDARFSAUSWEIS MUSS ERSTELLT WERDEN, WENN:
Das Gebäude älter als Baujahr 1978 (Ausnahme: Das Gebäude hat mehr als 4 Wohneinheiten, in diesem Fall darf auch ein Verbrauchsausweis erstellt werden)
Das Gebäude ein Neubau ist

EIN VERBRAUCHSAUSWEIS KANN ERSTELLT WERDEN, WENN
Das Gebäude ist jünger als Baujahr 1977
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, das älter als Baujahr 1978 ist, aber 5 oder mehr Wohneinheiten bietet
Wenn das Gebäude älter als Baujahr 1978, es aber zwischenzeitlich nach der Wärmeschutzverordnung (WSV) saniert wurde.

Solange es kein Neubau ist würde ich als Käufer immer einen Bedarfsausweis fordern. Wenn der VK oder Makler meint es nicht nachreichen zu müssen, sollen sie sich wen anderes suchen. Die WSV bringt nämlich keine großen Sprünge
 
Als Käufer kannst Du gar nichts fordern.

Wenn der Verkäufer nur den "einfachen" Energieausweis hat kannst Du Dir den Bedarfsausweis auf Deine Kosten erstellen lassen.

Klar ist natürlich auch, dass der einfache verbrauchsorientierte Energieausweis null Aussagekraft hat.

MfG
 
hallo7 schrieb:
Der Bauplan muss in der Regel bei der zuständigen Baubehörde aufliegen. Den zu beschaffen, sollte kein Problem sein (außer das Haus ist 200 Jahre alt).
Wenn das Haus saniert werden soll und es keinen Grundrissplan gibt, muss sowieso ein neuer gezeichnet werden - das könnte man auch vorher machen.

Die Pläne bei der Baubehörde müssen nicht korrekt sein. Auch bei Häusern aus den 50ern und 60ern wurden immer wieder Fehler bei der Ablage gemacht.

Ein neuer Grundrissplan ist auch bei einer Kernsanierung nicht zwingend notwendig.
 
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