Energieausweis beim Hausverkauf

tstorm

Lt. Commander
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Hallo,

ich verkaufe gerade einen Altbau welcher Sanierungsbedürftig ist. Der Käufer, mit dem ich mir bereits einig bin wird das Haus komplett entkernen und modernisieren / sanieren.

Er möchte von mir keinen Energieausweis haben und ist der Auffassung, dass bei einem Sanierungsobjekt kein Energieausweis notwendig ist.

Mein Notar teilte mir mit, dass ihm hierzu keine rechtliche Ausnahme bekannt sei und empfiehlt mir, den Ausweis anfertigen zu lassen und zu übergeben.


Da für den Käufer als auch m.M.n. ein Energieausweis in diesem Falle eigentlich überflüssig ist, ich aber von Rechts wegen wohl dazu verpflichtet bin versuche ich jetzt natürlich so günstig wie möglich solch einen Ausweis erstellen zu lassen, dieser muss am Ende aber trotzdem rechtssicher sein (und sollte nicht mit viel Aufwand für mich selbst verbunden sein).

Was ist in diesem Falle von div. Onlineangeboten zu halten? Google sagt mir, dass es da viele schwarze Schafe gibt die einem ungültige Ausweise erstellen - das bringt mir natürlich nichts.

Habt ihr eine Empfehlung? Ich kenne vor Ort bisher noch niemanden, der solch einen Ausweis erstellen darf - fürchte aber, dass dies auch unnötig teuer werden würde.


Kurzer Hintergrund warum ich beim Ausweis so "geizig" bin;

- Ich verkaufe das Haus in Vollmacht für eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim zur Deckung der künftigen Kosten. Diese Person hat nun kein Eigenkapital mehr und ich bin nicht bereit, mein eigenes Geld dafür aufzuwenden! Und der Energieausweis möchte ja sofort gezahlt werden und nicht erst wenn das Geld für das Haus geflossen ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei Dir in der Gegend gibts keinen Energeiberater?
manche Energieversorger machen das auch.

Kannst Du die Kosten nicht vorstrecken und und das dann Dir erstatten lassen wenn die Imobilie verkauft wurde?
 
Hallo,

an einen "Energieberater" habe ich in diesem Zusammenhang bisher nicht gedacht - ich werde mich mal schlau machen.

Ja natürlich kann ich es vorstrecken und bei 100-300€ wäre ich dazu auch bereit, bei höheren Beträgen aber prinzipiell nicht (hat aber nichts mit der Pflegeperson zu tun für die ich das mache).

Bisher habe ich hier nur einen Sachverständigen gefunden der auf seiner Webseite für seinen Energieausweis wirbt und allein dafür, dass er einmal zum Beratungsgespräch (1,5 Std) auftaucht 375€ verlangt und dann jede Leistung (Thermografie, Begehung, ...) nochmal ganz ordentlich einzeln berechnet.
 
Notare haben nicht von allem so viel Ahnung wie sie glauben oder suggerieren.

Kenne mich bei Energieausweisen nicht aus etc. und auch nicht, ob hier zwingendes Recht herrscht, aber ich würde mich informieren was wirklich geschuldet ist, was sich wirksam im notariellen Kaufvertrag ausschließen lässt und was die Konsequenzen wären, würde ich nicht liefern und würde der Käufer doch entgegen der ursprünglichen Aussage etwas haben wollen.

Im Zweifel könnte ich danach immer noch einen Energieberater oder wen auch immer beauftragen.
 
Danke dir, ich habe gerade bzgl. eines Energieberaters gesucht und einen entsprechenden Verein in meiner Gegend gefunden und angeschrieben, diese thematisieren auf ihrer HP auch die Erstellung des Ausweises.

Ist es denn für den Verkauf egal ob ich einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis erstellen lasse?

SWU ist mir übrigens gänzlich unbekannt, ist meiner Region wahrscheinlich nicht aktiv.
Gerade der Aufwand wäre ja für mich auch das Thema, ich möchte das geringst Mögliche machen lassen, was rechtlich möglich ist. Leider kenne ich mich damit nicht aus, vielleicht meldet sich der Verein nächste Woche und kann mich erhellen.

Weiterhin bin ich hier für Ratschläge offen.
 
Die SWU war ja nur ein Beispiel und sollte dich auf eine weitere Suchmöglichkeiten bringen ;)
 
Danke :)
Ich warte mal 2-3 Tage ab, ob mir der Verein antwortet. Die haben sicherlich auch Kontakte falls sie nicht selber erstellen.
 
Falls du die Punkte in meinem Kommentar recherchierst, poste doch auch gerne das Ergebnis hier rein.
 
Also ich habe letztes Jahr hier in Baden-Württemberg den Verkauf des Wohnhauses meines Dads organisiert.
Ich habe mich betreffs Energieausweis, weil mich der Käufer darauf ansprach, erkundigt. Ein Energieausweis war nicht zwingend notwendig, daher haben ich keinen anfertigen lassen.

Beim Verkauf beim Notar gab es keinerlei Probleme diesbezüglich. Ich möchte betonen, dass es sich um kein Sanierungsprojekt handelte. Möglicherweise sieht es dann anders aus und man ist rechtlich dazu verpflichtet. Ich würde mich an neutraler kompetenter Stelle darüber erkundigen.
 
Hallo,

seit Mai 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, den Energieausweis unaufgefordert vorzuweisen. War dein Verkauf vielleicht vor dem Mai? Es können bis zu 15.000€ Strafe drohen, wenn der Käufer es im Nachgang anzeigt. Und wer kennt seinen Käufer schon so gut, dass man nach Übergabe jegliche Meinungsverschiedenheit ausschließen kann?

Meinem Notar ist es auch "egal" ob ich einen anfertigen lasse, er teilte mir nur mit, dass ihm keine Sonderregelung bekannt sei und er mir empfiehlt einen anfertigen zu lassen.


Aber aus der ganzen Geschichte ergibt sich eine für mich interessante Frage (die mit der Ausgangsfrage aber nichts zu tun hat), mit der ich auch mal meinen Anwalt / Notar konfrontieren werde:

- Bin ich eigentlich persönlich haftbar in allen Belangen, die den Verkauf betreffen, wenn ich nur in Vollmacht das Eigentum eines Anderen verkaufe? In dem Falle wäre es ja wirtschaftlich äußerst riskant überhaupt solche Aufgaben und Verpflichtungen (obwohl es ja freiwillig ist) zu übernehmen, es gibt immer mal Fettnäpfchen in die man aus Unwissenheit treten kann.

Letztlich hat der Bevollmächtigte ja persönlich überhaupt keine Vorteile aus diesen Vorgängen und investiert zusätzlich eine Menge Arbeit, Zeit und evtl. Stress. Wäre schon interessant, ob man dann auch noch sein eigenes Vermögen aufs Spiel setzt. Dann wäre es besser die Vollmacht abzulegen und einen gerichtlich gestellten Betreuer übernehmen zu lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
tstorm schrieb:
..... War dein Verkauf vielleicht vor dem Mai? ....
Nicht vielleicht, sondern definitiv. Ja, der Verkauf fand im Februar 2021 statt
 
Dann hattest du noch Glück diesbezüglich :-)
 
Ob Bedarfs- (1+2-FH) oder Verbrauchsausweis (3-FH+)ist abhängig von der Art des Hauses/Anzahl der Wohnungen. Bedarfsausweis ist sehr teuer, online immer noch billiger.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
 
Es ist ein Einfamilien-Reihen-Mittelhaus.

Wo kein Kläger, da kein Richter ist korrekt. Aber woher will ich wissen, ob dem Käufer in nem Jahr nicht ne Laus über die Leber läuft und er mir dann eins mitgeben will?
 
Lass Dir von ihm eine Verzichtserklärung unterschreiben oder eine Empfangsbestätigung für einen angeblich erhaltenen Energieausweis!
 
Hatte ich auch überlegt. Die Verzichtserklärung hilft ihm vermutlich nicht, weil es sich um Bußgeld handelt.

Und warum sollte der Käufer sowas unterschreiben?
 
ich meine ca. 300 Euro, bei einem Hausverkauf sind ziemlich egal (auch wenn ärgerlich), ich würde da nicht lange überlegen, mach's einfach, gib ihm den Ausweis und das war's, und Du brauchst nicht schweissgebadet jeden Anruf des Käufers, jeden Brief vom Amt und co. entgegenzunehmen
 
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Ich werde es ja auch machen lassen. Nur darf es gerne so günstig sein da ich wie es scheint die Kosten für etwas vorstrecken muss, was ich ehrenamtlich mache und von dem ich nichts habe außer Arbeit & Zeiteinsatz.

Und damit ich nachher nicht auch noch rechtlich zu belangen bin informiere ich mich hier dazu.
 
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