Erbschaftsrecht jemand hier der ahnung hat?

Amiga500

Admiral
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hallo ich versuche es kurz zu machen. meine tante ist voreiniger zeit gestorben. sie war überschuldet.
ihre kinder haben die erbschaft ausgeschlossen und dann sind mein bruder und ich auch zum amtsgericht und haben auch die erbschaft ausgeschlossen.


heute habe ich einen brief bekommen, wo mir mitgeteilt wird das mir der nachlass zugesprochen wird , also die schulden. was ja nicht sein kann da ich die erbschaft vorher ausgeschlossen habe.

wie soll ich jetzt am besten vorgehen ?
 
hatt ich auch einfach nochmal hin gehn und den sagen das du sie abgelehnt hast ich habe dafür damals ein schreiben mitbekommen den habe ich vorgelegt und die sache war erledigt
 
Wollte ich gerade sagen bei mir war damals so das ich ja auch eine bestätigung bekommen habe das ich abgelent habe aso bei der ablehnung! Damit hhingehen und zeigen!
 
Man war ich froh damals, als bei meinem Dad alles glatt über die Bühne ging.

Frag einfach nach wie die darauf kommen, dir den Nachlass zuzusprechen trotz ausgeschlagener Erbschaft.
Du hast doch alles schriftlich und beim Nachlass oder Amtsgericht geregelt oder?
Wenn alles formal und richtig geregelt wurde, dann hast du auch nichts zu befürchten.

Möglich das es sich um einen Fehler handelt.
Ich würde mich erkundigen wie die darauf kommen.
Würde aber flott gehen lassen, die Gläubiger lassen nicht lange auf sich warten.....
 
Du solltest dich an einen Fachanwalt wenden, der sich mit Erbschaftsrecht auskennt.

Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird (das wird in der Regel beim Nachlassgericht vollzogen), sollte das Erbe auch nicht angetreten werden müssen.

Wie gesagt, ein Anwalt weiss da mehr Rat. :)

Edit:

Wenn du ein Schreiben vom Nachlassgericht vorweisen kannst, würde ich mich auch an deiner Stelle mit dem Schreiben auf die Socken machen. Das sollte ausreichen.
 
Wolle82 schrieb:
hatt ich auch einfach nochmal hin gehn und den sagen das du sie abgelehnt hast ich habe dafür damals ein schreiben mitbekommen den habe ich vorgelegt und die sache war erledigt

ja so ein schreiben habe ich hier , aber ich weiß nicht was die von mir wollen wenn ich doch abgelehnt habe. werde da morgen erstmal anrufen

mache mir hier echt schon sorgen

:edit
ja ich war rechtzeitig mit meinen bruder am amtsgericht. also ich habe auch das papier hier
 
Zuständig ist der Rechtspfleger beim Nachlassgericht. Zu dem musst Du hin und die Erbschaft ausschlagen. Frist: 6 Wochen nach Kenntnisnahme des Erbfalls. Es sei denn, Du befindest Dich bei der Kenntnis des Erbfalls im Ausland ...dann 6 Monate Frist) Erben kannst Du nur, wenn Du einen Erbschein hast. (Hast Du denke ich mal)

Solltest Du das Erbe ausschlagen musst Du dies erklären ! Und auf keinen Fall (ACHTUNG!!! KEIN WITZ!!!) irgendetwas aus der Nachlassmasse an dich nehmen oder auch bezahlen (!!!) auch keinen Telefonanschluß oder sonstiges kündigen (um sich weniger Stress zu machen z.B.) oder irgendwelche Schulden zahlen! Denn Durch dieses Handeln wird angenommen, dass Du dich kümmerst und somit das Erbe annimmst!

Gehe zu dem Rechtspfleger (mit denen kann man wirklich reden ... bin auch einer :) ) und rede mit Ihm/Ihr. Zeig Ihm die Ausschlagung!
 
am 8.9 ist meine tante verstorben am 20 oder 21.09 war ich da und habe ausgeschlagen, sollte also nicht das problem sein.

von meiner tante habe ich auch nichts genommen.

ich rufe da morgen einfach mal an , das geht mir so an die nieren

:edit gerade nochmal geschaut

auf dem zettel steht auch rechtspflegerin
 
Zuletzt bearbeitet:
Amiga500 schrieb:
... , das geht mir so an die nieren

:edit gerade nochmal geschaut

auf dem zettel steht auch rechtspflegerin

ruhig bleiben - handelt sich bestimmt um einen Fehler. Ist mir auch schon mal passiert dann steht man zu dem Fehler und alles klärt sich auf ... nett bleiben ...

Mit dem Vorgesetzten kann man übrigens Rechtpflegern nicht drohen: Er ist nicht an Weisungen gebunden und in keine Hierarchie eingebunden - steht im §9 Rechtspflegergesetz (anders als bei anderen Beamten). Als kleine nichtsnutzige Info :)
 
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