Energiewende in Deutschland - Geschwindigkeit - Kosten?

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Und wenn es dann um den großen Kostenpunkt Rückbau geht, meldet die Betreibergesellschaft Insolvenz an und der Staat hat bis auf das bisschen Einlagevermögen, die kompletten Kosten an der Backe.

Die Atomlobby hat das Prinzip des Gewinne Privatisieren und Risiken zu Sozialisieren perfektioniert.
 
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Hallo

Buttkiss schrieb:
die Befürworter hier im Thread sind in der Regel nicht die Betonköpfe.
Ich finde eher das die Befürworter die Betonköpfe sind oder wieso werden diejenigen die kein E-Auto wollen herablassend Betonköpfe genannt?
Das Ihr wieso auch immer E-Auto fahrt OK, aber lasst andere ohne herablassend zu werden Verbrenner fahren solange es gesetzlich erlaubt ist.

Autokiller677 schrieb:
Darf die Eigentümergemeinschaft nicht, schon seit Ende 2020 nicht mehr.
Genau genommen hat sie nicht mal mehr über Ja/Nein abzustimmen, sondern wenn überhaupt nur noch über das "Wie".

Von daher: Null und nichtig.
Eine Eigentümergemeinschaft kann die Finanzierung einer Ladesäule ablehnen die nur von einer Partei gewünscht wird.
Ein Eigentümer wollte das die Eigentümergemeinschaft eine Ladesäule bezahlt die er (zumindest bisher) als einziger nutzen würde.
Das hat die Eigentümergemeinschaft abgelehnt, er darf eine Ladesäule auf eigene Kosten installieren (Inkl. Rückbau bei Auszug), das war Ihm aber zu teuer.

Grüße Tomi
 
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Tomislav2007 schrieb:
aber lasst andere ohne herablassend zu werden Verbrenner fahren solange es gesetzlich erlaubt ist.
Man lässt sie ja fahren. Nur machen aber die Menschen die Probleme, die ihre Gefährte als eine Religion sehen und andere damit absichtlich krank machen, absichtlich belästigen und bewusst provozieren. Das muss eben auch klar benannt werden. Unabhängig der rechtlichen Lage :)

Tomislav2007 schrieb:
er darf eine Ladesäule auf eigene Kosten installieren (Inkl. Rückbau bei Auszug)
Warum tut man das?
 
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Dann hat die Eigentümergemeinschaft aber nicht das Installieren einer Ladesäule abgelehnt, wie Du es hier genannt hast:
Tomislav2007 schrieb:
Die 3 Vehikel stehen in einer Tiefgarage ohne Steckdose, wo vor kurzem die Eigentümergemeinschaft den Antrag einer Partei auf eine Ladesäule abgelehnt hat.
Es wurde also nur die Umlage der Kosten auf alle abgelehnt.
Tomislav2007 schrieb:
Das Ihr wieso auch immer E-Auto fahrt OK, aber lasst andere ohne herablassend zu werden Verbrenner fahren solange es gesetzlich erlaubt ist.
Du weißt genau, wie das mit den Betonköpfen gemeint ist. Es geht nicht darum, dass man jetzt keinen Verbrenner mehr fahren darf, sondern die ewig gleichen Argumente, dass E-Fahrzeuge angeblich völlig unbenutzbar seien.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Ich finde eher das die Befürworter die Betonköpfe sind oder wieso werden diejenigen die kein E-Auto wollen herablassend Betonköpfe genannt?
Das Ihr wieso auch immer E-Auto fahrt OK, aber lasst andere ohne herablassend zu werden Verbrenner fahren solange es gesetzlich erlaubt ist.
Betonköpfe sind diejenigen, die hier ständig versuchen das E-Auto mit immer den gleichen irrationalen Günden jegliche Alltagstauglichkeit abzusprechen und für andere Ansichten oder reale Erfahrungswerte absolut nicht empfänglich sind. Ob Du Dich davon angesprochen fühlst kannst du nur selbst entscheiden.
Nur darum geht es, von mir aus kannst Du Deinen 300Liter Monstertruck bis zum Friedhof fahren, interessiert mich nicht.
Tomislav2007 schrieb:
Das hat die Eigentümergemeinschaft abgelehnt, er darf eine Ladesäule auf eigene Kosten installieren (Inkl. Rückbau bei Auszug), das war Ihm aber zu teuer.
Warum sollte man die Ladeäule wieder rückbauen? Das steigert doch den Wert der Immobilie.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Eine Eigentümergemeinschaft kann die Finanzierung einer Ladesäule ablehnen die nur von einer Partei gewünscht wird.
Ein Eigentümer wollte das die Eigentümergemeinschaft eine Ladesäule bezahlt die er (zumindest bisher) als einziger nutzen würde.
Das hat die Eigentümergemeinschaft abgelehnt, er darf eine Ladesäule auf eigene Kosten installieren (Inkl. Rückbau bei Auszug), das war Ihm aber zu teuer.
Dann lag es aber nicht daran, dass es die Infrastruktur nicht gibt oder irgendwie blockiert wird, sondern dass man schlicht selbst nicht wollte. Da muss man sich dann vor allem an die eigene Nase packen.

Kann natürlich valide Gründe haben, aber wenn man die Wertsteigerung der Immobilie (der Stellplatz gehört ja wahrscheinlich mit zur Wohnung) berücksichtigt, sind die Kosten für eine Wallbox in den meisten Fällen eher gering.

Rückbau mag als Drohnung immer im Raum stehen, aber ich würde nicht davon ausgehen, dass das am Ende passiert. Wenn es der Eigentümergemeinschaft nur um die Kosten geht, gibt es ja keinen Grund für einen Rückbau. Die Box hängen zu lassen bei Auszug kostet die Eigentümergemeinschaft ja nix.
 
Schade, dass es dafür erst ein Studie braucht, aber gut, dass es sie gibt.

Ich hab mich da seit das vor Jahren langsam aufkam schon gefragt, wer diese Werbe-Lügen glauben soll.
Wenn sowas kommt, dann als resourcenintensiver Luxus von Wohlhabenden, die sonst auch heute schonmal mit dem Helikopter strecken fliegen, die der Rest eher auf der Straße zurücklegt.

Vom Lärm mal ganz abgesehen - so eine kleine Drohne hört man schon hunderte Meter weit, Flugtaxis wären da in Städten echt ein Gau.
 
Bohnenhans schrieb:
Ja klar kann man das auch ohne Ladestation auskommen aber der zeitliche Mehraufwand für kein Plus an Mobilität ist halt das Problem.

Welcher zeitliche Mehraufwand?
Ich hab, trotzdem ich Laternenparker bin, weniger "Stress" mit dem Laden als mitm Tanken eines Verbrenners.
Man muss sich einfach nur etwas umgewöhnen. Man fährt nicht extra zur Ladesäule wenn der Akku alle ist sondern stöpselt das Auto an, wenn man eh gerade einkaufen geht oder anderweitige Aktionen macht, wo ne Ladesäule verfügbar ist.
 
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Hallo

Reglohln schrieb:
Warum tut man das?
Buttkiss schrieb:
Warum sollte man die Ladeäule wieder rückbauen?
Wenn z.B. der Eigentümer die Wohnung (inkl. Stellplatz) verkauft und der neue potentielle Eigentümer nur Fahrrad fährt und keinen Bedarf an einer Ladestation hat.

Reglohln schrieb:
Nur machen aber die Menschen die Probleme, die ihre Gefährte als eine Religion sehen und andere damit absichtlich krank machen, absichtlich belästigen und bewusst provozieren.
Danke für das Beispiel eines Betonkopf Befürworters, was soll der Unsinn mit absichtlich belästigen und bewusst provozieren?
Verbrenner Autos werden von 85%+ der Bevölkerung gefahren, somit ist Verbrenner Auto fahren selbstverständlich/normal und keine Belästigung/Provokation.

Grüße Tomi
 
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Dann braucht er sie einfach nicht nutzen, der Stellplatz wird nicht durch Elektrosmog verunreinigt.
 
Autokiller677 schrieb:
Schade, dass es dafür erst ein Studie braucht, aber gut, dass es sie gibt.
https://www.br.de/nachrichten/bayer...terstuetzt-flugtaxi-hersteller-lilium,UNxaXyO

Er wird sie nicht lesen bzw verstehen.
Autokiller677 schrieb:
Ich hab mich da seit das vor Jahren langsam aufkam schon gefragt, wer diese Werbe-Lügen glauben soll.
Wenn sowas kommt, dann als resourcenintensiver Luxus von Wohlhabenden, die sonst auch heute schonmal mit dem Helikopter strecken fliegen, die der Rest eher auf der Straße zurücklegt.
Ja wird auch angesprochen.
Autokiller677 schrieb:
Vom Lärm mal ganz abgesehen - so eine kleine Drohne hört man schon hunderte Meter weit, Flugtaxis wären da in Städten echt ein Gau.
Ja man darf gespannt sein.
 
Tomislav2007 schrieb:
und der neue potentielle Eigentümer nur Fahrrad fährt und keinen Bedarf an einer Ladestation hat.
Der Verkauf der Immobilie ist das "Problem" der veräußernden Person. Darüber müssen sich die anderen keine Platte machen.

Das ist ein vorgeschobener Grund.
 
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Hallo

Reglohln schrieb:
Der Verkauf der Immobilie ist das "Problem" der veräußernden Person. Darüber müssen sich die anderen keine Platte machen.
Es ist toll wie gut du dich auskennst, es ist aber in diesem Fall anders als du denkst.
Die Wohnungen sind Eigentum und für die Tiefgaragenstellplätze gibt es nur ein Nutzungsrecht solange man Eigentümer der Wohnung ist.
Was in der Tiefgarage passiert entscheidet somit die Eigentümergemeinschaft und nicht ein einzelner Eigentümer (wie z.B. bei der Fassade).
Die Eigentümergemeinschaft darf zu Recht fordern das bei einem Verkauf der Wohnung der Stellplatz in den Ursprungszustand versetzt wird.

Grüße Tomi
 
Tomislav2007 schrieb:
Die Wohnungen sind Eigentum und für die Tiefgaragenstellplätze gibt es nur ein Nutzungsrecht solange man Eigentümer der Wohnung ist.
Ändert aber nix an folgendem:

Außerdem gibt es seit 2020 laut Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) das „Recht auf eine Wallbox“. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen eine Ladestation auf ihrem zur Wohnung gehörenden Stellplatz in der Tiefgarage installieren.


Du musst es halt nur selbst bezahlen.

Somit könntest du ja sogar die Wallbox (wenn es eine gute teure ist) bei Umzug mitnehmen. Nur die Leitungsinstallation muss halt dauerhaft bleiben und eigenständig bezahlt werden.
 
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Hallo

MrMorgan schrieb:
Außerdem gibt es seit 2020 laut Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz (WEMoG) das „Recht auf eine Wallbox“. Mieter und Wohnungseigentümer dürfen eine Ladestation auf ihrem zur Wohnung gehörenden Stellplatz in der Tiefgarage installieren.


Du musst es halt nur selbst bezahlen.
Danke, das hatten wir schon und...

Tomislav2007 schrieb:
Ein Eigentümer wollte das die Eigentümergemeinschaft eine Ladesäule bezahlt die er (zumindest bisher) als einziger nutzen würde.
Das hat die Eigentümergemeinschaft abgelehnt, er darf eine Ladesäule auf eigene Kosten installieren (Inkl. Rückbau bei Auszug), das war Ihm aber zu teuer.
...das weiß ich.

Grüße Tomi
 
Trotzdem ist eine Ausführung oben falsch, in diesem Fall entscheidet dann eben nicht die Eigentümergemeinschaft (wie bei der Fassadensanierung) sondern es entscheidet der Eigentümer der Wohnung (welches das Nutzungsrecht des Tiefgaragenstellplatzes hat.

Und die Forderung nach einem Rückbau erscheint mir völlig unrealistisch. Niemand wird in ein paar Jahren fordern dass das Ding weg muss ;)
 
Tomislav2007 schrieb:
Die Wohnungen sind Eigentum und für die Tiefgaragenstellplätze gibt es nur ein Nutzungsrecht solange man Eigentümer der Wohnung ist.
Macht das aber einen Unterschied? Wenn potenzielle KäuferInnen keinen Stellplatz mit Lademöglichkeit möchten (warum auch immer), dann wird nicht gekauft. Es entsteht niemandem ein Nachteil.

Wenn die Wohnung gekauft, die Lademöglichkeit aber nicht genutzt wird, entsteht ebenso niemandem ein Nachteil.

Die Forderung nach einem Rückbau ist einzig eine Gängelung.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Wenn z.B. der Eigentümer die Wohnung (inkl. Stellplatz) verkauft und der neue potentielle Eigentümer nur Fahrrad fährt und keinen Bedarf an einer Ladestation hat.
Wenn ich ein Haus oder eine Wohnung verkaufe dann bau ich sie doch nicht nach den Wünschen des Käufers noch um. Die Ladesäule kann der Käufer gerne nach dem Kauf selbst zurückbauen wenn er möchte. Bei der aktuellen Wohnungslage muss sich glaube ich keine Gedanken machen einem potentielen Käufer irgendwie entgegen kommen zu müssen.
Autokiller677 schrieb:
Allein die Annahme, dass wir heute überhaupt signifikant mehr Atomstorm hätten, wenn wir 2002 angefangen hätten, in neue AKW zu investieren ist schon ziemlich komisch.
Ich verstehe echt nicht warum das Thema akw immer noch hintern Ofen hervorgezerrt wird. Wenn wir 2002 angefangen hätten in neue akw zu investieren dann würden wir heute genauso dumm aus der Wäsche gucken wie England oder Frankreich.
 
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Tomislav2007 schrieb:
Verbrenner Autos werden von 85%+ der Bevölkerung gefahren, somit ist Verbrenner Auto fahren selbstverständlich/normal und keine Belästigung/Provokation.
Unabhängig davon, ob es in diesem Fall stimmt oder nicht - das kann man so nicht schlussfolgern. Nur weil eine Mehrheit Sache X tut, heißt das nicht, das Sache X nicht auch Belästigung/Provokation/whatever sein kann.

Beispiel: eine große Mehrheit der Bevölkerung kauft (durchaus nicht unwissend) Dinge, die in Fernost unter massiver Ausbeutung von Menschen, bis hin zur de-facto Versklavung, produziert werden. Da nehme ich mich auch nicht aus. Aber deshalb ist das noch lange nicht problemlos, normal oder erhaltenswert.
Ergänzung ()

Tomislav2007 schrieb:
Wenn z.B. der Eigentümer die Wohnung (inkl. Stellplatz) verkauft und der neue potentielle Eigentümer nur Fahrrad fährt und keinen Bedarf an einer Ladestation hat.
Schön, wenn der neue Eigentümer keinen Bedarf hat. Aber davon, dass da eine Wallbox hängt, hat man auch keine Kosten oder sonstige Einschränkungen. Dann hängt sie da halt ungenutzt. Wenn sie einen eigenen Zähler hat, lässt man den vom Stromversorger ausbauen / abklemmen und fertig.

Da gibt es wirklich kritischere (und deutlich teurer zu ändernde) Punkte. Bodenbelag, Badewanne, Gasherd, Raufaser Tapete, Decke tapeziert usw.
Wird das auch alles auf den potentiellen nächsten Käufer ausgerichtet? Wohl kaum.
Die Wallbox, deren Demontage maximal paar hundert € kostet, fällt da nicht wesentlich ins Gewicht im Vergleich zu den anderen Renovierungen, die man beim Kauf einer Immobilie häufig macht.

Hier werden wieder irgendwelche verqueren Argumente gestrickt, weshalb E-Mobilität ganz schlimm nicht geht, obwohl man im Alltag an keine andere Sache solche Ansprüche anlegt.
 
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